Erstellt am 12.10.2009 um 20:37 Uhr von ridgeback
plastikman,
was soll daran nicht rechtens sein. Ist doch nett, dass der Personalchef, frühzeitig bescheid sagt.
Erstellt am 12.10.2009 um 20:41 Uhr von PTNetty
Nix kann man tun, das BRM nur schleunigst zur Arbeitsagentur schicken
Erstellt am 12.10.2009 um 21:00 Uhr von monalisa
@plastikman,
deiner Frage nach zu urteilen, bist du davon ausgegangen, dass ein Betriebsratsmitglied, das einen befristeten Vertrag sein eigen nennt, automatisch auf Grund seines Ehrenamtes verlängert, bzw. unbefristet übernommen werden muss.
Ist nicht. Und dagegen kannst du auch nichts unternehmen.
Euer Personalchef ist nicht mal verpflichtet, auf das Ende des Vertrages hinzuweisen, denn jeder der einen befristeten Vertrag unterschreibt, weiss wann er endet.
Erstellt am 12.10.2009 um 22:04 Uhr von nicoline
@all
ich weiß, dass es ein Urteil gibt, welchs besagt, dass der AG den Vertrag verlängern muss, wenn dieses für die kontinuierliche Weiterarbeit des BR erforderlich ist. Kann es nicht finden und ist wahrscheinlich auch schwer durchzusetzen, wäre aber eine Möglichkeit.
Erstellt am 12.10.2009 um 22:17 Uhr von ridgeback
nicoline,
meinst Du das?
BAG Verkündungsdatum 23.01.2002 Aktenzeichen 7 AZR 611/00
Erstellt am 12.10.2009 um 22:24 Uhr von nicoline
Superhund
mit dem Riechkolben immer am Boden, genau das meinte ich, ich wußte, dass ich mich auf Dich verlassen kann ;-))))))))
PS: Sag Frauchen, sie soll Dir 'n großes Extraleckerli geben!
Erstellt am 12.10.2009 um 22:50 Uhr von Immie
Nun,
das war dann wohl ein netter AG
den man dann übers Ohr hauen wollte
und
dem das dann wohl auch kein zweites mal mehr passiert.
Erstellt am 13.10.2009 um 00:24 Uhr von ridgeback
Aber, es bleibt dahingestellt, ob der wegen der Betriebsratstätigkeit angebotene Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags mit einem Betriebsratsmitglied, dessen Arbeitsverhältnis andernfalls enden würde, gegen das Begünstigungsverbot des § 78 S. 2 BetrVG verstößt und nach § 134 BGB unwirksam ist.