W.A.F. LogoSeminare

Wann ist ein Arbeitsverhältnis gekündigt?

L
Lernender
Jan 2018 bearbeitet

Würde zu der Frage von Oxmus, gerne etwas zur Diskussion stellen.

dies war die Frage: Alle Arbeitnehmer/innen, die am Auszahlungstag 30.11.2011 dem Betrieb ununterbrochen 12 Monate angehört haben, haben Anspruch auf ein „13. Monatsentgelt“ bzw. „Weihnachtsgeld“ 2011. Die Betriebszugehörigkeit beinhaltet die Ausbildungszeit. Ausgenommen sind die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt gekündigt ist.

Wenn nun ein MA am 30.11. seine Kündigung abgibt, endet da Arbeitsverhältnis ja erst am 31.12.

Die Frage ist also: Wann ist ein Arbeitsverhältnis gekündigt? Mit Abgabe der Kündigung oder nach Ablauf der Kündigungsfrist?

Meine Fragen sind:

  1. ist es nicht so das z.B in Tarifverträgen bei denen es in zu einem Punkt verschiedene Auslegungen gibt, die ArbG bei ihren Entscheidungen darauf abzielen was die Tarifparteien wollten. Wollten sie nicht das Alle Arbeitnehmer/innen, die am Auszahlungstag 30.11.2011 dem Betrieb ununterbrochen 12 Monate angehört haben, haben Anspruch auf ein „13. Monatsentgelt“ bzw. „Weihnachtsgeld“ 2011 haben?

  2. wollten sie nicht das Mitarbeiter die gekündigt wurden kein Geld erhalten?

Ausgenommen sind die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt gekündigt ist.

Na kann man darüber Diskutieren ode lieg ich völlig daneben?

4.61508

Community-Antworten (8)

P
paula

16.11.2011 um 23:11 Uhr

Klassisch Regel und Ausnahme....

aber da ist eben das ganz andere Problem....

D
DrUmnadrochit

17.11.2011 um 00:48 Uhr

Eigentlich ist es doch fast schon selbstverständlich dass diejenigen die in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehen auch keinen Anspruch auf Zahlungen mehr haben. Insofern ergibt diese Regelung doch nur dann Sinn, wenn hier der Zeitraum zwischen Ausspruch der Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfasst wird.

Sonderzahlungen dürfen auch den Zweck haben, den AN für die Zukunft zu binden.

Allerdings könnte die Bezeichnung als 13tes Monatsgehalt dazu führen dass doch ein Anspruch besteht.

L
Lernender

17.11.2011 um 08:30 Uhr

@DrUmnadrochit

::::.Eigentlich ist es doch fast schon selbstverständlich dass diejenigen die in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehen auch keinen Anspruch auf Zahlungen mehr haben.:::::::

vollkommen richtig. wenn ich aber zum 31.12. Kündige steh ich am 30.11 immer noch im Arbeitsverhältnis

D
DrUmnadrochit

17.11.2011 um 08:50 Uhr

ja, in einem gekündigten Arbeitsverhältnis ...

L
Lernender

17.11.2011 um 08:59 Uhr

stimmt es ist zwar nicht beendet aber gekündigt. Eigentlich doch einfach Hmm.

K
Kölner

17.11.2011 um 09:54 Uhr

@lernender Also ist in diesem konkreten Fall zu empfehlen: Kündigung am 2.12. abgeben. Dann wird der BV Genüge getan

G
gironimo

17.11.2011 um 10:54 Uhr

Ich kenne das Problem aus einem Tarifvertrag. Dort heißt es, dass der Anspruch für denjenigen besteht, der am 31.12. in einem ungkündigtem Arbeitsverhältnis steht. Und da ist ganz klar: Wer Silvester mit dem Sektglas in der Hand vor dem Glockenschlag auf ein Papier kritzelt "ich kündige" der hat Pech gehabt. Tut er es nach dem Anstoßen und der ersten Silversterrakete nach 0.00 hat er Glück gehabt.

So dürfte es auch hier sein - nur eben am 30.11. (ich lese es jedenfalls so). Ein Problem könnte sich für denjenigen der am 1.12. statt am 30.11 kündgt ja nur ergeben, dass er die vereinbarte K-Frist nicht einhalten kann bzw. er nicht zum geplanten Termingehen kann

L
Laffo

17.11.2011 um 19:40 Uhr

@gironimo

Auszug: "die Kündigungsfrist ist laut Tarifvertrag vier Wochen zum Monatsende. Wer zum 01.01. einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben will hat da dann wohl Pech gehabt. Antwort 2 Erstellt am 16.11.2011 um 18:53 Uhr von oxmox"

jetzt habe ich den Kalender gerade vor mir & wenn die K zum 01.12. oder 02.12. abgegeben würde, sind die 4 Wochen am 29.12. oder 30.12. um. Somit wäre ein Weihnachtsgeldanspruch gegeben.

Ihre Antwort