Erstellt am 16.10.2010 um 08:09 Uhr von TopGun
Hallo,
für die Sach und Fachgerechte Betriebsratarbeit nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG kann euch der Arbeitgeber die Seminare nicht verweigern.
Voraussetzung ist ein ordendlicher Beschluß eureres Betriebrates.
Wenn er es euch trotzdem Verweigert sollte ein hinweis auf § 119 BetrVG Abs. 2 ihm die Augen öffnen.
Erstellt am 16.10.2010 um 11:58 Uhr von Biggy
besesa seid ihr in keiner Gewerkschaft, wendet euch doch an sie da werdet ihr beraten ohne dass es erst mal Geld kostet und der AG dies mitbekommt.Der Ag ist gesetzlich verpflichtet die Schulungen des BR zu bezahlen aber erst müsst ihr mal wissen wie ihr vorzugehen habt um dies durch zusetzen.Klar könnt ihr euch auch an einen Anbieter von Seminaren wenden die können euch die Rechtliche Seite erklären. Wenn eine Gewerkschaft hinter euch steht, hab ich die Erfahrung gemacht, geht vieles einfacher.
Erstellt am 16.10.2010 um 17:39 Uhr von DerAlteHeini
Raabe
Ich gehe nicht davon aus, dass die W.A.F Seminare gem.: §37 Abs 6 BetrVG anbietet.
Dieser Hinweis ist nicht hilfreich und könnte bei BR Mitglieder die ein Seminar nach diesem §§ besuchen, Kosten verursachen.
besesa
Nehmt Kontakt zu diesem Anbieter auf und fragt wie ihr euch verhalten sollt. Dort wird auch die Frage beantwortet, wie vorgegangen wird, wenn ihr das Seminar besucht habt und der AG die Rechnungen nicht zahlen will.
Das wichtigste überhaupt ist ein ordentlicher Beschluss für ein Seminar gem.: § 37 Abs.6 BetrVG. Ist der Beschluss gefasst, wird dem Arbeitgeber der Beschluss mitgeteilt und fertig. Das BR Mitglied braucht für ein Seminarbesuch kein Einverständnis vom Arbeitgeber.
Für die BR Arbeit sind unerlässlich Seminare über das BetrVG und Arbeitsrecht und werden von Gerichte für notwendig erachtet und dürften in einem Streitfall auch von einem Gericht notwendig für die BR Arbeit erachteten werden. Ist der Arbeitgeber der Meinung die betrieblichen Belange wurden nicht berücksichtigt, so hat er die Einigungsstelle anzurufen
Erstellt am 16.10.2010 um 18:43 Uhr von DonJohnson
DAH
TseTseTse
*Raabe
Ich gehe nicht davon aus, dass die W.A.F Seminare gem.: §37 Abs 6 BetrVG anbietet.
Dieser Hinweis ist nicht hilfreich und könnte bei BR Mitglieder die ein Seminar nach diesem §§ besuchen, Kosten verursachen.*
Das raffe ich jetzt gar nciht, erst Recht im Anbetracht folgender Tatsache:
*Das wichtigste überhaupt ist ein ordentlicher Beschluss für ein Seminar gem.: § 37 Abs.6 BetrVG. *
Ok, die rechtliche Lage ist uns allen eindeutig und der Seminaranbieter wird sich seine Kosten zurückholen... aber was passiert wenn der AG den Lohn einbehält, und das BRM nicht in der GEW ist und in einem Niedriglohnsektor arbeitet?
Sooooo einfach ist es also doch nicht.... ;-)))
ABER: wie zitiere ich noch immer so schön: wer kämpft kann verlieren, wer nciht kämpft hat schon verloren - in diesem Sinne meine auch ich, dass ein BRM diesen Kampf kämpfen muß - selbstverständlich mit Rückhalt des Gremiums und den dafür vorgesehenen Möglichkeiten...
In dieser Situation bietet sich auch ein Inhouse Seminar für alle BRM an - dann stellt man sich notgedrungen dafür halt frei, was es nicht besser oder einfacher macht, aber mit Hinblick auf Kostenersparnis und Zusammenhalt demonstrieren einen gewissen Charm hätte...
Zumindest ist das meine Meinung...
