Kündigung bei Schließung?
Hat der Betriebsrat das Recht, bei einer Schließung der Filiale, auf eine Versetzung zu bestehen, oder gilt bei einer Schließung die Kündigung für alle?
Community-Antworten (1)
05.04.2007 um 22:24 Uhr
Das Recht habt Ihr nur ob Ihr es durchsetzen könnt ist etwas anderes. Es handelt sich um eine legitime Forderung im Rahmen der Verhandlung zu einem Interessenausgleich und Sozialplan. Nur eir die Systematik des § 111ff BetrVG zeigt könnt Ihr hier nichts erzwingen.
Falls es aber freie Stellen im Unternehmen gibt die Eure Kollegen entweder sofort oder nach kurzer Einarbeitung übernehmen können, so wäre es für den AG ein Risiko im Kündigungsschutzprozess diese Stelle vorher nicht anzubieten. Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist der AG verpflichtet vor Ausspruch einer Kündigung solche Stellen aktiv anzubieten
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