Erstellt am 11.06.2019 um 23:38 Uhr von celestro
"Hat der Arbeitgeber das Recht, ein schriftliches Mandat eines Mitarbeiters zu verlangen, bevor er den BR über einen neuen Stellenzuschnitt informiert?"
So wie die Frage klingt ... nein.
"In meinen Augen ist der BR kollektivrechtlich im Rahmen der Personalplanung über Stellenänderungen zu informieren."
Würde ich auch sagen.
"Handelt es sich bei einem solchen Ansinnen schon um Behinderung der Betriebsratsarbeit?"
Wenn der AG bewußt "so einen Schrott erzählt" um Euch nicht zu informieren, vermutlich schon. Aber kann man das beweisen? (also das ihm klar ist, dass das Nonsens ist?)
Erstellt am 12.06.2019 um 07:57 Uhr von Kratzbürste
Dann kopiere den § 92 BetrVG, markiere das Wort HAT und gebe es dem AG mit den Worten: "Sie wollten doch ein schriftliches Mandat....."