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Gehaltserhöhung bei Krankheit

E
Eragon
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine Kollegin die seit 8 Jahren im Betrieb arbeitet. Die Gehälter wurden bis vor ca. 6 Monaten frei zwischen AG und MA ausgehandelt. Damals ist die MA bei 1450,00€ Brutto eingestiegen. Zur Zeit bekommt Sie 1750,00€ Brutto. Alle neuen MA bekommen 1800,00€ brutto. Jetzt möchte die Kollegin, daß der BR für Sie eine Gehaltsanpassung durchsetzt. Das ist verständlich. Jetzt kommt der Haken: Sie ist seit mehren Jahren durchweg sehr häufig krank. Dieses Jahr verhält es sich so, daß Sie 1 bis 2 Wochen durcharbeitet und dann wieder für 5 bis 6 Wochen ausfällt. Also mehr Zuhause als bei der Arbeit. Sie möchte auch aufhören aber nicht kündigen sondern eine Abfindung, die der AG nicht bereit ist zu zahlen, da die Summe zu hoch ist, die Sie fordert. Sie fordert über den §87 BetrVG den BR auf eine Gehaltserhöhung durchzusetzen. Es fällt uns sehr schwer für diese Kollegin Partei zu ergreifen, da Ihr Ihre Kollegen auch egal sind wenn die Kollegen Ihre Arbeit mit verrichten müssen und wie soll ich meinem AG erklären das eine MA mehr Geld möchte bei den ganzen Fehlzeiten.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

02.09.2016 um 14:12 Uhr

Der BR ist weitgehend aussen vor. Ihr könnt sie bestenfalls unterstützen. Hier ist Paragraph 77.3 BetrVG zu beachten.

Die Gehaltshöhe richtet sich entweder nach dem Tarif oder / und ist individuell auszuhandeln.

G
gironimo

02.09.2016 um 14:22 Uhr

Ergänzung :

Auch im Paragraph 87 BetrVG geht es nicht um die Höhe des Arbeitsentgelts sondern "nur" um Entgeltgrundsätze.

C
celestro

02.09.2016 um 15:47 Uhr

als BR sollt Ihr die Lohngerechtigkeit im Auge haben. Es könnte also durchaus sein, das Ihr hier mal einen Wink geben solltet.

Schlimm finde ich allerdings, daß das Ansinnen der Kollegin "negativ" gesehen wird, weil Sie oft krank ist. Hoffentlich kommt Ihr nie in eine solche Situation, in der die Kollegen dann über Euch sagen, die Anderen wären Euch total egal.

Vielleicht spekuliert Sie darauf, die Abfindung doch noch zu bekommen, wenn Sie nur "unangenehm" genug ist. Sowas zu unterstellen bedarf aber Beweise und nicht irgendwelcher Vermutungen.

P
Pjöööng

02.09.2016 um 16:01 Uhr

Zitat (Eragon): "Die Gehälter wurden bis vor ca. 6 Monaten frei zwischen AG und MA ausgehandelt."

Und seither?

B
BRKollege

02.09.2016 um 19:14 Uhr

Muss der Betriebsrat nicht alle Wähler vertreten?

Was hat sich im BEM-Gespräch ergeben? Ist die Arbeit der Auslöser von ihrer Krankheit?

Gibt es eine SBV? Die SBV ist auch für Menschen zuständig, die von Krankheit bedroht ist. Vielleicht hat sie eine Schwerbehinderung und hat sich nicht geoutet. Oder sie könnte eine GdB bekommen.

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