Erstellt am 02.09.2016 um 12:12 Uhr von gironimo
Der BR ist weitgehend aussen vor. Ihr könnt sie bestenfalls unterstützen. Hier ist Paragraph 77.3 BetrVG zu beachten.
Die Gehaltshöhe richtet sich entweder nach dem Tarif oder / und ist individuell auszuhandeln.
Erstellt am 02.09.2016 um 12:22 Uhr von gironimo
Ergänzung :
Auch im Paragraph 87 BetrVG geht es nicht um die Höhe des Arbeitsentgelts sondern "nur" um Entgeltgrundsätze.
Erstellt am 02.09.2016 um 13:47 Uhr von celestro
als BR sollt Ihr die Lohngerechtigkeit im Auge haben. Es könnte also durchaus sein, das Ihr hier mal einen Wink geben solltet.
Schlimm finde ich allerdings, daß das Ansinnen der Kollegin "negativ" gesehen wird, weil Sie oft krank ist. Hoffentlich kommt Ihr nie in eine solche Situation, in der die Kollegen dann über Euch sagen, die Anderen wären Euch total egal.
Vielleicht spekuliert Sie darauf, die Abfindung doch noch zu bekommen, wenn Sie nur "unangenehm" genug ist. Sowas zu unterstellen bedarf aber Beweise und nicht irgendwelcher Vermutungen.
Erstellt am 02.09.2016 um 14:01 Uhr von Pjöööng
Zitat (Eragon):
"Die Gehälter wurden bis vor ca. 6 Monaten frei zwischen AG und MA ausgehandelt."
Und seither?
Erstellt am 02.09.2016 um 17:14 Uhr von BRKollege
Muss der Betriebsrat nicht alle Wähler vertreten?
Was hat sich im BEM-Gespräch ergeben? Ist die Arbeit der Auslöser von ihrer Krankheit?
Gibt es eine SBV? Die SBV ist auch für Menschen zuständig, die von Krankheit bedroht ist. Vielleicht hat sie eine Schwerbehinderung und hat sich nicht geoutet. Oder sie könnte eine GdB bekommen.