Erstellt am 23.03.2009 um 12:49 Uhr von Nicoletti
Worauf soll die Fragen denn abzielen?
Wenn ihr langzeitkranken gerne einen "Genesungswunsch" zukommen lassen wollt, dann muss der AG die Adresse rausgeben.
Der BR muss doch über das richtige Wiedereingliederungsmanagement usw. wachen.
Erstellt am 23.03.2009 um 13:59 Uhr von rolfo2
Das sehe ich nicht so wie Nicoletti, genau so ist es ja bei Betriebsratswahlen und Briefwahl. Ihr könnt den Brief fertig machen und sogar versiegeln, der AG muss ihn dann weiterleiten.
Mit herausgeben von Adressen könnte er ganz schön auf die Nase fallen.
Erstellt am 23.03.2009 um 14:36 Uhr von Kölner
@rolfo2
Wo und wie 'fällt ein AG auf die Nase', wenn er einem berechtigten Dritten (hier WV) die Adressen herausgibt?
Erstellt am 23.03.2009 um 15:18 Uhr von rolfo2
@ Kölner,
warum soll der WV berechtigt sein. Genau diese Problem hatten wir vor Jahren in der Firma. Ein Kollege des Wahlvorstands hat einer Mitarbeiterin Wahlwerbung zugesandt, diese beschwerte sich. Die Angelegenheit ging über einen Anwalt der Datenschutzexperte ist.
Fazit: Der AG darf die Adresse nur herausgeben wenn der MA vorher dem zugestimmt hat. Ansonsten ist es so zu handhaben wie oben beschrieben.
Erstellt am 23.03.2009 um 15:27 Uhr von Biggy
Ein AG ist verpflichtet einzellne Adressen heraus zu geben.
Er ist nicht verpflichtet alle Adressen dem BR zur Verfügung zu stellen.
Wenn ich eine Betriebsversammlung einberufe haben kranke oder im Urlaub befindliche Mitarbeiter keine Möglichkeit am Schwarzen Brett Mitteilungen zu lesen, also muss ich den betreffenden Mitarbeiter eine Einladung zu kommen lassen.
Bei Betriebsratswahlen bin ich verpflichtet alle Arbeitenehmer von der Wahl zu unterrichten und ihnen wenn nötig Briefwahlunterlagen zu kommen zu lassen.
Ich würde mich auf jeden Fall nicht drauf verlassen, dass mein AG diese Unterlagen tatsächlich verschickt.
Es liegt bestimmt nicht im Interesse des AG, dass alle an der Wahl teilnehmen.
Erstellt am 23.03.2009 um 15:50 Uhr von DonJohnson
@rolfo2
Na also Wahlwerbung hat ja nun ncihts damit zu tun. Ansonsten ist selbsatverständlich der BR und vor der Wahl auch der WV berechtigt, die Adressen zu besitzen.
@Biggy
Na deine These bezweifel ich erst mal. Der BR muß den Datenschutz eh einhalten - ebenso der Wahlvorstand. Des weiteren nur um mal den Begriff "Personen bezogene Daten" zu erklären: Max Mustermann fährt ein rotes Auto...
Auch dabei handelt es sich um solche Personen bezogene Daten. Denke mal bitte darasn, dass der BR doch auch bei jeder Neueinstellung, Umgruppierung oder Versetzung alle Persnonen bezogenen Daten erhält, warum sollte er das in diesem Fall also nciht? Und dem BR ist es nciht untersagt, diese Daten auch eklektronisch zu pflegen. Auch wäre die BR Office Software von diesem Forumsbetreiber dann nicht wirklich legal....
Gruß
DJ
Erstellt am 23.03.2009 um 16:07 Uhr von waschbär
@DJ,
Egal,illegal scheiss egal.....
"BR Office Software von diesem Forumsbetreiber dann nicht wirklich legal" Warum nicht wird ja keiner Gewungen die Daten zu Verarbeiten, es doch NUN schon Geschrieben > Nur weil die Ampel Grünzeigt,heisst das nicht das kein Auto kommen könnte! ....
Das Sprichwort ist echt war.... Ich hatte da mal was erlebt .-(((( um haaresbreit hätte ich einen Biberschwanz bekommen!!!!!!!!!
Erstellt am 23.03.2009 um 16:12 Uhr von Biggy
Hallo Don
hast recht ich bezweifel auch erst mal alles was ich nicht genau weiß :-)
aber es gibt sogar ein Urteil darüber.
Betriebsrat hat Recht auf Mitarbeiter-Adressen - Unternehmen - Management - Karriere - Handelsblatt.com
Hier kannst du es mal nachlesen.
Aber wie schon hier im Forum geschrieben, kommt ein BR eh an die Adressen wenn er will, und dass ein BR verantwortungsvoll damit umgeht sollte wohl selbstverständlich sein.
