Kann ein Betriebsratsvositzender in einem Tendenzbetrieb, der einen 50% Vertrag hat, vom AG das Angebot erhalten für seine BR Tätigkeit den Vertrag aufstocken zu lassen oder ist das Vorteilsnahme? (ggfs Gefährdung der Gemeinnützigkeit)

Der Betrieb hat 1 Freistellungsstelle, die Freistellungsstelle ist dezeit zu 50% bei Stellvertreter und zu 50 % unbesetzt, es geht also um 10 - 20h, der BR Vorsitzende kann nicht alles delgeieren.

Aus dem 50% Vertrag kann nicht freigestellt werden, da es sich hier um eine finanziell geförderte Stelle handelt, deren vertragliche Regelung (Kooperation) beinhaltet, dass genau diese 19.5 Stunden so dort geleistet werden müssen ohne Abstriche.

Der AG schlägt von sich aus eine Erhöhung zugunsten der BR-Arbeit vor. Ist das mit Blick auf die besondere Situation Vorteilsnahme und damit unzulässig?