Erstellt am 21.03.2018 um 12:21 Uhr von RoterFaden
Bisschen mehr Information wäre gut...
wie meinst du das?
Erstellt am 21.03.2018 um 13:13 Uhr von Wilhelm5
Darf der BR den Paragraphen 87 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 aus der Hand geben.
Erstellt am 21.03.2018 um 13:15 Uhr von celestro
Wie soll er das machen ?
P.S. Aber nein ... der BR darf seine Recht nicht einfach "abgeben".
Erstellt am 21.03.2018 um 13:18 Uhr von paula
es kommt halt auf die konkrete Ausgestaltung an. Daher wäre es wichtig was KONKRET geregelt ist
Erstellt am 21.03.2018 um 13:55 Uhr von Krambambuli
Wenn der BR nicht ordentlich die Interessen der AN vertritt, sollte man einen anderen BR wählen. Gerade besteht die Möglichkeit dazu.
Erstellt am 21.03.2018 um 14:18 Uhr von Pjöööng
Zitat (Wilhelm5):
"Darf der BR den Paragraphen 87 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 aus der Hand geben. "
Logo! Und wenn jemand auch noch den § 15 haben will, dann könnt Ihr ihm diesen auch noch in die Hand drücken!
Und wenn Ihr ganz sauber sein wollt, dann gebt Ihr Euch an Mindestmaß an Mühe wenn Ihr Fragen formuliert. Bei Deiner Frage ist es schlichtweg ausgeschlossen dass sich derjenige der sie benatworten will noch weniger Mühe gibt als Du es getan hast. Du gehst vermutlich auch in ein Restaurant und blökst "Ey! Schnitzel und Bier!"?
Erstellt am 21.03.2018 um 15:19 Uhr von Matze
Der Betriebsrat kann jedes seiner Rechte aus der Hand geben, indem er einfach nicht reagiert. Auch die Mitarbeiter können reagieren. Derzeit ist die Zeit der Betriebsratswahlen!!
Erstellt am 21.03.2018 um 16:53 Uhr von paula
Ergo: Wilhelm stell eine gescheite Frage, zu der man auch was sagen kann oder dir kann nicht geholfen werden. Dann frag lieber Google und rate ob die Antwort wirklich richtig ist.