"Gesundheitsgespräche" im Betrieb durch externe Personen
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Hallo,

bei uns werden "Gesundheitsgespräche" durch externe Personen geführt, die Einblick in die Personalakte der betroffenen Kollegen und Kolleginnen bekommen.
Da hier keine systematische Vorgehensweise vorliegt (Fragebogen, etc) sind wir laut Internetrecherchen nicht in der Mitbestimmung.

Deswegen will ich wissen, ob wir über den Datenschutz eventuell einen Fuß in die Türe bekommen.
Ich deute meine weiteren Recherchen wie folgt:
§28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG läßt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu, weil diese im Fall der "Gesundheitsgespräche" für die Erfüllung (Planbarkeit der Mitarbeiter bz.w. Kapazitäten) eigener Geschäftszwecke dienen.

ABER:
Dürfen diese Daten (Personalakte) ohne Zustimmung des Betroffenen überhaupt an externe Personen gegeben werden???

Würde mich über zahlreiche hilfreiche Informationen freuen.

Grüsse