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Kündigung in der Schwangerschaft

T
Tyra
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage,d as mich nicht direkt betrifft. Hoffe, es ist trotzdem okay. Weil mich die rechtslage persönlich auch sehr interessiert. Eine bekannte von mir ist Schwanger, arbeitet in einem Friseurgeschäft und hat eine Abmahnung (berechtigt)bekommen. Nach erhalt der Abmahnung hatte sie eine Aussereinandersetzung mit dem AG. Wütend wie sie war, hat sie nach Feierabend all ihre persönlichen Sachen (Werkzeuge,Spartopf für Trinkgeld,etc...) eingepackt und gegangen. Sie arbeitet in Teilzeit und hat am GLEICHEN Tag eine Krankmeldung eingereicht. Nun hat der AG ihr fristgerecht gekündigt, mit der Begründung, dass es ihr gesundheitlich gut ging, was sie auch den Kunden auch immer gesagt hat, und dass sie nur "krankmacht" weil sie über die Abmahnung wütend ist. Als weiteren Grund für den Verdacht nennt der AG dass sie all ihre Sachen mitgenommen hat, obwohl sie an nächsten Tag zu arbeiten hatte. Ich weiss, es ist alles sehr unglücklich gelaufen..... Darf der AG in diesem Fall eine schwangere Frau kündigen? Ich glaube nicht.Was meint Ihr? Danke schön für Euere Antworten. Tyra

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Community-Antworten (9)

W
Werner

19.10.2007 um 12:39 Uhr

Hallo Tyra, der ArbGeb. muß sich erst die Zustimmung zur Kündigung einholen. Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären.

K
Kölner

19.10.2007 um 12:41 Uhr

@Tyra Je nachdem wie genau sich die Kollegin geäußert hat, könnte das sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen!

Ansonsten gilt Werners treffende Aussage.

E
ego112

19.10.2007 um 12:50 Uhr

Nach dem MuschG § 9 kann einer schwangeren nicht gekündigt werden. Es sieht mir eher nach einer "Hormon bedingten Überreaktion" aus. Eine Kündigung muss auch immer schriftlich erfolgen, deshalb ist die Reaktion Deiner Bekannten nicht als Kündigung anzusehen. Wenn ein Arzt sie AU schreibt, dann ist auch davon auszugehen, dass dieses so ist. Der AG hat nicht festzustellen ob es ihr "gesundheitlich gut geht". Deshalb ab zum RA und sofort Rechtsmittel einlegen.

T
Tyra

19.10.2007 um 13:08 Uhr

Die Kündigung ist schon schrifftlich erfolgt.

@Köllner Welche Äusserungen können es denn sein?

Danke noch mal. Tyra

M
Mona-Lisa

19.10.2007 um 13:15 Uhr

@Tyra, Ankündigung einer Krankheit?

@Kölner, 'tschuldigung....... :-))

K
Kölner

19.10.2007 um 13:23 Uhr

@Mona-Lisa Danke!

T
Tyra

19.10.2007 um 13:33 Uhr

@Mona-Lisa und @Kölner,

ja,leider hat sich es angekündigt.Aber muß da nicht auch die Zustimmung der oberste Landesbehörde eingeholt werden?

M
Mona-Lisa

19.10.2007 um 13:39 Uhr

@Tyra, Die Kündigung einer Schwangeren ist nur zulässig (§ 9 MuSchG) in besonderen Ausnahmefällen und mit Zustimmung der

Bezirksregierung Köln Dezernat 55 Zeughausstr. 2 - 10 50667 Köln Tel: 0221/147-2671 / -2663

K
Kölner

19.10.2007 um 13:42 Uhr

@Mona-Lisa Also nebenan... :-)

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