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Mehrarbeit

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Wilhelm5
Mrz 2018 bearbeitet

Was ist wenn der BR Beginn und Ende der Arbeitszeit aus der Hand gibt und der Arbeitgeber Überstunden anweist.

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Community-Antworten (8)

R
RoterFaden

21.03.2018 um 13:21 Uhr

Bisschen mehr Information wäre gut... wie meinst du das?

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Wilhelm5

21.03.2018 um 14:13 Uhr

Darf der BR den Paragraphen 87 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 aus der Hand geben.

C
celestro

21.03.2018 um 14:15 Uhr

Wie soll er das machen ?

P.S. Aber nein ... der BR darf seine Recht nicht einfach "abgeben".

P
paula

21.03.2018 um 14:18 Uhr

es kommt halt auf die konkrete Ausgestaltung an. Daher wäre es wichtig was KONKRET geregelt ist

K
krambambuli

21.03.2018 um 14:55 Uhr

Wenn der BR nicht ordentlich die Interessen der AN vertritt, sollte man einen anderen BR wählen. Gerade besteht die Möglichkeit dazu.

P
Pjöööng

21.03.2018 um 15:18 Uhr

Zitat (Wilhelm5): "Darf der BR den Paragraphen 87 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 aus der Hand geben. "

Logo! Und wenn jemand auch noch den § 15 haben will, dann könnt Ihr ihm diesen auch noch in die Hand drücken!

Und wenn Ihr ganz sauber sein wollt, dann gebt Ihr Euch an Mindestmaß an Mühe wenn Ihr Fragen formuliert. Bei Deiner Frage ist es schlichtweg ausgeschlossen dass sich derjenige der sie benatworten will noch weniger Mühe gibt als Du es getan hast. Du gehst vermutlich auch in ein Restaurant und blökst "Ey! Schnitzel und Bier!"?

M
Matze

21.03.2018 um 16:19 Uhr

Der Betriebsrat kann jedes seiner Rechte aus der Hand geben, indem er einfach nicht reagiert. Auch die Mitarbeiter können reagieren. Derzeit ist die Zeit der Betriebsratswahlen!!

P
paula

21.03.2018 um 17:53 Uhr

Ergo: Wilhelm stell eine gescheite Frage, zu der man auch was sagen kann oder dir kann nicht geholfen werden. Dann frag lieber Google und rate ob die Antwort wirklich richtig ist.

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