Erstellt am 20.09.2012 um 12:41 Uhr von Lurchi
Davon ausgehend, dass keine BV zu derartiger Mutmaßung verleitet bekommt der AN die angeordnete Mehrarbeit selbstverständlich bezahlt. Es sei denn er hat sich sich selbst verordnet. Nichts desto trotz solltet ihr auf die Einhaltung Eurer Mitbestimmung bestehen.
Erstellt am 20.09.2012 um 16:59 Uhr von BRMetall
Die Verletzung der MB hat nichts mit der Bezahlung zu tun. Wenn ein AG Arbeitrskraft annimmt muss er sie auch vergüten.
Erstellt am 20.09.2012 um 17:30 Uhr von petrus
Dass es für den ArbGeb sehr teuer werden kann, wenn der BR die Einhaltung des MBR gerichtlich einfordert, kann man z.B. in den beiden folgenden Beschlüssen des LAG HAmm nachlesen...
LAG Hamm, 09.03.2007 - 10 TaBV 115/06
LAG Hamm, 09.01.2009 - 10 TaBV 99/08