Erstellt am 16.10.2010 um 19:10 Uhr von alphataurus
DonJohnson,ABER: wie zitiere ich noch immer so schön: wer kämpft kann verlieren, wer nciht kämpft hat schon verloren: sagte Mahatma Gandhi
Erstellt am 16.10.2010 um 19:56 Uhr von nicoline
Ich bin mir sicher, dass DJ weiß, wer das wirklich gesagt hat.....................
Erstellt am 16.10.2010 um 20:48 Uhr von alphataurus
nicoline, Du bist ja eine ganz Schlaue
Erstellt am 16.10.2010 um 22:14 Uhr von nicoline
Ich bin mir sicher, Du hältst Dich für wesentlich schlauer.
Erstellt am 16.10.2010 um 22:17 Uhr von DerAlteHeini
DonJohnson
besesa
Tschuldigung muss mich verbessern, muss natürlich heißen:
Ich gehe nicht davon aus, dass die W.A.F Seminare gem.: §37 Abs 7 BetrVG anbietet.
Dieser Hinweis ist nicht hilfreich und könnte bei BR Mitglieder die ein Seminar nach diesem §§ besuchen, Kosten verursachen.
Also die WAF bietet jede Menge Seminare nach § 37 Abs. 6 BetrVG an, aber nach § 37 Abs.7 BetrVG wohl eher nicht.
Jetzt wird aber ein Schuh daraus, oder?
besesa
Guckst Du hier:
www.betriebsrat.com/fragen-zum-einwand-gegen-besuch-von-betriebsratsseminaren
Erstellt am 16.10.2010 um 22:19 Uhr von alphataurus
Ich bin mir sicher, Du hältst Dich für wesentlich schlauer.
Antwort 12 Erstellt am 16.10.2010 um 22:14 Uhr von nicoline
Der Schwache kann nicht verzeihen. Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
Erstellt am 16.10.2010 um 22:37 Uhr von nicoline
Ach weißt Du, ich verzeih Dir alles, denn:
Wem man alles verziehen hat, mit dem ist man fertig.
von Sigmund Freud
Erstellt am 16.10.2010 um 22:45 Uhr von alphataurus
Ach weißt Du, ich verzeih Dir alles, denn:
Wem man alles verziehen hat, mit dem ist man fertig.
von Sigmund Freud
Antwort 17 Erstellt am 16.10.2010 um 22:37 Uhr von nicoline
Du und ich: Wir sind eins. Ich kann dir nicht wehtun, ohne mich zu verletzen.
Erstellt am 17.10.2010 um 00:13 Uhr von alphataurus
@rainerw, Die Welt kann man nicht verändern,
aber gewisse Sauereien kann man abstellen
Erstellt am 17.10.2010 um 00:35 Uhr von alphataurus
rainerw, dann googel mal richtig, er heisst eppelein und war ein Ritter von Nürnberg
Erstellt am 17.10.2010 um 00:52 Uhr von besesa
""besesa seid ihr in keiner Gewerkschaft, wendet euch doch an sie da werdet ihr beraten ohne dass es erst mal Geld kostet und der AG dies mitbekommt.""
Nein sind wir seit einigen Jahren nicht mehr.
Erstellt am 17.10.2010 um 00:55 Uhr von rainerw
@besesa
und wie schaut es mit Dir persönlich aus, bist Du Mitgled in einer GEW? Das wäre doch ausreichend
Erstellt am 17.10.2010 um 00:58 Uhr von besesa
nein bin ich auch nicht und so viel ich weis auch niemand anderes im Betrieb.
Erstellt am 17.10.2010 um 01:07 Uhr von rainerw
Fakt ist, der AG kann es nicht vo sich aus untersagen. Soviel erst mal zur Info. Den Rest schreib ich gleich mal. Das heisst, wenn Müde, ruhig heija machen, kann was dauern bei mir.
Erstellt am 17.10.2010 um 02:46 Uhr von rainerw
besesa,
Erst mal kommt die Beschlussfassung. Euer BRV setzt das Thema Schulung nach §37 Abs 6 mit auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung. Bei der Beschlussfassung benennt ihr wer zum Seminar soll, von wann bis wann das Seminar ist und wie es heisst. Desweiteren auch den Anbieter und den Ort. Dies gehört alles zu enem rechtssicheren Beschluss.
