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Datenschutz

S
Samsonxxxx
Jan 2018 bearbeitet

Schönen guten Morgen zusammen, wir haben bei uns eine Zeiterfassung, und an jedem PC/Laptop ist eine Software installiert, mit der man seine Buchungen kontrollieren kann. Weiterhin gibt es ein Anwesenheitstableau, in dem jeder MA sehen kann, ist Lieschen Müller an- oder abwesend. Abwesend ist dann nicht weiter aufgesplittet in AU oder Urlaub oder etc. Und das ist ja auch richtig so wegen Datenschutz. Soweit also alles gut. Jetzt gibt es aber eine Funktion, und da kann ich eingeben, war Lieschen Müller am 13.05.2016 11:23 an- oder abwesend. D.h. jeder MA kann das. Einige Mitglieder unseres Gremium sehen darin den Datenschutz verletzt. Ich bin mir da gar nicht sicher. Die Frage ist jetzt: Wenn da wirklich der Datenschutz verletzt ist, müssen wir den AG ja auffordern, diese Funktion abzuschalten. Kann mir jmd. bitte sagen, auf welcher Grundlage wir das tun, mit welchem § wir das begründen können?

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Community-Antworten (8)

C
celestro

22.06.2016 um 11:18 Uhr

"Soweit also alles gut."

Wenn jeder MA von jedem JEDERZEIT den Status einsehen kann, weiß ich nicht, ob da alles so gut ist. Habt Ihr Eure Zustimmung zur Einführung dieser Software gegeben ? Und habt Ihr keinen Datenschutzbeauftragten ?

P
Pjöööng

22.06.2016 um 11:40 Uhr

Es gibt so ein paar Grundsätze im Datenschutz, hier interessieren insbesondere:

  • Datenvermeidung
  • Zweckbindung
  • Datensicherheit

Was die Abfrage angeht, wer aktuell im Haus ist, sind diese Punkte sicherlich relativ leicht zu erfüllen. Technisch/organisatorisch wäre dafür zu sorgen, dass diese Information nicht von extern abgerufen werden kann und die Mitarbeiter wären darauf hinzuweisen, dass die Daten nur für geschäftliche Zwecke genutzt werden dürfen.

Für den "13.06.2016 11:23" fallen mir nur relativ wenige Szenarien ein, warum jemand diese Information berechtigt benötigen könnte. In der Regel wird der Zugriff auf diese Information unberechtigt sein und muss technische und/oder organisatorische Maßnahmen unterbunden werden.

G
gironimo

22.06.2016 um 12:06 Uhr

Ich würde da nicht nur vom gesetzlichen Datenschutz gedanklich ausgehen. Um NEIN zu etwas zu sagen, braucht der BR in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten keine "gesetzliche" Handhabe - sondern auch (oft in erster Linie) praktische Überlegungen.

Wie steht es ganz allgemein bei Euch mit dem Thema "Verhaltens- und Leistungskontrolle". Was wollt Ihr den AN zumuten; was braucht aus Eurer Sicht der AG und wofür?

Und im dem Sinne verhandelt Ihr für Eure Betriebsvereinbarung. Also ich würde den AG auf jeden Fall auffordern auszuschalten, schon allein deshalb, weil Ihr nicht zugestimmt habt.

G
gironimo

22.06.2016 um 12:07 Uhr

Der § ist: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

P
Pjöööng

22.06.2016 um 12:11 Uhr

Manchen Betriebsräten geht es ja vielleicht gar nicht darum, "Nein" zu sagen, sondern darum, berechtigten Bedenken Rechnung zu tragen.

S
Samsonxxx

22.06.2016 um 12:15 Uhr

@celestro Ja, dazu haben wir die Zustimmung gegeben, weil das ja einen Nutzen hat. Wenn ich weiß xy ist bis 20.07. abwesend, muss ich ihn nicht x-mal vergeblich versuchen anzurufen, z.B. Dass das Anwesenheitstableau gut und sinnvoll ist, darüber besteht schon Einigkeit, nur nicht halt über die neue geschilderte Option, die ich auch für unnötig halte, keine Frage. Nur wie gesagt, auf welche Grdlg.e kann man den AG dazu bringen, das abzuschalten. @gironimo In der BV dazu steht natürlich, dass das nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle genutzt werden darf. Steht in jeder, auch z.B. für die Stundenschreibung. Wir müssen halt jeden Tag in einem anderen Tool ausfüllen, soviel hab ich für Projekt xy gearbeitet und soviel für abc.

G
gironimo

22.06.2016 um 12:32 Uhr

Ihr habt ja jetzt eine neue Funktion, die nicht in der BV geregelt ist (denke ich mal). Also muss neu verhandelt werden (über eine Ergänzung der BV).

Ihr habt ja berechtigte Bedenken, wie ich Deinen Worten entnehme - und daher braucht Ihr keine zusätzliche Rechtfertigung eventueller rechtlicher Vorschriften. Die Befürchtungen eines Kollegen hier, Ihr wolltet vielleicht nur "Nein" sagen, treffen also nicht zu.

P
Pjöööng

22.06.2016 um 12:53 Uhr

Zitat (gironimo): "Die Befürchtungen eines Kollegen hier, Ihr wolltet vielleicht nur "Nein" sagen, treffen also nicht zu."

Du solltest mal schwerpunktmäßig an Deiner Lesekompetenz arbeiten!

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