Erstellt am 23.03.2009 um 16:46 Uhr von DonJohnson
@waschbär
Da die Vorstellung du mit nem Bieberschwanz.... echt gruselig ;-))))
Mit deiner Meinung hast du aber nciht Recht. Wenn ein BR keine personen bezogene Daten haben dürfte, hätte dieses Programm diese Funktion nciht. Aber egal, lass uns über was anderes streiten - warum magst du keine Bieber? ;-))))
@Biggy
Na, das mit den Gerichtsurteilen ist leider immer so eine Sache - man müßte sich wirklich den ganzen Text durchlesen, ob er wirklich auf diesen Fall paßt.
Urteile auch vom LAG oder BVG beziehen sich auf den jeweiligen Fall. Sehr häufig sind sie nciht anwendbar, oder ein vergleichbares zu finden. Schick aber gerne den Link, dann schaue ich es mir echt mal an - dann diskutieren wir weiter!
Wie gesagt, für z.B. Wahlwerbungsfluten gebe ich dir Recht. Prinzipiell aber nciht! Bis du mir das Gegenteil bewiesen hast!
Könnte mir z.B. vorstellen, dass das Gericht bei Wahlwerbung keine Notwendigkeit sieht, da über die ganze Phase der Wahlvorbereitung bis zur Stimmenabgabe genügend Zeit ist, innerbetrieblich zu werben. Die Frage hier war aber anderer Natur. Ich würde es z.B. als überaus wichtig halten als WV den kranken oder im Urlaub befindelichen MA mitzuteilen, dass sich die Zusammensetzungen der Listen oder vielleicht neue oder wie auch immer konstruiert haben. Nur so mal aus der Hüfte geschossen - also wie gesagt, zeig mal das Urteil und dann diskutieren wir weiter
Gruß
DJ
Erstellt am 23.03.2009 um 17:05 Uhr von waschbär
@Don Johnson,
nicht ganz, das Program darf durch aus tolls oder Funktionen beherbergen welche nicht dem Gültigen Recht entsprechen.... Ich weis nun nicht ob es hier zu trifft, aber ich sage mal so es gibt genug Programme mit denen ist es möglich dinge zu machen, die "eigendlich" gar nicht sein dürfen.... Thema Arbeitnehmer Überwachung.
Geht aber auch Simpler > Tüttelkrmas fürs Auto, es draf gekauft werden,aber es darf nicht angewandt werden ( Radarwarngeräte,Blaulicht,Spicks an den Felgen alla Ben Hur)....
Und so weiter....
Aber wegen den Bibern doch die Mag ich allerdings finde ich sie etwas sehr "unkuschellig" dieses Ständig nasse Fell das müffelt immer in der Wohnung... .-))
Ausserdem sind Biber bei Postboten sehr unbeliebt, da die Biber mit ihrem platt Schwanz die Schlitze der Postkästen Blockieren!
Das machen die ausser Reiner Bosshaftgtkeit und Langeweile! Die Krabelln in die Kästen,blockienen den Schlitz,der Kunde kann kein Brief ein Werfen und der Postbote wird wegen mangelnder Beförderungsaufträge Entlassen!!!!
*Hammer* oder !!!!
Erstellt am 23.03.2009 um 17:11 Uhr von Der alte Heini
Säge
Der Betriebsrat hat das Recht die benötigten Arbeitnehmerdaten beim AG zu erhalten. Der Betriebsrat ist beim betrieblichen Datenschutz nicht Dritter, somit unterliegt der Betriebsrat auch nicht der Kontrolle des betriebliche Datenschutzbeauftragten.
Willst du mehr wissen, hilft das googeln weiter.
rolfo2
Den amtierenden Wahlvorstand mit dem Betriebsrat im Bezug zum Datenschutz gleichzusetzen ist Quatsch.
Es handelt sich um Gremien mit total unterschiedlichen Aufgaben. Die Rechte, die der Wahlvortstand im Bezug auf die benötigten Arbeitnehmerdaten hat, ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben für die Betriebsratswahl. Somit ist auch dein Hinweis mit der Arbeitnehmeradresse sicherlich richtig, aber eben nur im Bezug zum Wahlvorstand, wenn dieser Wahlwerbung verschickt. Hätte der Wahlvorstand für diesen Kollegen die berechtigte Briefwahl beschlossen und die Adressdaten beim AG abgefragt, so sind die Daten heraus zugeben, da sie für die Betriebsratswahl, notwendig sind.
Erstellt am 23.03.2009 um 17:49 Uhr von DonJohnson
@wb
*nicht ganz, das Program darf durch aus tolls oder Funktionen beherbergen welche nicht dem Gültigen Recht entsprechen....*
Aber holla... Jetzt unterstellst du aber was.... Nie nciht diehnt ein Programm der AN Überwachung!!!! ;-)))))
Aber da sie es "könnten" kann ja der BR eine BV erzwingen. Hierin ist dann beschrieben, dass es nciht dazu eingesetz werden darf und Erkenntnisse.... bla bla bla...
