Unser Arbeitgeber hat uns aufgefordert unsere Turnusmäßige Betriebsratsitzung, die immer donnerstags
stattfindet, wegen betrieblicher Belange auszusetzen und an einem anderen Werktag durchzuführen.
Das Gremium hat sich entschieden, die Betriebsratssitzung nicht zu verlegen. Der Arbeitgeber hat seine Anwältin beauftragt, uns davon in Kenntnis zu setzten, dass wir am Donnerstag keine BR-Sitzung stattzufinden hat. Er hat die nicht freigestellten BR Mitglieder für den Donnerstag Arbeit zu gewiesen. Darf er dies tun?