Erstellt am 08.06.2016 um 18:19 Uhr von gironimo
wie läuft es denn bei Sitzungen usw. Da ist der BRV auch als BR unterwegs - nur eben auf Basis von § 37 BetrVG? Findet das ausserhalb der Arbeitszeit statt - als Mehrarbeit?
Ansonsten könnte man in Bezug auf § 37 auch sagen (Zitat): "Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. (...) ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten."
Warum also die Aktion mit § 38 BetrVG und Vertragsaufstockung?
Wenn der Stellv. nicht zu 100% freigestellt sein will, warum nicht noch ein anderes BR-Mitglied.
Erstellt am 09.06.2016 um 08:20 Uhr von moreno
Na der BRV könnte doch von seiner Arbeit freigestellt werden. Dann ist eine 50% Stelle im Betrieb frei. Die kann dann ausgeschrieben werden und der BRV kann sich drauf bewerben da er ja noch 50% Kapazität hat. Warum sollte dies eine Vorteilsnahme sein?
Erstellt am 09.06.2016 um 11:23 Uhr von campina
Im Prinzip eine äußerst clevere Idee, gefällt mir! Funktioniert aber nicht, da der BRV nur 75% arbeiten kann.
Erstellt am 09.06.2016 um 16:40 Uhr von celestro
Und woher und wieso kommen jetzt auf einmal 75% um die Ecke ? Also soll der BRV gar nicht auf 100% aufgestockt werden, sondern "nur" auf 75% ?