Erstellt am 22.06.2016 um 09:18 Uhr von celestro
"Soweit also alles gut."
Wenn jeder MA von jedem JEDERZEIT den Status einsehen kann, weiß ich nicht, ob da alles so gut ist. Habt Ihr Eure Zustimmung zur Einführung dieser Software gegeben ? Und habt Ihr keinen Datenschutzbeauftragten ?
Erstellt am 22.06.2016 um 09:40 Uhr von Pjöööng
Es gibt so ein paar Grundsätze im Datenschutz, hier interessieren insbesondere:
- Datenvermeidung
- Zweckbindung
- Datensicherheit
Was die Abfrage angeht, wer aktuell im Haus ist, sind diese Punkte sicherlich relativ leicht zu erfüllen. Technisch/organisatorisch wäre dafür zu sorgen, dass diese Information nicht von extern abgerufen werden kann und die Mitarbeiter wären darauf hinzuweisen, dass die Daten nur für geschäftliche Zwecke genutzt werden dürfen.
Für den "13.06.2016 11:23" fallen mir nur relativ wenige Szenarien ein, warum jemand diese Information berechtigt benötigen könnte. In der Regel wird der Zugriff auf diese Information unberechtigt sein und muss technische und/oder organisatorische Maßnahmen unterbunden werden.
Erstellt am 22.06.2016 um 10:06 Uhr von gironimo
Ich würde da nicht nur vom gesetzlichen Datenschutz gedanklich ausgehen. Um NEIN zu etwas zu sagen, braucht der BR in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten keine "gesetzliche" Handhabe - sondern auch (oft in erster Linie) praktische Überlegungen.
Wie steht es ganz allgemein bei Euch mit dem Thema "Verhaltens- und Leistungskontrolle". Was wollt Ihr den AN zumuten; was braucht aus Eurer Sicht der AG und wofür?
Und im dem Sinne verhandelt Ihr für Eure Betriebsvereinbarung. Also ich würde den AG auf jeden Fall auffordern auszuschalten, schon allein deshalb, weil Ihr nicht zugestimmt habt.
Erstellt am 22.06.2016 um 10:07 Uhr von gironimo
Der § ist: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Erstellt am 22.06.2016 um 10:11 Uhr von Pjöööng
Manchen Betriebsräten geht es ja vielleicht gar nicht darum, "Nein" zu sagen, sondern darum, berechtigten Bedenken Rechnung zu tragen.
Erstellt am 22.06.2016 um 10:15 Uhr von Samsonxxx
@celestro
Ja, dazu haben wir die Zustimmung gegeben, weil das ja einen Nutzen hat.
Wenn ich weiß xy ist bis 20.07. abwesend, muss ich ihn nicht x-mal vergeblich versuchen anzurufen, z.B.
Dass das Anwesenheitstableau gut und sinnvoll ist, darüber besteht schon Einigkeit, nur nicht halt über die neue geschilderte Option, die ich auch für unnötig halte, keine Frage. Nur wie gesagt, auf welche Grdlg.e kann man den AG dazu bringen, das abzuschalten.
@gironimo
In der BV dazu steht natürlich, dass das nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle genutzt werden darf. Steht in jeder, auch z.B. für die Stundenschreibung. Wir müssen halt jeden Tag in einem anderen Tool ausfüllen, soviel hab ich für Projekt xy gearbeitet und soviel für abc.
Erstellt am 22.06.2016 um 10:32 Uhr von gironimo
Ihr habt ja jetzt eine neue Funktion, die nicht in der BV geregelt ist (denke ich mal). Also muss neu verhandelt werden (über eine Ergänzung der BV).
Ihr habt ja berechtigte Bedenken, wie ich Deinen Worten entnehme - und daher braucht Ihr keine zusätzliche Rechtfertigung eventueller rechtlicher Vorschriften. Die Befürchtungen eines Kollegen hier, Ihr wolltet vielleicht nur "Nein" sagen, treffen also nicht zu.
Erstellt am 22.06.2016 um 10:53 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Die Befürchtungen eines Kollegen hier, Ihr wolltet vielleicht nur "Nein" sagen, treffen also nicht zu."
Du solltest mal schwerpunktmäßig an Deiner Lesekompetenz arbeiten!