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Darf der Arbeitgeber eine 24-Stunden Schicht einfach einführen?

C
cityboy
Nov 2020 bearbeitet

Einführung einer 24-Stunden Schicht, bzw. 24 Stunden Arbeits- und Bereitschaftszeit mit Ruhezeit.

Darf der Arbeitgeber eine 24-Stunden Schicht einfach einführen, wenn aktuell eine Vollkonti-Schicht mit je 8 Stunden angewendet wird?

In unserer Firma ist eine Sanitätsabteilung. Diese arbeitet im vollkonti Schichtsystem mit jeweils 8 Stunden pro Schicht und Sonntags 12 Stunden. Es sind 6 Mitarbeiter im Einsatz. Einzelarbeitsplatz. Es wird auf 3 Schichten gearbeitet, Früh-, Spät-, Nachtschicht und Freischicht. Schichtplan funktioniert so recht gut und die Schichtzulagen und 3-Tage Schichturlaub werden auch gewährt, laut IGBCE-Tarif.

Jetzt kommt direkt von der Geschäftsleitung still und heimlich die Anweisung, hier eine 24-Stunden Arbeitszeit einzuführen und gleichzeitig das Personal zu reduzieren. Einigen Mitarbeitern wurde bereits ein Ersatzarbeitsplatz angeboten. Die Ruheräume werden bereits hergerichtet. Die Mitarbeiter wurden also überrumpelt. Der Betriebsrat ist offiziell noch nicht informiert. Startdatum soll bereits der 1.1.2021 Die Mitarbeiter wurden nicht frühzeitig informiert. Der Betriebsrat versucht nun Klarheit in die Lage zu bringen, gibt aber bereits wenig Hoffnung auf Abwendung des Vorhabens seitens der Geschäftsführung. Das ziel Mitarbeiter einzusparen hat Vorrang. Dagegen kann nichts unternommen werden. So die Aussage vom BR.

Frage dazu: Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen hier erfüllt sein um diese 24-Stunden Schicht einzuführen? Und das jetzige 3-Schichtsystem abzulösen. Geht das wirklich so einfach? Was können die Mitarbeiter dagegen unternehmen? Rechtliche Schritte? Arbeitsgericht? Arbeitsrechtler? Gewerkschaft einschalten? Kann der Betriebsrat dies noch abwenden? Wie sieht dann der Arbeitstag mit 24-Stunden aus? Schichtzulage und Urlaubsanspruch 3x Zusatztage würden wegfallen. Die Bezahlung fällt insgesamt schlechter aus.

Wenn möglich Antworten mit Verweis auf einzelne Gesetze oder Tarifverträgen. Danke Gruß cityboy

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Community-Antworten (6)

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kratzbürste

23.11.2020 um 11:28 Uhr

Der BR sollte wissen, dass ohne seiner Zustimmung gar nichts möglich ist. Selbst wenn das Gesetz und der Tarif es möglich machen würden. Also 1: Das Wort "nein" vor dem Spiegel üben und gegenüber dem AG aussprechen. Und 2. : Ja, Gewerkschaft einschalten, die euch unterstützen kann.

K
Kjarrigan

23.11.2020 um 13:18 Uhr

Hallo cityboy

bist du BR? oder betroffener MA?

Hier sind einige Mitbestimmungspunkte gem 87 BetrVG tangiert u.a. Abs. 1 Nr. 1 + 2 + 7 + 8

Da kann der BR schon einiges gestalten, aber auch verhindern bzw. bei Streitigkeiten die Einigungsstelle einschalten.

Die MA müssten ihre AV prüfen ob die 24 Std. Schichten mit oder ohne Rufbereitschaft überhaupt abgedeckt sind. Wenn nicht müsste jeweils eine Änderungskündigung erfolgen. Ob eine Versetzung in Frage kommt müsste man (BR und / oder MA) dann auch noch prüfen.

Es gibt da bestimmt einige Ansatzpunkte, die aber nicht in einem Forum geklärt werden können (Details) von daher würde ich auch zur Gewerkschaft gehen und dort Beratung suchen.

N
nicoline

23.11.2020 um 13:21 Uhr

cityboy Geht das wirklich so einfach? Nein, so einfach, wie der AG sich das vorstellt geht das nicht. Der BR ist in der Mitbestimmung und ohne seine Zustimmung darf der AG gar nichts.

Was können die Mitarbeiter dagegen unternehmen? Zunächst mal in ihre Arbeitsverträge schauen, was dort zur Arbeitszeit steht und wenn es einen TV gibt, auch dort nachsehen.

Rechtliche Schritte? Individualrechtlich erstmal abwarten, was der BR erreicht. Wenn durch den BR kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden kann, ist das als letzte Maßnahme möglich. Je nach Inhalt des AV oder TV mit mehr oder weniger Aussicht auf Erfolg.

Arbeitsrechtler? Arbeitsgericht? Ja, wenn man individualrechtlich etwas unternehmen will, sollte man zum Arbeitsrechtler gehen, der wird das dann unter Umständen vor das Arbeitsgericht bringen. Auch, wenn man in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht nicht anwaltlich vertreten sein muss, rate ich dazu, das mit einem Anwalt zu machen. Möglich ist natürlich auch nur eine Rechtsberatung, entweder beim Fachanwalt oder, Mitgliedschaft vorausgesetzt, durch die Gewrkschaft.

Gewerkschaft einschalten? Gute Idee. Bei gutem Kontakt und dem richtigen Organisationsgrad werden die euch und auch dem BR helfen.

Kann der Betriebsrat dies noch abwenden? Ja, selbstverständlich! Ohne Zustimmung des BR darf der AG gar nichts machen. Wenn der BR wenig Erfahrung hat, rate ich dazu, dass der BR einen Anwalt das Ganze begleiten lässt. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird dem BR helfen, die anwaltliche Begleitung beim AG durchzusetzen, erklärt, was der BR alles machen muss, um das zu erreichen.

Wie sieht dann der Arbeitstag mit 24-Stunden aus? Schichtzulage und Urlaubsanspruch 3x Zusatztage würden wegfallen. Die Bezahlung fällt insgesamt schlechter aus. Das kann hier keiner sagen, das kommt auf den bei euch angewendeten TV und die AV und das Verhandlungsgeschick des BR an.

Rechtsgrundlage für diese Auseinandersetzung ist: § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html

D
DummerHund

23.11.2020 um 15:50 Uhr

Und das Wichtigste zu meinen Vorrednern. Der BR sollte hier im Interesse der MA handeln und nicht dabei einknicken.

C
cityboy

24.11.2020 um 09:49 Uhr

Danke für die Antworten.

IGBCE wird kontaktiert. Betriebsrat wird eingeladen. Sachlage wird bearbeitet.

Mal sehen, wie es weitergeht.

N
nicoline

25.11.2020 um 00:13 Uhr

citiboy, sorry, ich habe übersehen/überlesen, dass du nicht als BR fragst. Habe meinen Text etwas abgeändert.

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