Ich gehe Konform mit dir, dass man einiges haben darf - auch am oder im Auto, es aber laut StVO aber nciht im Straßenverkehr benutzt werden darf! Dagegen spricht halt das Gesetz / äh der Verordnung! Weiterhin (und da bin ich nciht der Meinung des alten Heinis, owohl ich denke er meint es anders als er es schrieb ;-) ) untersteht der BR und der WV dem Bundesdatenschutzgesetz. Ist somit also auch dazu verdonnert, die Einhaltung dieses Gesetzes zu überwachen und auch einen Datenschutzbeauftragten in der Firma zu intregrieren (wenn es noch nciht dser Fall ist). Dieser ist selbstverständlich nciht dem BR unterstellt, er ist aber auch nciht direkt weisungsbefugt gegenüber dem AG. Aber ich schweife ab. Die von mir genannte Software ist so konzipiert, dass sie gerade mit allen BRM und AN Angaben arbeitet. Die Software dürfte also (hätte der BR kein Zugriffsrecht auf personen bezogene Daten hätte) nicht betrieben werden. Ein Navi wie von dir erwähnt diehnt nicht dem Zweck das Auto zu steuern, sondern nur den Weg zu finden, es erleichtert auch nciht das Fahtren als solches sondern nur das Finden des Ziels, welches aber mit dem Hergang des eigentlichen Betreiben des KFZ ncihts zu tun hat.
Ich weiß, das hört sich ideotisch an, ist aber so.
Wollen wir weiter diskutieren, oder habe ich den waschbären ein wenig zum Nachdenken verleitet? Oder muß auch ich mit der Schippe kommen? ;-)))))))
Gruß
DJ
P.S. Meine Email Addi hast du ja - bei Bedarf könnte ich dir dort weitere Beispiele geben und bezüglich des Datenschutzbeauftragten noch Infos rüber schicken... ;-)
Erstellt am 23.03.2009 um 18:43 Uhr von waschbär
@Don Johnson,
auch eine BV, hilft nicht, es geht ja darum was "möglich" ist. Was Verboten ist ist grade im PC Recht etwas komisch.....
Der AG überwacht ja nicht den AN "selber" sondern, gibt diesen Auftrag an den Admin, ob der nun immer weis ob der Auftrag "Recht" ist oder nicht bezeifel ich mal ggf könnte es ihn auch egal sein.
Aber selbst wenn der AG so etwas nicht macht, wer überwacht den Admin ? Der admin ist ja sozusagen der "Schlüssel" oder besser er hat den Generalschlüssel .... OK ich meine nun nicht den Forum Admin ich meine mehr so die Systemadmins oder auch Netzadmins genannt.
gut die brauchen oft nicht mal ein Besonders Tool, da das Fachwissen od nun ilegal oder nicht den sogar bei gebracht wurde......
Das ist so wie mit der WAF Software die ja von der EDV abteilung nicht eingesen werden kann.... Ausser der Admin hat das Programm selber .-()
Aber wegen dem Datenschutz .... Ich werde dir mal ab eine E-Mali Signatur von mir Senden, wenn ich meinen "Neuen" Posten habe .-)))
Dann wirst du merken was ich meinte mit "Theorie und Praxis".
zusammen arbeit des BRs mit anderen bereichen.
Ach wegen wer was darf.... Ich wchs in einem Hamburger Getto auf, die leher sagten immer Waffen,Messer sind Verboten , diebstahl und Einbruch auch....
Die hatten ja alle Recht, aber ....
Selber Schlud wer sich erwischen lässt .-)
Na ja ich war anders immer lieb und nett nur in der Schule habe ich gepennt .-((((
Erstellt am 23.03.2009 um 19:24 Uhr von DonJohnson
@waschbär
Klar gibt es Unterschiede zwischen Theorie und Praxis. Ich behaupte aber es gibt den "Oberschlüssel" als Beobachter und Kontolletti des Admin. Der Datenschutzbeauftragte!
Na wegen der Software... Klar, aber ihm reicht nciht nur das Programm. Er muß auch die nötigen Zugangsdaten haben. Klar ist alles möglich! Auch ich mach mir die Hose nicht mit ner Kneifzange zu... Aber bitte bedenke, dass sowqas eindeutige Rechtsverstöße sind. Und dann könnte es interessant werden!
Ja, Recht zu haben und Recht zu bekommen sind zwei unterschiedliche paar Dinge.
Für dich mein Fellknäul und für alle setze ich mal diesen Link rein. Schaut ihn euch an, aber seht es nciht so schwarz wie es dort beschrieben ist.
Gemeinsam sind wir stark!
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/?s=Landesarbeitsgericht
DJ
Erstellt am 23.03.2009 um 19:30 Uhr von waschbär
@Don Johnson,
? ?? warte meine signatur ab.... dann wirst du klarer sehen, was ich meine .-) *grins*
Dann kannst du jedem die Frage Beantworten " Wer überwacht die Vögel..."
Erstellt am 23.03.2009 um 19:34 Uhr von DonJohnson
@waschbär
Na, da bin ich ja mal gespannt ;-)))
Erstellt am 25.03.2009 um 14:49 Uhr von waschbär
@Don Johnson,
aus deiner Rückmail schliesse ich das Du nun Verstehtst, das ich es als erster erfahren würde wenn Gott eine e-Mail schreibt und was dort steht wo sie hin geht und ob sie überhaupt ankommt .-)
Natürlich müsste Gott ein AN sein .-))))