Erstellt am 10.01.2007 um 13:14 Uhr von anker53
Für die Terminfestsetzung und Einladung zur BR - Sitzung ist der BRV zuständig. Wenn der BR in seiner GO regelmäßige Sitzungstermine festlegt ist dies gegenüber dem AG schon ein ziemliches Entgegenkommen, da er hierdurch Planungssicherheit bekommt und entsprechend vorsorgen kann. Es gibt auch keine dienstlichen Gründe für BRM nicht an einer Sitzung teilzunehmen, da BR-Arbeit immer Vorrang hat. Die Vorgehensweise dieses AG stellt eine Behinderung der BR-Arbeit da. Eure angemessene Reaktion wäre hier: Unverzügliche Einberufung einer BR-Sizung und Beschluss der Beauftragung eines Anwalts, eure Interessen zu vertreten. AG unbedingt über diesen Beschluss in Kenntnis setzen. Denkt daran, eure Beschlussfassung muss in diesem Fall absolut korrekt sein, lasst euch beraten!
Erstellt am 10.01.2007 um 13:25 Uhr von Bergmann
BetVG § 30 ...... auf die betrieblichen Belange ist Rücksicht zu nehmen ....
Es ist doch im allgemeinen ein Geben und Nehmen .Der AG wird doch eine Begründung abgegeben haben, warum eine Verschiebung notwendig ist.Sind den so wichtige Gründe da, das der BR eine Sitzung an diesen Tag abhalten muß ?
Wenn die Fronten so verhärtet sind , das die Kommunikation nur noch über RA möglich ist , Prost-Mahlzeit !
Erstellt am 10.01.2007 um 13:29 Uhr von Fayence
ICB,
so kann man natürlich auch miteinander umgehen! Euch wäre kein Zacken aus der Krone gefallen, von Eurem Donnerstag ausnahmsweise abzuweichen.
Ich würde ja ein wenig zurückrudern...
Erstellt am 10.01.2007 um 13:36 Uhr von ssgg
ich bin ja mal gespannt, welche Rechtsgrundlagen die Anwältin heranzieht...
Andererseits, der Hinweis auf die Berücksichtigung betrieblicher Notwendigkeiten heißt nicht, dass sich der Betriebsrat dabei vom Unternehmer Vorschriften machen lassen muss. Auf keinen Fall kann der Unternehmer die Durchführung von Betriebsratssitzungen verbieten.
Ich wäre aber auch bereit, wenn noch Gesprächsbereitschaft seitens BR und GL vorhanden ist, die Sitzung zu verschieben.
Erstellt am 10.01.2007 um 14:05 Uhr von anker53
@Bergmann,
auf betriebliche Notwendigkeiten ist Rücksicht zu nehmen. Das soll keine Haarspalterei sein, sondern macht einen ziemlichen Unterschied aus (siehe Däubler, Kittner... § 30, RN6,7).
Grundsätzlich neben der Spur m.M. ist hier der AG, der meint er könne eine BR-Sitzung,egal aus welchem Grunde, mit anwaltlicher Unterstützung untersagen.
Erstellt am 10.01.2007 um 14:11 Uhr von Bergmann
@ anker53 ,
wir wissen doch nicht, was da alles vorgefallen ist- wir machen den AG zum Buhmann obwohl die Erfahrung gezeigt hat-BR´s sind auch nicht ohne !
Erstellt am 10.01.2007 um 15:45 Uhr von wölfchen
... und da wir die genauen Umstände nicht kennen, der ICB nun mindestens 2 Varianten zur Auswahl hat, kann er/sie jetzt vor Ort entscheiden, was er/sie macht.
Erstellt am 10.01.2007 um 17:44 Uhr von kandesbutzler
lieb habt ihr ja nicht gerade ( AGBR )
oder sollte ich es vertrauenvolle zusammenarbeit nennen.
werder schein der br sich um die "betriebl. belage" zu scheren wenn der ag um eine verlegung der sitzung bittet, noch scheint der ag an diskussionen interessiert zu sein - wenn er gleich mit dem anwalt daherkommt.
ohne nähere infos ( grösse betrieb / ma zahl / art der zu erfüllendenaufgaben an diesem tag ) lässt sich der Betr. grund nicht 100% begründen.
