W.A.F. LogoSeminare

AN Vertrag läuft aus

L
LukasR
Mrz 2023 bearbeitet

Guten Tag, bei uns im Betrieb gibt es aktuell folgenden Fall:

Befristeter Vertrag einer AN läuft zum 01.06 aus, meines Wissens nach muss der AN doch 3 Monate vor Ende des Vertrages mitgeteilt werden ob diese einen neuen Vertrag kriegt oder nicht. Ist diese Annahme richtig oder Falsch? Der AL sagt der AN seit ca 3 Wochen dass Sie vor dem 01.03 eine Antwort zur Zukunft bekommt, diese Antwort wurde vom AL zum wiederholten Male nach hinten verschoben.

Gibt es hier eine Möglichkeit als BR einzugreifen?

Vielen Dank im Vorraus.

29004

Community-Antworten (4)

R
rtjum

01.03.2023 um 13:23 Uhr

Hallo, nein muss nicht, aber der AN muss sich 3 Monate vor ende des Vertrages beim Arbeitsamt melden. Der AG kann das noch am 31.05 mitteilen. Ob das guter Stil ist...

Der BR kann hier nur den AG auffordern etwas zu machen aber leider nicht mehr.

K
Kehler

01.03.2023 um 14:38 Uhr

Wenn die Befristung mit einem Datum angegeben wurde, muss der AG nichts tun. Es liegt am AN beim AG nachzufragen. Anders ist es wenn der Befristungsgrund ein Ereignis ist, da muss der AG spätestens zwei Wochen vor Eintreten dieses Ereignisses schriftlich über das bevorstehende Ende des Arbeitsvertrages unterrichten. Der AN muss sich aber 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden, zwecks Leistung des Arbeitsamtes. Bei nicht melden kann das Arbeitsamt eine sperre, bis zu 3 Monaten, des Arbeistlosengeldes verhängen. Darauf muss, soviel ich weiß, der AG aber hinweisen.

M
Muschelschubser

01.03.2023 um 16:35 Uhr

Vielleicht verwechselst Du das mit dem Ende der Ausbildung? Wenn ein AG beabsichtigt, einen Auszubildenden NICHT zu übernehmen, muss er ihn hierüber bis spätestens 3 Monate vor dem Ausbildungsende unterrichten, damit er sich rechtzeitig beim Arbeitsamt melden kann.

Bei einem normalen Angestelltenverhältnis gilt für beide Seiten zunächst das, was im Vertrag steht. Besteht z.B. ein Zeitvertrag ohne Sachgrund und mit Ablaufdatum, ist das für den Arbeitnehmer maßgeblich und er muss selbständig den Gang zum Arbeitsamt antreten, oder eben den Arbeitgeber auf eine mögliche Weiterbeschäftigtung ansprechen sofern dieser sich nicht rührt.

S
SabIka

01.03.2023 um 16:54 Uhr

Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen haben, der ein eindeutiges Enddatum hat, dann hat jeder Vertragspartner erstmal davon auszugehen, dass der Vertrag zum Zeitpunkt X auch endet.

Arbeitgeber muss also nicht X Wochen/Tage vor Ende des Vertrages mitteilen, ob es weitergehen könnten oder nicht.

Es gehört allerdings zum guten Ton, dass an Arbeitnehmer frühzeitig darüber informiert, wie die Personalplanung in seinem Fall denn aussieht.

Rechtlich kommt man als BR hier nicht heran.

Ihre Antwort