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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pingeliche Pausenzeiten

T
thunderelf
Nov 2016 bearbeitet

Liebes Forum,

wir haben eine BV welche die Pausenzeiten nach dem ArbZG reglet. Nun machen die Mitarbeiter auch vorbildlich Ihre Pausen. Nur macht der eine mal 32 Minuten Mittgspause und der andere nur 28 Minuten. Auch wenn er mal 9h und 10 Minuten gearbeitet hat, obwohl er nur 8 arbeiten wollte, soll er sich rechtfertigen warum er nicht die vorgeschriebenen 45 Minuten Pause eingehalten hat. Mittagspause ist 30 Minuten und nicht 29 so die Aussage. In der BV Arbeitszeit gibt es keinerlei Regelung zur Pausenlänge sondern nur einen Verweis aufs ArbZG. Dort steht nur etwas, das man die Pause gewähren muss, nicht das sie zingend zu nehmen ist, bis auf die letzte Sekunde. Nach 28 Minuten bleiben 2 und die sind nicht mal eine Arbeitsunterbrechung.

Wie kommen wir der Führungskraft am besten bei?

Danke.

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Community-Antworten (3)

M
Moreno

19.05.2016 um 20:46 Uhr

Nun haben wir endlich mal einen Arbeitgeber der die Gesetze überwacht und das ist auch wieder nicht okay ;-)

P
Petronella

19.05.2016 um 22:59 Uhr

§ 4 ArbZG sagt, dass die Arbeitszeit entsprechend dieses Gesetzes zu unterbrechen ist. Das ist keine Kann-Vorschrift, sondern ein Muss.

Ich sehe das auch so wie moreno! Seid doch froh, dass der Arbeitgeber auf die Einhaltung der Pausenzeiten achtet! Im Übrigen ist er dazu verpflichtet!

Wo hast du gelesen, dass eine Pause nicht zwingend zu nehmen ist???

I
Irminsul

20.05.2016 um 09:33 Uhr

Pause ist immer zwingend zu nehmen.

§4 ArbZg Die Arbeit IST durch im voraus feststehende Ruhepausen .... zu unterbrechen

Da gibts ja wohl keinen Zweifel dran was zu tun ist.

Freut euch doch das der Chef auf die Pausenzeiten achtet. in anderen Betrieben läufts eher anders herum und mann muss schauen wie man irgendwie seine Pausen zusammen bekommt.

Gruß, Irminsul

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