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Informationsfrist AG BR-Schulung

M
MClassic
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wie lange muss der AG vor einer Schulung informiert werden, dass diese stattfindet? ( Natürlich mit Beschluss ) Reichen dort 2Wochen oder müssen es 6Wochen sein?

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Community-Antworten (4)

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Pickel

14.06.2016 um 22:29 Uhr

Sobald und früh wie möglich. Je kurzfristiger die Information, umso eher kann der AG (mit Recht) argumentieren dass die zeitliche Lage der Schulung nicht möglich ist. Da sind im übrigen auch 6 Wochen schon eher knapp bemessen.

G
gironimo

14.06.2016 um 22:48 Uhr

Am besten besprecht ihr das mit dem AG im Monatsgespräch

M
Moreno

15.06.2016 um 00:09 Uhr

Also ich find der richtige Weg ist wenn man die zeitliche Lage vorm Beschluss mit dem Vorgesetzten abspricht wenn da nichts im Weg ist kann der AG auch bei relativ kurzfristig angesetzen Seminaren nicht argumentieren dass die betrieblichen Belange nicht berücksichtigt worden sind. Aber ich bin auch eher für langfristige Planung da es bei vielen Anbietern eh ein scheussliches Hickhack beim anmelden ist. :-)

P
Pappnase

15.06.2016 um 14:58 Uhr

Der AG muss über Beschlüsse des BR informiert werden - das gilt doch auch für einen Entsendungsbeschluss. Also AG informieren, sobald Ihr den Beschluss gefasst habt.

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