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Befristeter Vertrag läuft aus - Weiterbeschäftigung?

L
Lotte
Jan 2018 bearbeitet

Kaum bin ich bei der Arbeit, schon tut sich eine Frage an Euch auf:

Eine Kollegin hatte nach §14 (1) TzBfG erst zwei Mutterschutzvertretungen, also Befristungen aus sachlichem Grund und hat dann zwei Jahre nach §14 (2) TzBfG befristet gearbeitet. Nun läuft ihre Befristung aus, sie darf ja nicht länger befristet beschäftigt werden, aber stattdessen wird jemand anderes befristet eingestellt.

Kann sie ihre unbefristete Weiterbeschäftigung verlangen? Können wir als BR etwas tun? Gibt es Kommentierungen zum TzBfG, welche könnt ihr empfehlen?

3.480012

Community-Antworten (12)

M
merlin

05.07.2006 um 13:50 Uhr

Es könnte an der Hitze liegen, aber was meinst Du mit § 14 (2)? Hat die Kollegin 2 Jahre ohne sachliche Begründung befristet gearbeitet?

FB
Frank B.

05.07.2006 um 13:52 Uhr

Ihr könnt euch lediglich an den §99 BetrVG halten, da ihr ja bei der Neueinstellung gehört werden müsst. Allerdings ist dieses Thema schon diese Woche ausführlich diskutiert worden.

Schaust du hier: http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=7839&nav=search&keyword=Befristeter%20Vertrag

H
Heinz

05.07.2006 um 14:00 Uhr

§ 14 (2) Satz 2 Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit dem Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

  1. Befristung mit Sachgrund zulässig!
  2. Anschließende Befristung ohne Sachgrund für 2 Jahre unzulässig!

Da befristete Arbeitsverträge schriftlich abzuschließen sind, diese Befristung aber scheinbar unzulässig ist, ist auch der Arbeitsvertrag nichtig. Unbefristete Arbeitsverhältnisse können mündlich abgeschlossen werden, da die Kollegin aber schon 2 Jahre mit ungültigem Arbeitsvertrag gearbeitet hat, wäre sie unbefristet eingestellt. Die Kollegin sollte sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.

M
merlin

05.07.2006 um 14:10 Uhr

Eben darum wollte ich von Lotte wissen, ob ...

L
Lotte

05.07.2006 um 14:11 Uhr

Danke Euch dreien ich habe eben den gleichen Gedanken gehabt. Also ist es Individualrecht und wir sind nur bei der nächsten Einstellung mit §99 BetrVg mbr

Wünsche Euch noch einen schönen Tag, auf dass die Bürohitze nicht zu groß wird

M
merlin

05.07.2006 um 14:13 Uhr

Ja aber, wie war's denn nun? 2 Jahre befristet mit sachlicher Begründung und 2 ohne?

F
Fayence

05.07.2006 um 14:27 Uhr

merlin,

die "Mutterschutz-Fristen" können kaum über einen Zeitraum von max. 18 Wochen hinausgehen. Bei 2 Sachbefristungen wg. "Mutterschutz" können also keine 2 Jahre herauskommen.

P.S. Es gibt zum TzBfG eine hilfreiche Seite, welche Hintergründe zu den einzelnen §§ mit ganz guten Verweisen/Urteilen hinterlegt hat:

http://www.rechtsrat.ws/gesetze/tzbfg/01.htm#14

M
merlin

05.07.2006 um 14:39 Uhr

@ Fayence, es muß tatsächlich an der Hitze liegen, Lotte hatte ja gar nichts von 2x2 Jahren geschrieben!

L
Lotte

05.07.2006 um 15:07 Uhr

Hallo Merlin, Fayence, de fakto sind es aber 2 x 2 Jahre, habe mich mal wieder missverständlich ausgedrückt - nicht Mutterschutz, sondern Elternzeit war der zweite Grund. Der erste war Modellprojekt und dann kam 2 x 1 Jahr ohne Grund.

RI
Ramses II

05.07.2006 um 15:34 Uhr

Teilzeit und Befristungsgesetz § 17

FB
Frank B.

05.07.2006 um 15:35 Uhr

@Heinz

Der Arbeitsvertrag ist nicht nichtig, totaler Blödsinn! Die Befristung ist unwirksam, also unbefristeter Arbeitsvertrag! Ein Rechtsanwalt sollte der Kollegin helfen!

M
merlin

05.07.2006 um 15:49 Uhr

@ Lotte, schön, daß wir das noch geklärt haben :-) Ich würde, wie auch Frank B. schreibt, der Kollegin raten, einen Anwalt aufzusuchen - am besten noch bevor die Befristung abläuft. Einen schönen Tag noch

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