Erstellt am 05.07.2006 um 11:50 Uhr von merlin
Es könnte an der Hitze liegen, aber was meinst Du mit § 14 (2)? Hat die Kollegin 2 Jahre ohne sachliche Begründung befristet gearbeitet?
Erstellt am 05.07.2006 um 11:52 Uhr von Frank B.
Ihr könnt euch lediglich an den §99 BetrVG halten, da ihr ja bei der Neueinstellung gehört werden müsst.
Allerdings ist dieses Thema schon diese Woche ausführlich diskutiert worden.
Schaust du hier:
http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=7839&nav=search&keyword=Befristeter%20Vertrag
Erstellt am 05.07.2006 um 12:00 Uhr von Heinz
§ 14 (2) Satz 2 Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit dem Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
1) Befristung mit Sachgrund zulässig!
2) Anschließende Befristung ohne Sachgrund für 2 Jahre unzulässig!
Da befristete Arbeitsverträge schriftlich abzuschließen sind, diese Befristung aber scheinbar unzulässig ist, ist auch der Arbeitsvertrag nichtig. Unbefristete Arbeitsverhältnisse können mündlich abgeschlossen werden, da die Kollegin aber schon 2 Jahre mit ungültigem Arbeitsvertrag gearbeitet hat, wäre sie unbefristet eingestellt. Die Kollegin sollte sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.
Erstellt am 05.07.2006 um 12:10 Uhr von merlin
Eben darum wollte ich von Lotte wissen, ob ...
Erstellt am 05.07.2006 um 12:11 Uhr von Lotte
Danke Euch dreien
ich habe eben den gleichen Gedanken gehabt. Also ist es Individualrecht und wir sind nur bei der nächsten Einstellung mit §99 BetrVg mbr
Wünsche Euch noch einen schönen Tag, auf dass die Bürohitze nicht zu groß wird
Erstellt am 05.07.2006 um 12:13 Uhr von merlin
Ja aber, wie war's denn nun? 2 Jahre befristet mit sachlicher Begründung und 2 ohne?
Erstellt am 05.07.2006 um 12:27 Uhr von Fayence
merlin,
die "Mutterschutz-Fristen" können kaum über einen Zeitraum von max. 18 Wochen hinausgehen.
Bei 2 Sachbefristungen wg. "Mutterschutz" können also keine 2 Jahre herauskommen.
P.S.
Es gibt zum TzBfG eine hilfreiche Seite, welche Hintergründe zu den einzelnen §§ mit ganz guten Verweisen/Urteilen hinterlegt hat:
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/tzbfg/01.htm#14
Erstellt am 05.07.2006 um 12:39 Uhr von merlin
@ Fayence,
es muß tatsächlich an der Hitze liegen, Lotte hatte ja gar nichts von 2x2 Jahren geschrieben!
Erstellt am 05.07.2006 um 13:07 Uhr von Lotte
Hallo Merlin, Fayence,
de fakto sind es aber 2 x 2 Jahre, habe mich mal wieder missverständlich ausgedrückt - nicht Mutterschutz, sondern Elternzeit war der zweite Grund. Der erste war Modellprojekt und dann kam 2 x 1 Jahr ohne Grund.
Erstellt am 05.07.2006 um 13:34 Uhr von Ramses II
Teilzeit und Befristungsgesetz § 17
Erstellt am 05.07.2006 um 13:35 Uhr von Frank B.
@Heinz
Der Arbeitsvertrag ist nicht nichtig, totaler Blödsinn!
Die Befristung ist unwirksam, also unbefristeter Arbeitsvertrag! Ein Rechtsanwalt sollte der Kollegin helfen!
Erstellt am 05.07.2006 um 13:49 Uhr von merlin
@ Lotte,
schön, daß wir das noch geklärt haben :-) Ich würde, wie auch Frank B. schreibt, der Kollegin raten, einen Anwalt aufzusuchen - am besten noch bevor die Befristung abläuft. Einen schönen Tag noch