Erstellt am 13.06.2016 um 11:37 Uhr von Zappelmann
> zum 30.06. verfallen alle Überstunden der Mitarbeiter.
Ein absolutes NO GO! Sie haben schließlich gearbeitet und wollen auch den Gegenwert, egal ob in Freizeit oder Geld.
> ... mit dem Passus: Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten ...
rechtlich seit Jahren nicht mehr haltbar, da sollte schon stehen, wie viele Stunden abgegolten sind. Also neu vereinbaren oder in die Tonne treten. Aber da müssen die Mitarbeiter selbst auch mit ran ...
Erstellt am 13.06.2016 um 11:58 Uhr von Pickel
"mit dem Passus: Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten ...
rechtlich seit Jahren nicht mehr haltbar, "
In dieser Absolutheit schlicht Unsinn.
Erstellt am 13.06.2016 um 12:01 Uhr von Hotzenklotz
Wir hatten das selbe Thema mal.
Hier gibt es unterschiedliche Meinungen:
Wir sind durch Recherche zu dem Schluss gekommen, dass 10-15 Ü-Std im Monat die im Gehalt abgegolten sind rechtlich haltbar sind.
Bei Chef Gehalt(ca. ab 6000 Euro im Monat) ist dies allerdings OK der Passus im Vertrag.
Ihr als BR könnt hier eigentlich nur helfen indem ihr die Ü-Std nicht mehr genehmigt.
Mit dem Chef eventuell vorab bereden das ihr hier nicht mehr zuschaut und wenn er keinen vernünftigen Vorschlag zu dem Thema bringt, werdet ihr hier einen Riegel vorschieben und KEINE Ü-Std mehr zustimmen.
Gruß
Erstellt am 13.06.2016 um 12:04 Uhr von arnie
Ja, vielen Dank schon für die ganzen Rückinfos
Aber könnte man über den Beschwerdeweg etwas machen für den Mitarbeiter ?
Erstellt am 13.06.2016 um 13:15 Uhr von Hotzenklotz
Nein nicht so wie du dir das vorstellen würdest.
Entweder der AN klagt selbst dagegen, oder der Betriebsrat untersagt die Ü-Std bis eine vertretbare Regelung getroffen wird
Erstellt am 13.06.2016 um 13:22 Uhr von gironimo
85 geht nicht -nur Diplomatie
Erstellt am 13.06.2016 um 16:08 Uhr von Nubbel
bei den überstunden kommt es auf verschiedene faktoren an, ganz nebenbei ist es individualrecht. der kollege sollte einen anwalt aufsuchen.
die bv die den verfall der überstunden regelt sollte umgehend gekündigt werden.
wer unterschreibt denn so eine gequirlte sch......
Erstellt am 13.06.2016 um 16:41 Uhr von Globus
und nu etwas Licht ins Dunkel :-D
"...Es gibt aber Mitarbeiter mit dem Passus: Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten im Vertrag haben. ..."
Hier handelt es sich also um einen AV keiner BV
"...Kann der Arbeitnehmer sich mit dem §85 beim Betriebsrat beschweren und um Hilfe bitten, dass alle Stunden angerechnet werden?..."
Nein, kann er nicht, da es hier in der Tat um Individualrecht geht, das ncihts mit den Aufgaben des BR zu tun hat...
"...Kann der Betriebsrat für den Mitarbeiter auch die Einigungsstelle einberufen ..." aus besagtem Grund nicht, ABER der BR könnte eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber vereinbaren wie das mit Überstunden zu händeln ist... Weiterhin ist der Betriebsrat Mitbestimmungspflichtig was Arbeitszeit an geht, er könnte also den AG auffordern keine Überstunden oder verlängerte Arbeitszeiten mehr zuzulassen...
Es gibt also indirekt Mittel und Wegen den Kolleginnen und Kollegen zu helfen... also loslegen ;-)
Erstellt am 13.06.2016 um 18:55 Uhr von Pjöööng
Zitat (Globus):
"Nein, kann er nicht, da es hier in der Tat um Individualrecht geht, das ncihts mit den Aufgaben des BR zu tun hat..."
Individualrechtliches kann also nicht Gegenstand einer Beschwerde sein?
Erstellt am 13.06.2016 um 18:57 Uhr von Globus
doch doch, aber was halt nicht lohnbestandteile Urlaub usw angeht, ansonsten wäre der 77,3 doch sowas von überflüssig...
Nachtrag: Beispiel: ich beschwere mich, weil der oder die oder wer auch immer eine Lohnerhöhung bekommen hat. sollte das den 85 tangieren, wäre ich als BR in der Tat glücklich...
Erstellt am 13.06.2016 um 20:14 Uhr von Pjöööng
Inwieweit tangiert de r§ 77(3) denn das Beschwerderecht?
Und dass sich niemand darüber beschweren kann, dass jemand anders eine Gehaltserhöhung bekommen hat, liegt schlichtwegdaran, dassder Beschwerdeführer dann ja gar nicht beschwert ist.
Erstellt am 13.06.2016 um 20:38 Uhr von Globus
"nwieweit tangiert de r§ 77(3) denn das Beschwerderecht?"
anders rum macht es Sinn ;-)
Erstellt am 13.06.2016 um 23:18 Uhr von Pjöööng
Globus,
eszeigt sich immer wieder dass es sinnlos ist mit Dir eine vernünftige Diskussion führen zu wollen.