Würde zu der Frage von Oxmus, gerne etwas zur Diskussion stellen.

dies war die Frage:
Alle Arbeitnehmer/innen, die am Auszahlungstag 30.11.2011 dem Betrieb ununterbrochen 12 Monate angehört haben, haben Anspruch auf ein
„13. Monatsentgelt“ bzw. „Weihnachtsgeld“ 2011. Die Betriebszugehörigkeit beinhaltet die Ausbildungszeit.
Ausgenommen sind die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt gekündigt ist.

Wenn nun ein MA am 30.11. seine Kündigung abgibt, endet da Arbeitsverhältnis ja erst am 31.12.

Die Frage ist also:
Wann ist ein Arbeitsverhältnis gekündigt?
Mit Abgabe der Kündigung oder nach Ablauf der Kündigungsfrist?

Meine Fragen sind:

1. ist es nicht so das z.B in Tarifverträgen bei denen es in zu einem Punkt verschiedene Auslegungen gibt, die ArbG bei ihren Entscheidungen darauf abzielen was die Tarifparteien wollten.
Wollten sie nicht das Alle Arbeitnehmer/innen, die am Auszahlungstag 30.11.2011 dem Betrieb ununterbrochen 12 Monate angehört haben, haben Anspruch auf ein
„13. Monatsentgelt“ bzw. „Weihnachtsgeld“ 2011 haben?

2. wollten sie nicht das Mitarbeiter die gekündigt wurden kein Geld erhalten?

Ausgenommen sind die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt gekündigt ist.

Na kann man darüber Diskutieren ode lieg ich völlig daneben?