Es geht hier um die Freistellung des BR-Vorsitzes, nachdem nun der BR neu gewählt wurde. Die Geschäftsführung ist der Meinung, dass für die Person, die freigestellt wird, in dem Bereich, in dem siebis dato tätig war, KEINE Nachbesetzung erfolgen kann.

Das wäre doch meiner Meinung nach eine Einschränkung der Betriebsratstätigkeit. Wenn der Mitarbeiter nicht in die Freistellung gehen könnte, weil dann das Unternehmen darunter leiden würde.
Und nur ein BR-Mitglied freizustellen, weil es im täglichen Arbeitsleben „nicht ganz so sehr ins Gewicht fallen würde“ kann doch nicht Sinn der BR-Tätigkeit sein.

Bis zur Neuwahl haben sich die Freistellung 2 "normale" BR-Mitglieder geteilt.

Ich freue mich, wenn Ihr mir weiter helfen könnt.