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Wann ist ein Arbeitsverhältnis gekündigt?

O
oxmox
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf das 13. Monatsgehalt. In unserem Unternehmen wurde eine BV zwischen BR und GL vereinbart, darin steht:

Alle Arbeitnehmer/innen, die am Auszahlungstag 30.11.2011 dem Betrieb ununterbrochen 12 Monate angehört haben, haben Anspruch auf ein „13. Monatsentgelt“ bzw. „Weihnachtsgeld“ 2011. Die Betriebszugehörigkeit beinhaltet die Ausbildungszeit. Ausgenommen sind die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt gekündigt ist.

Wenn nun ein MA am 30.11. seine Kündigung abgibt, endet da Arbeitsverhältnis ja erst am 31.12.

Die Frage ist also: Wann ist ein Arbeitsverhältnis gekündigt? Mit Abgabe der Kündigung oder nach Ablauf der Kündigungsfrist?

MfG Ox

1.08007

Community-Antworten (7)

K
Kölner

16.11.2011 um 19:30 Uhr

@oxmox Das AV ist am 30.11.11 gekündigt zum 31.12.11. Also demnach: Nix mit Weihnachtsgeld. Aber: Warum kündigt man nicht am 01. oder 02.12.?

O
oxmox

16.11.2011 um 19:53 Uhr

die Kündigungsfrist ist laut Tarifvertrag vier Wochen zum Monatsende. Wer zum 01.01. einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben will hat da dann wohl Pech gehabt.

K
Kölner

16.11.2011 um 19:56 Uhr

@oxmox 4 Wochen... ...man kann also am 02.12. gefahrlos kündigen um am 31.12. aus seinem Vertrag rauszukommen. Damit hat man eine - m.E. sowieso ungültige - BV ausgehebelt.

P
paula

16.11.2011 um 22:03 Uhr

@Kölner im Karneval

na mit so einer BV hat insbesondere der AG Spass

K
Kölner

16.11.2011 um 22:04 Uhr

@paula War irgendwas falsch an meiner Antwort?

P
paula

16.11.2011 um 22:25 Uhr

nein Kölner!

Das bezog sich nur auf die auch von mir angezweifelte Wirksamkeit der BV. Bei einem solchen Thema spielt das dem AG in die Karten

und mein Hinweis auf den Karneval bezog sich nur auf den Ausnahmezustand in dem sich der rheinische Mittelpunkt der Welt befindet

ein dreifach Kölle....

K
Kölner

17.11.2011 um 09:58 Uhr

@paula Alaaf! ;-))

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