Erstellt am 10.06.2016 um 10:23 Uhr von gironimo
>Wir haben mind. 10 Personen die so einen Vertrag noch haben< Du also auch? Und Du bist BR? Dann solltest Du gegen den AG klagen.
Die Formulierung "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist eine unzulässige - weil überraschende - Klausel. Der AN konnte bei Vertragsabschluss nicht abschätzen, welchen Umfang diese Aussage hat.
Zulässig wären etwa "Bis zu 10 Stunden sind mit dem Gehalt abgegolten" oder ähnliches.
Konnte das Problem nicht im Zuge der Verhandlungen über die neue BV (es ist doch eine?) zu den Langzeitkonten geklärt werden?
Erstellt am 10.06.2016 um 10:33 Uhr von celestro
"Nun haben wir in der Firma eine neue Regelung zum 30.06. alle Überstunden können ausbezahlt werden oder in ein Lebensarbeitskonto geschüttet werden."
Was ist das für eine Regelung ? Eine Betriebsvereinbarung ?
Erstellt am 10.06.2016 um 14:27 Uhr von RoterFaden
"Die Formulierung "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist eine unzulässige - weil überraschende - Klausel. Der AN konnte bei Vertragsabschluss nicht abschätzen, welchen Umfang diese Aussage hat." - JEIN. Das hängt von der Höhe des Gehaltes ab. Geht es in höhere Regionen, so kann die Regelung durchaus greifen.
Wenn die neue Regelung tatsächlich eine BV ist, so steht sie doch über dem Arbeitsvertrag
und würde diesen dann aushebeln.
Der BR hätte doch bei einem vernünftigen Arbeitgeber dadurch gute Karten, dass es nicht zu
einer Klage kommen muss. Denn handelt es sich um eine "normale" Gehaltsklasse, so wird der AG wahrscheinlich verlieren...
Ansonsten müssten es die AN wohl alleine klagen.
Erstellt am 10.06.2016 um 15:34 Uhr von kratzbuerste
- JEIN ?
Die Liste, bei denen die Regelung doch gelten kann ist sehr kurz. Kann mir nicht vorstellen, dass hier von einem Chefarzt, Pfarrer oder der gleichen die Rede ist.
Der "normale" AT-Angestellte jedenfalls nicht.
Erstellt am 10.06.2016 um 20:53 Uhr von Hoppel
@ gironimo
"Die Formulierung "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist eine unzulässige - weil überraschende - Klausel. "
Naja, wenn sich eine solche Klausel nicht zwischen den Zeilen eines AV versteckt hat, kann man die sicherlich NICHT als Überraschung i.S.d. § 305c BGB bezeichnen.
"Der AN konnte bei Vertragsabschluss nicht abschätzen, welchen Umfang diese Aussage hat."
Hier greift § 307 BGB!
@ arnie
"Frage: Wer kann nun dagegen klagen, muss der Mitarbeiter alleine gegen den Arbeitnehmer klagen, oder kann der Betriebsrat dagegen angehen? Wir haben mind. 10 Personen die so einen Vertrag noch haben. "
Ich gehe mal davon aus, dass eher eine AN-Klage gegen den ArbeitGEBER gemeint ist.
Der BR hat hier "Überstunden sind lt. AV mit Gehalt abgegolten" keine Karten im Spiel; die KollegInnen müssen ihre Ansprüche individualrechtlich durchsetzen.
"Nun haben wir in der Firma eine neue Regelung zum 30.06. alle Überstunden können ausbezahlt werden oder in ein Lebensarbeitskonto geschüttet werden."
Dann hoffe ich mal, dass dieses Lebensarbeitszeitkonto auch den gesetzlich auferlegten Bedingungen (Insolvenzschutz etc.) entspricht.
https:www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a861-1-wertguthaben-broschuere.pdf?__blob=publicationFile