Hallo zusammen,
es gibt bei uns in der Firma noch Verträge mit der Regelung:
"Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten"

Nun haben wir in der Firma eine neue Regelung zum 30.06. alle Überstunden können ausbezahlt werden oder in ein Lebensarbeitskonto geschüttet werden.

Betriebsvereinbarung:
Guthaben, die am 30.6. des Folgejahres vorhanden sind, werden mit einer ggf. vertraglichen Regelung verrechnet. Der Wert der vertraglichen vereinbarten Regelung wird wie folgt ermittelt: Vertraglicher monatlicher Mehrarbeitswert x Dauer der Arbeitsmonate. Darüber hinausgehende Mehrarbeitsstunden werden im Juli 1:1 ausbezahlt oder in das Langzeitkonto eingebracht.

Der Arbeitgeber sieht aber in der Regelung "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten"
dass für den Mitarbeiter keine Überstunden dann da sind.

Es gibt div. Urteile darüber, dass diese Regelung nichtig ist.

Frage: Wer kann nun dagegen klagen, muss der Arbeitnehmer alleine gegen den Arbeitgeber klagen, oder kann der Betriebsrat dagegen angehen? Wir haben mind. 10 Personen die so einen Vertrag noch haben.