Erstellt am 05.04.2007 um 20:24 Uhr von paula
Das Recht habt Ihr nur ob Ihr es durchsetzen könnt ist etwas anderes. Es handelt sich um eine legitime Forderung im Rahmen der Verhandlung zu einem Interessenausgleich und Sozialplan. Nur eir die Systematik des § 111ff BetrVG zeigt könnt Ihr hier nichts erzwingen.
Falls es aber freie Stellen im Unternehmen gibt die Eure Kollegen entweder sofort oder nach kurzer Einarbeitung übernehmen können, so wäre es für den AG ein Risiko im Kündigungsschutzprozess diese Stelle vorher nicht anzubieten. Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist der AG verpflichtet vor Ausspruch einer Kündigung solche Stellen aktiv anzubieten