Wenn ihr den gefasst habt teilt ihr dem AG mit (am besten schriftl.) das ihr in eurer Sitzung vom....... den Beschluss gefasst habt die Betriebsratsmitglieder........... zu Schulung........ von.... bis.... entsendet. Desweiten noch Anbieter und ort benennen. Auch würde ich mit einbauen das ihr es unbedingt für erforderlich haltet (ist immer ein herrliches Wort):
Ein zweites Schreiben müsst ihr dann verfassen das daie Reis dorthin und zurück betrifft. Dies würde ich seperat machen da es ja eine Reisekostenrichtlinie bei euch geben kann.
Damit ist eure arbeit getan.
Nun ist der AG am Zug.
Bemängelt er das der BR betriebl. Belange oder Gründe nicht berücksichtigt hätte, kann er sich an die Einigungsstelle weden, die dann darüber entscheidet. Hier drunter würde auch seine Begründung der Kosten fallen.
(Anmerkung von mir: Da der AG in der Beweispflicht ist, würde ich mir wünschen dies würde bei uns mal passieren. Was man da nicht alles für wirtschaftl. Daten in erfahrung bringen kann-grins)
Richten sich seine Einwände aber gegen die Erforderlichkeit oder die Geeignetheit muß der AG sich an das Arbeitsgericht wenden und ein Beschlussverfahren einleiten.
In beiden Fällen kann der AG sich nicht einfach zeit lassen wie er es will, denn da auch der BR und die einzelnen Mitglieder plannen müssen sollte der AG zügig handeln und sich mit dem BR einigen, oder einer der o.g. Stellen anrufen.
Ruft er eine der o.g.Stellen an, so müsst ihr erst das Urteil oder den Spruch abwarten, oder aber ihr versucht es per einstweiliger Verfügung durchzusetzen.
Ihr könnt euch voab mit dem AG einigen, müsst es aber nicht.
Das ganze ist immer ein ganz interessantes Spielchen der AG. Wie kann ich meinen BR in Zukunft lenken. Hier sollte ein BR die Möglichkeit nutzen, wie erziehe ich meinen AG.
Angesprochen wurde auch die Möglichkeit eines Inhouse Seminars. Ich bin nun 8 Jahre dabei und musste auf vielen Seminaren feststellen dases gerade für neu gewählte sehr wichtig sein kann Seminare bei dem Anbieter zu machen, um auch den Austausch mit anderen BR´s mal zu haben.. Dies zur Anmerkung.
Wie viele Seminare sollte ein BRM machen. Nun, so viele wie es der BR für erforderlich hält.
Auf jeden Fall die Grundlagenseminare des BR I -III und die des Arbeitsrechtes. Den Abstand zwischen den Seminaren solltet ihr selber entscheiden.
Ich hoffe geholfen zu haben. Wenn nicht Fragen und die KollegenInnen oder ich helfen weiter.
Erstellt am 17.10.2010 um 04:33 Uhr von DonJohnson
Hmmm, schrieb ich nciht, dass es ein Zitat war? Muß ich immer und immer wieder anmerken von wem es kam?
Wie dem auch sei - wenn ja, dann hast du das ja jetzt nachgeholt ;-)))
Rainer
Alles schön und gut, aber nciht die Antwort auf die von mir gestellte Frage ;-)))
Die Regularien kennen wir alle, aber was würdest du einem Schleck.... BRM raten, welches nciht genug Geld verdient, wenn der AG mal eben einen Wochenlohn einbehält? Denkst du nicht, das ein solches BRM eingeschüchtert sein könnte?
Erstellt am 17.10.2010 um 11:33 Uhr von qwert
In die Gewerkschaft eintreten und deren Rechtsschutzversicherung (Bei Anlaß aus BRM-Tätigkeit ohne Wartefrist) nutzen um den Lohn einzuklagen.
Erstellt am 17.10.2010 um 11:43 Uhr von DonJohnson
Stimmt, aber bis das entschieden ist, hat die Person kein Lohn für die Woche - und nun? Denke bitte an den großen Drogerie Anbieter - was mach ein solches BRM?