Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten
Hallo zusammen, es gibt bei uns in der Firma noch Verträge mit der Regelung: "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten"
Nun haben wir in der Firma eine neue Regelung zum 30.06. alle Überstunden können ausbezahlt werden oder in ein Lebensarbeitskonto geschüttet werden.
Betriebsvereinbarung: Guthaben, die am 30.6. des Folgejahres vorhanden sind, werden mit einer ggf. vertraglichen Regelung verrechnet. Der Wert der vertraglichen vereinbarten Regelung wird wie folgt ermittelt: Vertraglicher monatlicher Mehrarbeitswert x Dauer der Arbeitsmonate. Darüber hinausgehende Mehrarbeitsstunden werden im Juli 1:1 ausbezahlt oder in das Langzeitkonto eingebracht.
Der Arbeitgeber sieht aber in der Regelung "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" dass für den Mitarbeiter keine Überstunden dann da sind.
Es gibt div. Urteile darüber, dass diese Regelung nichtig ist.
Frage: Wer kann nun dagegen klagen, muss der Arbeitnehmer alleine gegen den Arbeitgeber klagen, oder kann der Betriebsrat dagegen angehen? Wir haben mind. 10 Personen die so einen Vertrag noch haben.
Community-Antworten (5)
10.06.2016 um 12:23 Uhr
Wir haben mind. 10 Personen die so einen Vertrag noch haben< Du also auch? Und Du bist BR? Dann solltest Du gegen den AG klagen.
Die Formulierung "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist eine unzulässige - weil überraschende - Klausel. Der AN konnte bei Vertragsabschluss nicht abschätzen, welchen Umfang diese Aussage hat.
Zulässig wären etwa "Bis zu 10 Stunden sind mit dem Gehalt abgegolten" oder ähnliches.
Konnte das Problem nicht im Zuge der Verhandlungen über die neue BV (es ist doch eine?) zu den Langzeitkonten geklärt werden?
10.06.2016 um 12:33 Uhr
"Nun haben wir in der Firma eine neue Regelung zum 30.06. alle Überstunden können ausbezahlt werden oder in ein Lebensarbeitskonto geschüttet werden."
Was ist das für eine Regelung ? Eine Betriebsvereinbarung ?
10.06.2016 um 16:27 Uhr
"Die Formulierung "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist eine unzulässige - weil überraschende - Klausel. Der AN konnte bei Vertragsabschluss nicht abschätzen, welchen Umfang diese Aussage hat." - JEIN. Das hängt von der Höhe des Gehaltes ab. Geht es in höhere Regionen, so kann die Regelung durchaus greifen.
Wenn die neue Regelung tatsächlich eine BV ist, so steht sie doch über dem Arbeitsvertrag und würde diesen dann aushebeln. Der BR hätte doch bei einem vernünftigen Arbeitgeber dadurch gute Karten, dass es nicht zu einer Klage kommen muss. Denn handelt es sich um eine "normale" Gehaltsklasse, so wird der AG wahrscheinlich verlieren... Ansonsten müssten es die AN wohl alleine klagen.
10.06.2016 um 17:34 Uhr
- JEIN ?
Die Liste, bei denen die Regelung doch gelten kann ist sehr kurz. Kann mir nicht vorstellen, dass hier von einem Chefarzt, Pfarrer oder der gleichen die Rede ist.
Der "normale" AT-Angestellte jedenfalls nicht.
10.06.2016 um 22:53 Uhr
@ gironimo
"Die Formulierung "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist eine unzulässige - weil überraschende - Klausel. "
Naja, wenn sich eine solche Klausel nicht zwischen den Zeilen eines AV versteckt hat, kann man die sicherlich NICHT als Überraschung i.S.d. § 305c BGB bezeichnen.
"Der AN konnte bei Vertragsabschluss nicht abschätzen, welchen Umfang diese Aussage hat."
Hier greift § 307 BGB!
@ arnie
"Frage: Wer kann nun dagegen klagen, muss der Mitarbeiter alleine gegen den Arbeitnehmer klagen, oder kann der Betriebsrat dagegen angehen? Wir haben mind. 10 Personen die so einen Vertrag noch haben. "
Ich gehe mal davon aus, dass eher eine AN-Klage gegen den ArbeitGEBER gemeint ist. Der BR hat hier "Überstunden sind lt. AV mit Gehalt abgegolten" keine Karten im Spiel; die KollegInnen müssen ihre Ansprüche individualrechtlich durchsetzen.
"Nun haben wir in der Firma eine neue Regelung zum 30.06. alle Überstunden können ausbezahlt werden oder in ein Lebensarbeitskonto geschüttet werden."
Dann hoffe ich mal, dass dieses Lebensarbeitszeitkonto auch den gesetzlich auferlegten Bedingungen (Insolvenzschutz etc.) entspricht.
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