Moin Betriebsräte,

folgender Sachverhalt:
Unser Gremium besteht aus 5 Mitgliedern und mittlerweile nur noch 2 Ersatzmitglieder. Nun ist es so, dass ein Ersatzmitglied in ANÜ beim Kunden eingesetzt wird. An sich kein Problem, aber in diesem fall ist die ANÜ etwas komplizierter. Die ANÜ bei uns läuft so ab, dass das Arbeitsverhältnis bei dem jetzigen AG ruht und eine Tochterfirma ins Spiel kommt, wo dieser MA einen AV bekommt. Der Grund dafür ist, um bei diesen Kunden in ANÜ eingesetzt werden zu können, muss man als Unternehmen bei einem "Vermittlungsunternehmen" gelistet sein, was unser Unternehmen nicht ist und genau deswegen kommt ein Tochterunternehmen ins Spiel, da die dort gelistet sind und über dieses "Vermittlungsunternehmen" MA an diesen Kunden verleihen können. (Ich hoffe, ich konnte es einige Maßen verständlich erklären) Das ist somit auch der Grund, warum das Arbeitsverhältnis von diesem MA bei unserem Unternehmen ruht und ein weiterer Vertrag mit dem Tochterunternehmen zustande kommt. Meine Frage ist nun wie folgt. Wie verhält sich das nun mit diesem Ersatzmitglied? Kann diese Ersatzmitglied trotzdem zukünftig weiterhin eingeladen werden? Es gibt einen Punkt, wo es um das ruhende Arbeitsverhältnis geht, allerdings bezieht sich das auf die "Elternzeit" und ich bin jetzt nicht wirklich fündig geworden, ob unser Fall ebenfalls betroffen ist.

Falls jemand von euch eine Idee oder vielleicht einen ähnlich Fall hat oder kennt, wäre ich euch für einen Rat oder Tipps sehr dankbar.