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Kündigung - wegen Beziehung zur Konkurenz?

P
Pahl_a
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin in unserem Büro BR. Gestern teilte mir eine Kollegin mit, daß ihr gekündigt wurde. Ich wurde von dieser Maßnahme noch nicht offiziell informiert. Zur Hintergrundinfo: der Mann meiner Kollegin arbeitete bis vor kurzem auch bei uns und hat sich vor ein paar Monaten selbständig gemacht. Ist jetzt also Konkurenz für uns. Zur Begründung geben die Chefs an, daß die Kollegin betriebsinterne Infos weitergeben könnte und es zu Konflikten kommen könnte.

Wie kann ich jetzt meiner Kollegin helfen??

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Community-Antworten (8)

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Mona-Lisa

24.01.2007 um 10:45 Uhr

@Pahl_a, eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam! Der Betriebsrat muss vorher angehört werden und nicht hinterher. § 102 (1) Rd. 2 BetrVG DKK selber §, Rd. 5 BetrVG Fitting

sollte die Kündigung tatsächlich schon ausgesprochen worden sein, soll die Kollegin innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Am besten mit dem "Wisch" sofort zum Rechtsanwalt, oder sollte sie Gewerkschaftsmitglied sein, zu ihrer zuständigen Bezirksverwaltung.

B
Bergmann

24.01.2007 um 10:50 Uhr

@ Pahl_a ,

wie ich das Wort "könnte " liebe !!Frag mal deine Chefs wie sie mit einer Klage wegen sexueller Belästigung am Hals sich fühlen würden--denn sie könnten es ja !!;-))

Ich teile die Meinung von Mona-Lisa !!

K
Kölner

24.01.2007 um 12:53 Uhr

@Bergmann, Mona-Lisa ...unzumutbare (wirtschaftliche) Belastung?

M
Mona-Lisa

24.01.2007 um 13:00 Uhr

@Kölner, ändert nicht's an der Tatsache, dass die Kündigung unwirksam ist.

Zudem wäre eine, wenn überhaupt gerechtfertigte Kündigung doch abhängig von der Position, die sie in dem Betrieb innehat. Oder?

P
Pahl_a

24.01.2007 um 14:16 Uhr

Sorry, daß ich noch nicht geantwortet habe, hatten gerade kleines Gespräch mit der Geschäftsleitung.

zu: "abhängig von der Position, die sie in dem Betrieb innehat": sie arbeitet als Architektin und Ihr Mann ist nun selbständiger Architekt im Aufbau.

Was uns im BR so ratlos und ohnmächtig macht ist, daß man trotz aller Ansträngungen so erfolglos ist und es im endefekt immer zu dem gleichen Ergebnis kommt - Kündigung + Abfindung - je nach Verhandlungsgeschick.

Und noch eine Frage , gibt es aus Sicht des AG überhaup rechtlich vertretbar die Möglichkeit, aus diesen Gründen zu kündigen - sprich Frau der Konkurenz ist ein Sicherheitsrisiko, sie könnte ja unsere Ideen weitergeben?

K
Kölner

24.01.2007 um 14:28 Uhr

@Mona-Lisa Jaaaa...

@Pahl_a Zur letzten Frage: Ich könnte mir das vorstellen...wenngleich: Dem AG wird es nicht leicht gemacht, dies zu beweisen.

K
Klaus

25.01.2007 um 01:22 Uhr

@Mona-Lisa: wenn die Kündigung mangels vorheriger Anhörung des Betriebsrates unwirksam ist, wogegen würde sich dann genau die Kündigungsschutzklage richten?

Viele Grüße Klaus

K
Klaus

25.01.2007 um 12:37 Uhr

Doch, das war eine ernst gemeinte Frage. Ich stimme ja zu, dass eine ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung unwirksam ist. Aber gerade deswegen erschließt sich mir nicht, wogegen sich eine Kündigungsschutzklage richten sollte. Sobald der Arbeitgeber seine Zahlungen einstellt, würde ich sicherlich auch vors Arbeitsgericht ziehen. Ich gehe davon aus, dass sich der Richter vermutlich eher mit der Frage beschäftigen wird: "Warum zum Teufel sitzen wir hier? Wir verhandeln über eine Kündigung, die es gar nicht gegeben hat."

Viele Grüße Klaus

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