Erstellt am 23.03.2022 um 14:14 Uhr von Enigmathika
Auf gar keinen Fall!
Und wenn er zeitweise an der Sitzung teilgenommen hätte, bekäme er auch nur einen Protokollauszug über die Zeit seiner Teilnahme.
Erstellt am 23.03.2022 um 14:16 Uhr von celestro
§34 Abs. 2 Satz 1 BetrVG:
"Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen."
alles klar?
Erstellt am 23.03.2022 um 15:12 Uhr von Stefan1808
Da kann ich meinen beiden Vorrednern nur zustimmen....
Es ist schon ziemlich unverschämt von deinem AG das Protokoll überhaupt zu verlangen, wenn er selbst nicht an der Sitzung bzw. einem Teil davon teilgenommen hat.
Erstellt am 23.03.2022 um 16:20 Uhr von Anaid87
Danke für eure Antworten! Wir haben uns das zwar auch schon gedacht, aber da wir der erste BR im Betrieb sind und wie gesagt ganz neu, wollten wir auf Nummer sicher gehen. Da man uns bisher auch noch keine Bücher zur Verfügung gestellt hat, obwohl durch Beschluss beantragt, gestaltet sich das nachschlagen etwas schwierig.
Erstellt am 23.03.2022 um 16:51 Uhr von Dummerhund
Am Anfang auch immer wichtig, Grundlagenseminare beschließen und besuchen.
Erstellt am 23.03.2022 um 23:04 Uhr von Arnuf
verlangen kann Dein Arbeitgeber was er will
Nur eine Anspruch darauf hat er nicht
Erstellt am 24.03.2022 um 09:03 Uhr von EDDFBR
Mein grundsätzlicher Rat an euch: Wenn ihr auch nur den leisesten Zweifel an irgendeiner Anforderung des AG habt, fragt lieber erst hier nach. Und wenn der AG motzt von wegen "warum könnt ihr nicht gleich meinen Wunsch erfüllen" kann man mit breiter Brust antworten: "Das würde uns erheblich leichter fallen wenn wir wenigstens schon mal die beschlossene Literatur in den Händen halten würden, geschweige denn eine Schulung besucht hätten".
Erstellt am 25.03.2022 um 16:32 Uhr von Stadtwerker
Dieses Verhalten von Arbeitgebern oder auch Verwaltungschefs ist nicht unüblich.
Unser Bürgermeister und Geschäftsführer des kommunalen Konzerns hat auch solche Ideen und verlangt die Tagesordnung des kommunalen Konzern Betriebsrats. Ob das in seiner Verwaltung und dem zuständigen Personalrat so gehandhabt wird, kann ich kaum glauben, aber er ist davon überzeugt, dass ihm die Tagesordnung der Sitzungen des KBR zugesandt werden muss. Zugesandt bekommen hat er sie nie und das bleibt auch so.
VG