Erhöhung des Arbeitsvertrages zugunsten der Freistellung von BR-Vorsitz
Kann ein Betriebsratsvositzender in einem Tendenzbetrieb, der einen 50% Vertrag hat, vom AG das Angebot erhalten für seine BR Tätigkeit den Vertrag aufstocken zu lassen oder ist das Vorteilsnahme? (ggfs Gefährdung der Gemeinnützigkeit)
Der Betrieb hat 1 Freistellungsstelle, die Freistellungsstelle ist dezeit zu 50% bei Stellvertreter und zu 50 % unbesetzt, es geht also um 10 - 20h, der BR Vorsitzende kann nicht alles delgeieren.
Aus dem 50% Vertrag kann nicht freigestellt werden, da es sich hier um eine finanziell geförderte Stelle handelt, deren vertragliche Regelung (Kooperation) beinhaltet, dass genau diese 19.5 Stunden so dort geleistet werden müssen ohne Abstriche.
Der AG schlägt von sich aus eine Erhöhung zugunsten der BR-Arbeit vor. Ist das mit Blick auf die besondere Situation Vorteilsnahme und damit unzulässig?
Community-Antworten (4)
08.06.2016 um 20:19 Uhr
wie läuft es denn bei Sitzungen usw. Da ist der BRV auch als BR unterwegs - nur eben auf Basis von § 37 BetrVG? Findet das ausserhalb der Arbeitszeit statt - als Mehrarbeit?
Ansonsten könnte man in Bezug auf § 37 auch sagen (Zitat): "Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. (...) ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten."
Warum also die Aktion mit § 38 BetrVG und Vertragsaufstockung?
Wenn der Stellv. nicht zu 100% freigestellt sein will, warum nicht noch ein anderes BR-Mitglied.
09.06.2016 um 10:20 Uhr
Na der BRV könnte doch von seiner Arbeit freigestellt werden. Dann ist eine 50% Stelle im Betrieb frei. Die kann dann ausgeschrieben werden und der BRV kann sich drauf bewerben da er ja noch 50% Kapazität hat. Warum sollte dies eine Vorteilsnahme sein?
09.06.2016 um 13:23 Uhr
Im Prinzip eine äußerst clevere Idee, gefällt mir! Funktioniert aber nicht, da der BRV nur 75% arbeiten kann.
09.06.2016 um 18:40 Uhr
Und woher und wieso kommen jetzt auf einmal 75% um die Ecke ? Also soll der BRV gar nicht auf 100% aufgestockt werden, sondern "nur" auf 75% ?
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