Gekündigtes Arbeitsverhältnis , lohnerhöhung
Hallo, ich habe am 27.02 mein Arbeitsverhältnis nach knapp 15 Jahren ordentlich gekündigt. Ich habe eine gesetzliche kündigungsfrist von 6 Monaten. Da ich diese eigentlich ordentlich durchziehen möchte habe ich das in der Kündigung auch eingerechnet.
Nun wird im April eine durchschnittliche tabellenerhöhung von 5 Prozent gemacht. Sowie es im moment aussieht sind aber gekündigte Arbeitsverhältnisse davon ausgeschlossen. Das heißt ich würde nichts bekommen. Da ich aber noch 6 Monate im Arbeitsverhältnis stehe, müsste ich doch eigentlich auch davon profitieren. Wir haben keinen tarifvertrag und lehnen uns irgendwie nur an die ig metall an. Die Frage ist nun ob es da rechtlich oder wie auch immer eine Möglichkeit gibt das ich das auch bekomme.
Danke euch im voraus.
Community-Antworten (5)
10.03.2023 um 18:18 Uhr
Wenn "gekündigte Arbeitsverhältnisse davon ausgeschlossen" sind ... bekommst Du die Erhöhung nicht.
Ob so ein Passus rechtens ist, wird Dir nur ein RA sagen können (denke ich).
10.03.2023 um 19:00 Uhr
Gut gut. Dann werde ich Montag mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht anfragen. Der wird mir sowas sagen können. Ich sehe es halt so : ich habe ja noch 6 Monate einen gültigen Arbeitsvertrag wonach ich meine Leistung ja zur Verfügung stelle und auch erbringe. Wie jeder andere auch. Warum sollte ich dann ausgeschlossen sein?
Gruß
10.03.2023 um 19:30 Uhr
" Warum sollte ich dann ausgeschlossen sein?" Evtl weil es irgendwo festgeschrieben steht. Entweder dort wo die Lohnerhöhung festgeschrieben wurde oder aber im Arbeitsvertrag, denn du schreibst: " Sowie es im moment aussieht sind aber gekündigte Arbeitsverhältnisse davon ausgeschlossen. "
10.03.2023 um 19:46 Uhr
Im Arbeitsvertrag ist sowas nicht vermerkt. Es gibt auch keine bv oder sonstiges wo steht das gekündigte Arbeitsverhältnisse ausgeschlossen sind. Lediglich auf dem informationsschreiben steht es unten im kleingedruckten mit drauf. Die inflationsprämie läuft genauso ab. Deswegen gehe ich davon aus das es bei der lohnerhöhung genauso sein wird.
10.03.2023 um 20:06 Uhr
Wenn geht mach dir ein Foto davon und lass es abklären beim Anwalt.
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