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BRM Befristeter Vertrag läuft aus?

P
plastikman
Nov 2016 bearbeitet

Von einem Betriebsratsmitglied läuft der Vertrag im Dezember aus. Nun hat mich der Personalchef darauf hingewiesen das dieser nicht verlängert werden soll. Ist das rechtens.?? Was kann man tun??

5.62808

Community-Antworten (8)

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ridgeback

12.10.2009 um 22:37 Uhr

plastikman, was soll daran nicht rechtens sein. Ist doch nett, dass der Personalchef, frühzeitig bescheid sagt.

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PTNetty

12.10.2009 um 22:41 Uhr

Nix kann man tun, das BRM nur schleunigst zur Arbeitsagentur schicken

M
monalisa

12.10.2009 um 23:00 Uhr

@plastikman, deiner Frage nach zu urteilen, bist du davon ausgegangen, dass ein Betriebsratsmitglied, das einen befristeten Vertrag sein eigen nennt, automatisch auf Grund seines Ehrenamtes verlängert, bzw. unbefristet übernommen werden muss. Ist nicht. Und dagegen kannst du auch nichts unternehmen. Euer Personalchef ist nicht mal verpflichtet, auf das Ende des Vertrages hinzuweisen, denn jeder der einen befristeten Vertrag unterschreibt, weiss wann er endet.

N
nicoline

13.10.2009 um 00:04 Uhr

@all ich weiß, dass es ein Urteil gibt, welchs besagt, dass der AG den Vertrag verlängern muss, wenn dieses für die kontinuierliche Weiterarbeit des BR erforderlich ist. Kann es nicht finden und ist wahrscheinlich auch schwer durchzusetzen, wäre aber eine Möglichkeit.

R
ridgeback

13.10.2009 um 00:17 Uhr

nicoline, meinst Du das?

BAG Verkündungsdatum 23.01.2002 Aktenzeichen 7 AZR 611/00

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nicoline

13.10.2009 um 00:24 Uhr

Superhund mit dem Riechkolben immer am Boden, genau das meinte ich, ich wußte, dass ich mich auf Dich verlassen kann ;-))))))))

PS: Sag Frauchen, sie soll Dir 'n großes Extraleckerli geben!

I
Immie

13.10.2009 um 00:50 Uhr

Nun, das war dann wohl ein netter AG den man dann übers Ohr hauen wollte und dem das dann wohl auch kein zweites mal mehr passiert.

R
ridgeback

13.10.2009 um 02:24 Uhr

Aber, es bleibt dahingestellt, ob der wegen der Betriebsratstätigkeit angebotene Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags mit einem Betriebsratsmitglied, dessen Arbeitsverhältnis andernfalls enden würde, gegen das Begünstigungsverbot des § 78 S. 2 BetrVG verstößt und nach § 134 BGB unwirksam ist.

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