Erstellt am 10.01.2007 um 17:52 Uhr von Bergmann
@ kandesbutzler ,
Danke dafür das du unsere Meinung teilst !! ;-))
Erstellt am 10.01.2007 um 23:11 Uhr von Heini
Der AG hat kein Recht dem BR den Zeitpunkt der Sitzungen vorzuschreiben.
Da der Arbeitgeber gleich mit einem Anwalt seinen Willen durchsetzen will,
würde ich auf eine Machtdemonstration tippen um den BR nach seinen Vorstellungen zu formen.
Sollte die Teilnahme für die BR Mitgl. irgendwelche Konsequenzen haben, sollte der BR und die Betroffenen dieses Problem mit der Hilfe des Arbeitsgerichtes erledigen, damit ihr künftig Ruhe habt.
LAG Hamm, Urt. v. 10.1.1996, 3 Sa 566/95
1. Der Arbeitgeber darf einem Betriebsratsmitglied nicht die Teilnahme an einer Betriebsrats-
sitzung wegen vordringlicher Arbeiten in seinem Arbeitsbereich untersagen.
2. Die Teilnahmepflicht an einer Betriebsratssitzung muß nur dann zurückstehen, wenn eine
betriebliche Notsituation (z.B. Überschwemmung, Feuer usw.) gegeben ist.
LAG Hamm Urteil vom 24.9.2004 – 10 TaBV 96/03
Die Verhinderung der Teilnahme an Betriebsratssitzungen durch den Arbeitgeber würde eine Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 78 Satz 1 BetrVG darstellen
Erstellt am 10.01.2007 um 23:15 Uhr von Bergmann
@ Heini ,
Heini mit dem Holzhammer ! Heini , gibt´s irgend etwas was du auf der sanften Tour probierst ?
Erstellt am 10.01.2007 um 23:57 Uhr von Heini
Bergmann,
lieber einmal den Holzhammer aus der Ecke holen und klare Verhältnisse schaffen,
als vier Jahre mit einem Hämmerlein hinter seinen Rechten herlaufen.
Aber letztendlich muss ICB es selber wissen wie er mit dem Problem umgeht.
Erstellt am 11.01.2007 um 08:36 Uhr von anker53
@ bergmann,
den Spruch," Heini mit dem Holzhammer..." habe ich jetzt schon öffter von dir gelesen!?
Den Holzhammer hat doch hier der AG herausgeholt und es scheint so, als ginge es um eine Machtprobe und nicht um gegenseitige Rücksichtnahme. Dann wäre es m.M. für den BR hier sehr gut, Rückgrat zu beweisen statt klein beizugeben.
Ich gebe dir allerdings Recht, dass wir uns alle hier äußern, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, aber das ist doch in so einem Forum normal. Fakt ist aber doch, dass der AG hier, egal welche Vorgeschichte oder Begründung es gibt, eine BR-Sitzung, deren Termin ihm lange zuvor bekannt war, unterbinden will. Das kann und darf sich ein BR nicht gefallen lassen. Der AG muss sich auch die Frage gefallen lassen, warum er keine entsprechende Vorsorge getroffen hat. Wenn der BR ihm das zugesteht, wird es bald eine Wiederholung eines solchen Vorgehens geben und dann werden sich solche Dinge häufen und schließlich hat der BR seine Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit verloren
Ich bin auch mit dir der Meinung, dass es besser ist, sachlich, verbindlich und vor allem respektvoll miteinander umzugehen. Aber dies muss dann von beiden Seiten so gehalten werden. AG sind i.d.R. geneigt, dies den BR vorzuenthalten. Dabei geht es dann oft nicht immer um wirtschaftliche Erwägungen sondern vielmehr um persönliche Eitelkeiten und Machtgelüste.