Erstellt am 13.12.2017 um 15:51 Uhr von nicoline
marathonne
*Gibt es da Regelungen, die einen 24h-Dienst möglich machen*
Die Antwort lautet wie so oft: kommt drauf an.
In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer BV, kann von den meisten Bestimmungen des ArbZG abgewichen werden, sagt § 7 dieses Gesetzes.
Wird bei euch ein TV angewendet und wenn ja welcher?
*Demnach dürften wir max 11h am tag arbeiten, dann 8 h Bereitschaft,*
Habt ihr mal nachgefragt, aus welcher Bestimmung des ArbZG er diese Aussage ableitet?
Erstellt am 13.12.2017 um 17:07 Uhr von marathonne
bei uns wird der TVÖD angewendet...
Erstellt am 13.12.2017 um 19:21 Uhr von nicoline
Erstellt am 13.12.2017 um 19:29 Uhr von marathonne
Erstellt am 13.12.2017 um 20:07 Uhr von nicoline
marathonne
kein Problem, die 4 Fragezeichen stehen da nur, damit die mindestens 10 Zeichen erfüllt sind. ;-))
Wieso werden nur 20 Std. bezahlt?
Erstellt am 15.12.2017 um 10:18 Uhr von nicoline
marathonne,
ja schade, dass du nicht mehr antwortest, aber vielleicht hast du ja auch "im Hintergrund" Hilfe erhalten.
Hier trotzdem meine Empfehlung: Beschäftigt euch mit den §§ 7.1 und 9 im TVöD-B. Wenn ihr einen BR/PR habt, sollten die euch helfen, ansonsten nützt eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft um tarifliche Fragen zu klären.