24-Stunden-Dienste in der Jugendhilfe
Hallo...wir sind ein Betrieb der mehrere Einrichtungen Betreutes Wohnen für Jugendliche betreibt. Bisher arbeiten wir 24h- Dienste, hier mit 4 h- Bereitschaft, 20 h werden bezahlt. Wir haben ca 4-5 Dienste im Monat, die restliche AZ ist Einzelfall- und Gruppenarbeit. Das passt bisher ganz gut, wir können flexibel auf Termine und Krisen reagieren. Unser AG (neuer GF) hat jetzt eine WB besucht, und festgestellt, das das mit dem ArbZG kollidiert. Demnach dürften wir max 11h am tag arbeiten, dann 8 h Bereitschaft, dann ff. Gibt es da Regelungen, die einen 24h-Dienst möglich machen (Beispiel Feuerwehr)?
Community-Antworten (6)
13.12.2017 um 16:51 Uhr
marathonne Gibt es da Regelungen, die einen 24h-Dienst möglich machen Die Antwort lautet wie so oft: kommt drauf an. In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer BV, kann von den meisten Bestimmungen des ArbZG abgewichen werden, sagt § 7 dieses Gesetzes. Wird bei euch ein TV angewendet und wenn ja welcher?
Demnach dürften wir max 11h am tag arbeiten, dann 8 h Bereitschaft, Habt ihr mal nachgefragt, aus welcher Bestimmung des ArbZG er diese Aussage ableitet?
13.12.2017 um 18:07 Uhr
bei uns wird der TVÖD angewendet...
13.12.2017 um 20:21 Uhr
TVöD-B????
13.12.2017 um 20:29 Uhr
ja, genau. Sorry...
13.12.2017 um 21:07 Uhr
marathonne kein Problem, die 4 Fragezeichen stehen da nur, damit die mindestens 10 Zeichen erfüllt sind. ;-)) Wieso werden nur 20 Std. bezahlt?
15.12.2017 um 11:18 Uhr
marathonne, ja schade, dass du nicht mehr antwortest, aber vielleicht hast du ja auch "im Hintergrund" Hilfe erhalten. Hier trotzdem meine Empfehlung: Beschäftigt euch mit den §§ 7.1 und 9 im TVöD-B. Wenn ihr einen BR/PR habt, sollten die euch helfen, ansonsten nützt eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft um tarifliche Fragen zu klären.
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