Liebes Forum,

wir haben eine BV welche die Pausenzeiten nach dem ArbZG reglet. Nun machen die Mitarbeiter auch vorbildlich Ihre Pausen. Nur macht der eine mal 32 Minuten Mittgspause und der andere nur 28 Minuten. Auch wenn er mal 9h und 10 Minuten gearbeitet hat, obwohl er nur 8 arbeiten wollte, soll er sich rechtfertigen warum er nicht die vorgeschriebenen 45 Minuten Pause eingehalten hat. Mittagspause ist 30 Minuten und nicht 29 so die Aussage. In der BV Arbeitszeit gibt es keinerlei Regelung zur Pausenlänge sondern nur einen Verweis aufs ArbZG. Dort steht nur etwas, das man die Pause gewähren muss, nicht das sie zingend zu nehmen ist, bis auf die letzte Sekunde. Nach 28 Minuten bleiben 2 und die sind nicht mal eine Arbeitsunterbrechung.

Wie kommen wir der Führungskraft am besten bei?

Danke.