Erstellt am 15.05.2015 um 12:35 Uhr von ickederdicke
Geht es um eine Einmalige Angelegenheit oder soll es dauerhaft eine 4 Tage Woche werden - letzteres ja nur mit Änderungskündigung mgl.
Erstellt am 15.05.2015 um 13:03 Uhr von Tooza
Es geht um eine Zeit von einem Jahr. Aber es könnte auch länger sein.
Erstellt am 15.05.2015 um 14:19 Uhr von PeterPaula
Wenn der AN nichts dagegen hat, ja, falls der AN dies nicht möchte, dann nein.
Erstellt am 15.05.2015 um 15:27 Uhr von gironimo
Vereinfacht gesagt: Vertrag ist Vertrag. Da kann nicht eine Seite irgend etwas verlangen, was nicht schon vorher vereinbart war bzw. ausdrücklich vereinbart wird.
Wenn also ausdrücklich 3 Tage vereinbart sind, sind es drei Tage.
Wenn es keine Mehrarbeitsklausel gibt, ist auch Mehrarbeit nicht einfach anzuordnen.
Wenn es doch eine Klausel gibt, ist Mehrarbeit eben "zuweilen" und kein Dauerzustand. Dann ist Mehrarbeit aber auch mitbestimmungspflichtig, wenn es einen BR gibt.
Wenn der AN dem Ansinnen des AG näher treten will, sollte mit ihm eine klare (schriftliche) Vereinbarung getroffen werden, in dem genaue Angaben über Länge, Vergütung usw. festgehalten werden und vor allen Dingen, was nach dieser Zeit dann gelten soll.