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Befristeter Vertrag läuft aus, was tun?

A
AnqieTy
Mai 2023 bearbeitet

Hallöchen,

kurze Frage dazu kurze Erklärung.

Eines unserer Mitglieder ist seid einem Jahr Schichtführerin in der Endfertigung unseres Unternehmens. Sie hat den Posten damals nur widerwillig bekommen, weil sie kompetent ist und niemandem in den A... kriecht.

Der AL hat schon über das Jahr heraus immer versucht die mit allen Mitteln los zu werden, allerdings ohne Erfolg. Jetzt läuft allerdings die Befristung aus und sie wollen sie nicht verlängern, können wir oder kann sie etwas tun?

Eine Entfristung Kontrollklage vielleicht?

Gruß Angie

340010

Community-Antworten (10)

T
Thomas63

10.05.2023 um 10:04 Uhr

Normal hast Du keine Chance, eine Befristung ist eine Befristung und am Tag x endet das Arbeitsverhältnis. Um genauer nach etwaigen möglichkeiten zu suchen fehlen Infos wie z.B. hatte die Kollegin schon vorher befristete Verträge bei Euch oder gibt ein Tarifvertrag etwas vor?

Wir empfehlen unseren befristeten schonmal "den Ball flach zu halten" solange sie keinen Festvertrag haben wenn jemand meint Er muss immerwieder (auch wenns zurecht ist) bei den chefs anzuecken oder sie zurecht zu weißen.

C
celestro

10.05.2023 um 10:10 Uhr

Solange dieses Mitglied nicht beweisen kann, das es wegen der BR-Tätigkeit nicht entfristet wird, ist da vermutlich nichts zu machen (mit einer Klage).

Aber wenn sie so kompetent ist, sollte sie doch den AG damit überzeugen können.

A
AnqieTy

10.05.2023 um 10:12 Uhr

Hallo Thomas,

der Hauptvertrag der Mitarbeiterin ist ein Festvertrag. Die Befristung bezieht sich lediglich auf die Stelle des Schichtführers. Läuft diese jetzt aus, dann ist sie halt einfach wieder ein Werker.

Tarifvertrag haben wir nicht.

A
AnqieTy

10.05.2023 um 10:13 Uhr

Hallo Celestro,

leider ist die Überzeugung bei uns auf "Sippenwirtschaft" aufgebaut. Es ist also nicht einfach jemanden von etwas zu überzeugen, was er nicht hören will.

C
Challenger

10.05.2023 um 15:06 Uhr

Zitat AnqieTy : ....... der Hauptvertrag der Mitarbeiterin ist ein Festvertrag.

Klingt schon mal sehr gut.

Zitat AnqieTy : Die Befristung bezieht sich lediglich auf die Stelle des Schichtführers. Läuft diese jetzt aus, dann ist sie halt einfach wieder ein Werker.

Selbst wenn, dann wird die Stelle der Schichtführerin ja vermutlich wieder neu zu besetzt. Dann könnt ihr ja der Besetzung eines internen und/oder externen Bewerber zu Zustimmung verweigern.

A
AnqieTy

10.05.2023 um 15:15 Uhr

Hallo Challenger,

richtig Sie ist dann wieder ein Werker.

Das Ding an der Sache ist halt, sie macht ja einen guten Job. Da sie aber gleichzeitig BR Mitglied ist und den entsprechenden Wortlaut drauf hat, ist sie da nicht gerne gesehen.

Die Stelle ist bereits intern ausgeschrieben, auf Wunsche des AL. Er möchte dort (wie auch schon zuvor) jemanden haben der im nach dem Mund redet. Wir haben dieses Herren schon zuvor aus allen "rechtlich" find baren Gründen abgelehnt.

Allerdings sind auch die Mittel eines BR irgendwann erschöpft. Wir hätten uns gewünscht, dass die betroffene vielleicht durch eine Entfristungsklage eine Chance hat, den Posten weiterzuführen.

D
DummerHund

10.05.2023 um 15:22 Uhr

Wendet euch in einem Gespräch an den Arbeitgeber und nicht an den Abteilungsleiter. Ansprechpartner ist für einen Betriebsrat immer erst der Arbeitgeber.

P
paula

10.05.2023 um 17:14 Uhr

die Gründe eine Versetzung abzulehnen finden sich im § 99 BetrVG. Da sehe ich jetzt keinen Grund warum der AG nicht jemand anderes im betrieb nehmen darf, außer es kommt was spezielles dazu. Denn auch wenn es den BRs nicht passt: es ist als AG nicht verboten auf Kompetenz zu pfeifen und Ar...kriecher zu nehmen. Auch Vetternwirtschaft ist nicht verboten. Das mag uns nicht schmecken, aber das nennt sich eben unternehmerische Freiheit. Daher ist doch der Tipp vom dummen Hund gut: geht auf die GF zu und thematisiert es

K
Kampfschwein

10.05.2023 um 22:20 Uhr

@AnqieTy : Die Stelle ist bereits intern ausgeschrieben, .............

Wie ist denn der genaue Wortlaut der Ausschreibung ?

C
Challenger

10.05.2023 um 22:48 Uhr

Hallo AnqieTy, gib das mal bei GOOGLE ein

Die berufliche Benachteiligung von Betriebsräten ist unzulässig Haufe https://www.haufe.de › Recht › Arbeits- & Sozialrecht

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