Erstellt am 01.03.2023 um 12:23 Uhr von rtjum
Hallo,
nein muss nicht, aber der AN muss sich 3 Monate vor ende des Vertrages beim Arbeitsamt melden.
Der AG kann das noch am 31.05 mitteilen. Ob das guter Stil ist...
Der BR kann hier nur den AG auffordern etwas zu machen aber leider nicht mehr.
Erstellt am 01.03.2023 um 13:38 Uhr von Kehler
Wenn die Befristung mit einem Datum angegeben wurde, muss der AG nichts tun. Es liegt am AN beim AG nachzufragen.
Anders ist es wenn der Befristungsgrund ein Ereignis ist, da muss der AG spätestens zwei Wochen vor Eintreten dieses Ereignisses schriftlich über das bevorstehende Ende des Arbeitsvertrages unterrichten.
Der AN muss sich aber 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden, zwecks Leistung des Arbeitsamtes. Bei nicht melden kann das Arbeitsamt eine sperre, bis zu 3 Monaten, des Arbeistlosengeldes verhängen.
Darauf muss, soviel ich weiß, der AG aber hinweisen.
Erstellt am 01.03.2023 um 15:35 Uhr von Muschelschubser
Vielleicht verwechselst Du das mit dem Ende der Ausbildung?
Wenn ein AG beabsichtigt, einen Auszubildenden NICHT zu übernehmen, muss er ihn hierüber bis spätestens 3 Monate vor dem Ausbildungsende unterrichten, damit er sich rechtzeitig beim Arbeitsamt melden kann.
Bei einem normalen Angestelltenverhältnis gilt für beide Seiten zunächst das, was im Vertrag steht. Besteht z.B. ein Zeitvertrag ohne Sachgrund und mit Ablaufdatum, ist das für den Arbeitnehmer maßgeblich und er muss selbständig den Gang zum Arbeitsamt antreten, oder eben den Arbeitgeber auf eine mögliche Weiterbeschäftigtung ansprechen sofern dieser sich nicht rührt.
Erstellt am 01.03.2023 um 15:54 Uhr von SabIka
Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen haben, der ein eindeutiges Enddatum hat, dann hat jeder Vertragspartner erstmal davon auszugehen, dass der Vertrag zum Zeitpunkt X auch endet.
Arbeitgeber muss also nicht X Wochen/Tage vor Ende des Vertrages mitteilen, ob es weitergehen könnten oder nicht.
Es gehört allerdings zum guten Ton, dass an Arbeitnehmer frühzeitig darüber informiert, wie die Personalplanung in seinem Fall denn aussieht.
Rechtlich kommt man als BR hier nicht heran.