Erstellt am 14.06.2016 um 06:04 Uhr von gironimo
Was seit ihr denn für ein Betrieb?
Erstellt am 14.06.2016 um 07:02 Uhr von dieUnwissende
Ein Kinderheim. Wir haben Spätschichten, Frühschichten, aber auch geteilte Dienste.
Laut unseres AG kann z. B. nicht mehr von 13-20 Uhr und am nächsten Tag dann 6-13.15 gearbeitet werden. Früher ging das. Jetzt heisdt es, eenn ich am ersten Arbeitstag um 13 Uhr anfange darf ich bis am nächsten Tag 13 Uhr die 10 Arbeitsstunden nicht überschreiten, obwohl wir die 10 Nachtruhezeiten hatten. Mich würde interessieren ob das so stimmt und wenn ja, kann man da etwas mit Betriebsvereinbarung ändern?
Erstellt am 14.06.2016 um 07:40 Uhr von nicoline
dieUnwissende,
hat dein AG ein Seminar besucht, oder wieso kommt ihm pötzlich die Erleuchtung über einen Sachverhalt, der ja schon ziemlich lange so ist?!
Der Werktag des AN beginnt mit seinem Arbeitsbeginn und endet 24 Std. später. Innerhalb dieser 24 Std. darf die Höchstarbeitszeit nicht überschritten und muss die zehnstündige Ruhezeit eingehalten werden. Ausnahmen sind in der Regel nur in einem TV oder aufgrund eines TV in einer BV erlaubt => § 7 Arbeitszeitgesetz.
Erstellt am 14.06.2016 um 10:21 Uhr von dieUnwissende
Danke für die Info.
Warum er das jetzt erst einfordert weiss ich nicht. Laut ihm gibt es allerdings keine Möglichkeit etwas daran zu ändern.
Erstellt am 14.06.2016 um 13:21 Uhr von gironimo
Das ArbZG sieht ja Ausnahmeregelungen per TV oder BV vor. Vielleicht geht da etwas bei Euch
Erstellt am 14.06.2016 um 14:34 Uhr von dieUnwissende
Werde mich mal schlau machen. Danke.
Erstellt am 17.06.2016 um 10:20 Uhr von dieUnwissende
Hab mich erkundigt. Angeblich ist da nichts zu machen. Die Frage ist; ob sich richtig erkundigt wurde. :-(
Erstellt am 17.06.2016 um 11:58 Uhr von celestro
Warum sollte ein BR daran etwas ändern "WOLLEN" ? Was möchten denn die MA ? Bzw. warum ist das (also die Änderung) ein Problem ?