Hallo zusammen,
unser Standort wird geschlossen. Betroffen sind insg 6 Mitarbeiter. Interessensausgleich und Sozialplan sind abgeschlossen. 5 Mitarbeiter haben die Kündigung bereits erhalten.
Eine Mitarbeiterin ist jedoch schwanger und kann derzeit folglich nicht gekündigt werden.

Nun spekuliert unser Arbeitgeber wohl mitunter dahingehend, sich evtl das Gehalt während der Kündigungsfrist und die Abfindung einzusparen, indem er die Mitarbeiterin nach der Elternzeit doch nicht kündigt, sondern sie dazu bringt, von selbst das Arbeitsverhältnis zu beenden (z.B. Einsetzen an einen Arbeitsplatz, der über 140 km vom Wohnort entfernt ist - für eine junge Mutter quasi unzumutbar).

Nun meine Fragen:
- Hat die Arbeitnehmerin einen "Anspruch" auf die Umsetzung des Sozialplans, also Kündigung und Abfindung?
- Kann der Arbeitgeber so wie beschrieben handeln, obwohl im Interessensausgleich festgehalten ist, dass alle Mitarbeiter gekündigt werden? Aufgrund dieser Tatsache wurden auch keinerlei Versetzungen geregelt.

Hat hier irgendjemand Erfahrungen und Tipps?
Wäre super! Die Rechtsschutzversicherung der Arbeitnehmerin zahlt keine Rechtsberatung, da bisher noch kein "Rechtspflichtenverstoß" eingetreten ist.

Vielen Dank schon mal und schönen Abend!