Schließung Betrieb - kein Anspruch auf Abfindung, weil kein Gewerkschaftsmitglied?
hallo-zusammen- ich arbeite seit 30 jahren bei textil firma in köln.chef schließt die firma ab dez 2009- ich bin keine gewerkschaft mitglied.der betriebsrat hat mir informiert.dass ich keine ansprüch auf abfindung,weil 1- dass ich keine gewerkschaft mitglied bin- 2- weil ich bin 60 jahre alt bin. bitte gib mir gute rat.stimmt dass,was ich gehört habe-
ich danke ihnen- asif-
Community-Antworten (9)
09.09.2009 um 23:58 Uhr
Hi, an deiner Stelle würde ich mich an einen Anwalt wenden. Ich glaube nicht das der Betriebsrat Recht hat. Nach 30 Jahren. Was hat die Gewerkschaft damit zu tun? Geh zum Anwalt, das ist die beste Lösung glaube ich. Kopf hoch Der Betriebsrat mußt alle Mitarbeiter zu vertreten!!!
10.09.2009 um 10:16 Uhr
Richtig, mach es so wie mandel sagt, sofort zum Anwalt. Und wenn der Betriebsrat so einen Mist verzapft gehört der als erster entfernt.
10.09.2009 um 10:18 Uhr
@rolfo, wenn das denn - wie in so einem Fall - nur immer so leicht wäre....
10.09.2009 um 10:28 Uhr
khmnuijnhgun, es ist aber nicht so, dass Du schon lange einen Grad der Behinderung über 50 % hast und der Rentenbeginn vor der Schließung des Betriebes liegt?
Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an, habe aber noch eine weitere Frage: Hast Du mit dem gesamten BR geredet oder nur mit einem BRM? Das frage ich deswegen, weil ein einzelnes BRM manchmal sehr viel Mist verzapfen kann, sorry.
10.09.2009 um 10:35 Uhr
@Lotte, :-) kein "sorry" notwendig, weil Tatsache.....
10.09.2009 um 11:03 Uhr
Moni, das ist jetzt OT: aber fühl Dich mal...ganz fest ;-)))
10.09.2009 um 18:19 Uhr
@khmnuijnhgun
Der Tip bzgl. Antwalt ist nie verkehrt.
Aber kurz zur Rechtslage: Weder das Du nicht in der Gewerkschaft bist noch Dein Alter sind ein Grund Dich von irgendwelchen Zahlungen des AGs auszuschließen, ganz im Gegenteil. Die Gleichbehandlung aller (Arbeitnehmer) ist u.a. im Grundgesetz, Bürgerlichen Gesetzbuch, Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, usw. geregelt. Insofern darfst Du nicht anders behandelt werden als alle anderen. Allerdings gibt es bei einer Kündigung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung. Diesen Anspruch gibt es nur
- unter gewissen Bedingungen nach dem Kündigungsschutzgesetz
- durch einen Sozialplan den der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber ausgehandelt hat oder
- durch Übereinkommen zwischen dem Arbeitgeber und jedem einzelnen Arbeitnehmer, ggf. vor Gericht.
Wenn also Euer BR keinen Sozialplan zusammen bekommt (oder nicht darf weil ihr weniger als 20 Beschäftigte seid) und demzufolge ALLE Arbeitnehmer nichts bekommen, dann bekommst Du auch nichts. Insofern könnte die Aussage des Betriebsrates stimmen und er hat Dich nur wegen deiner nicht-Gewerkschaftszugehörigkeit oder Deinem Alter ärgern wollen.
Wenn aber ein Sozialplan existiert und tatsächlich vorsieht, das Du nichts bekommst, dann nichts wie zum Anwalt, das geht überhaupt nicht!
10.09.2009 um 22:12 Uhr
+++++Wenn aber ein Sozialplan existiert und tatsächlich vorsieht, das Du nichts bekommst, dann nichts wie zum Anwalt, das geht überhaupt nicht!++++++
Na das wäre ja ein starkes Stück, wenn der Betreibsrat einen Sozialplan gemacht hätte , welcher nur Gewerkschaftsmitglieder berücksichtigt!?
Ich habe mir mal ein Beispielurteil, aus dem ist sehr schön zu entnehmen ist, wie eine Abfindungsregelung in einem Sozialplan aussehen kann.
Allerdings bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, wenn es eine Tarivertragsregelung gibt, dann die Gewerkschaftschmitglieder tatsächlich besser dastehen könnten. Was eine Sache wäre. Aber nichstdetso trotz sollte der BR dann einen Sozialplan für alle Kollegen ausarbeiten, denn der Betriebsrat hat für alle Kollegen da zu sein und nicht nur für die Gewerkschafter.
11.09.2009 um 00:09 Uhr
Urteillink vergessen, sorry http://www.ra-kotz.de/sozialplanabfindung_bei_vorgezogener_altersrente.htm
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