Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf das 13. Monatsgehalt.
In unserem Unternehmen wurde eine BV zwischen BR und GL vereinbart, darin steht:

Alle Arbeitnehmer/innen, die am Auszahlungstag 30.11.2011 dem Betrieb ununterbrochen 12 Monate angehört haben, haben Anspruch auf ein
„13. Monatsentgelt“ bzw. „Weihnachtsgeld“ 2011. Die Betriebszugehörigkeit beinhaltet die Ausbildungszeit.
Ausgenommen sind die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt gekündigt ist.

Wenn nun ein MA am 30.11. seine Kündigung abgibt, endet da Arbeitsverhältnis ja erst am 31.12.

Die Frage ist also:
Wann ist ein Arbeitsverhältnis gekündigt?
Mit Abgabe der Kündigung oder nach Ablauf der Kündigungsfrist?

MfG
Ox