Erstellt am 15.05.2023 um 11:14 Uhr von jutti1965
Nein tut ihr nicht, eigentlich müsstet ihr nur 30 min. Pause machen. Aber ihr seid von 5.30-6.00 Uhr in der Nachtschicht ,was Zuschläge für die MA bedeutet.
Erstellt am 15.05.2023 um 12:16 Uhr von Kehler
Ihr habt aber dann nur einen Arbeitstag von 7,75 Std. ist das richtig bei euch?
Ansonsten reichen vom Gesetz her auch 2 mal 15 Minuten Pausen, dann wärt ihr bei einem 8 StundenTag.
Erstellt am 15.05.2023 um 12:35 Uhr von Sven M.
Ja, das ist richtig mit den 7,75 Std.
Wir haben ein Gleitzeit Modell und müssen nur auf unsere 35 Std die kommen.
Erstellt am 15.05.2023 um 12:45 Uhr von fantil
"Jetzt meine Frage verstoßen wir bei diesen Pausenregelungen gegen das ArbZG ?"
Antwort: Ja
Ihr arbeitet mit deinem Model von 5:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Das sind 6,5 Stunden in denen nur 15 Minuten Pause gemacht werden. Die Mittagspause müsste um spätestens 11:45 Uhr beginnen und bräuchte nur 15 Minuten betragen.
Erstellt am 15.05.2023 um 13:30 Uhr von takkus
@fantil-> "Jetzt meine Frage verstoßen wir bei diesen Pausenregelungen gegen das ArbZG ?
Antwort: Ja"
Waaaarum verstoßen sie gegen das ArbZG?
Erstellt am 15.05.2023 um 13:42 Uhr von fantil
Diese Antwort wurde von "fantil" gelöscht.
Erstellt am 15.05.2023 um 13:45 Uhr von celestro
"Waaaarum verstoßen sie gegen das ArbZG?"
Steht doch im Posting. Aber nochmal den §:
"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."
bis 12 Uhr sind es nun einmal 6,25 Stunden und nicht mindestens 30 Minuten Pause.
Erstellt am 15.05.2023 um 13:47 Uhr von fantil
@Takkus
Mein Denkfehler, du hast recht hier wird nicht gegen das ArbZG verstoßen.
Erstellt am 15.05.2023 um 13:53 Uhr von Enigmathika
@fantil Das ist so nicht richtig.
"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."
Also: Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit müssen 30 Minuten Pause gemacht werden -> es werden insgesamt 45 Minuten Pause gemacht ✅
Diese Pausen dürfen in Abschnitte von 15 Minuten gesplittet werden ->hier werden 15 Minuten Frühstück, 30 Minuten Mittag gemacht ✅
spätestens nach 6 Stunden muss eine Pause gemacht werde ->, es wird bereits nach 3 Stunden eine Pause gemacht ✅
Erstellt am 15.05.2023 um 13:59 Uhr von takkus
Erstellt am 15.05.2023 um 14:02 Uhr von celestro
https://www.digital-zeit.de/ratgeber/pausenregelungen/gesetzliche-pausenregelung-des-arbeitszeitgesetzes/
daraus:
"Nach einer Arbeitszeit von sechs Arbeitsstunden ist eine Pause von 30 Minuten fällig"
was hier nicht eingehalten wird. Wobei sich der Text in gewissem Umfang auch etwas selbst widerspricht.
Erstellt am 15.05.2023 um 15:55 Uhr von nicht brauchen
Nach meiner Meinung verstoßt ihr gegen das Gesetz. Man kann zwar das in 1/4h aufteilen aber nach 6h muss man 0,5h Pause gemacht haben.
Angenommen 5:30 wird angefangen. Pause 8:30-8:45. Wenn jetzt jemand um 11:50 aufhört war er 6h 20min da und hat 15 Minuten Pause gemacht. Das ist nicht zulässig.
Erstellt am 16.05.2023 um 07:36 Uhr von fantil
§ 4 Satz 1 ArbZG
§ 4 Ruhepausen
1Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen
von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit
von mehr als sechs bis zu neun Stunden
und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. 2Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 3Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Erstellt am 16.05.2023 um 08:18 Uhr von takkus
@nicht brauchen: "....nach 6h muss man 0,5h Pause gemacht haben." Lese ich im ArbZG nirgends.
§4 Satz 3 schreibt vor, dass eine Ruhepause SPÄTESTENS nach 6 Stunden zu gewähren ist und nicht dass man nach 6 Stunden 30 Minuten Pause gemacht haben MUSS. Die Ruhepause kann in Abschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden, über die Lage sagt das ArbZG nichts. Da es sich aber um eine Arbeitsunterbrechung handelt, kann als eine Pause nicht am Anfang oder am Ende der Schicht liegen (hab ich auch schon erlebt).
Der ArbGeb kann auch über die gesetzliche Mindestdauer hinaus längere Pausen anordnen. §106 GewO ist zu beachten (BAG 16.12.2009). Die Mitbestimmung des BR bleibt unberührt.
"Wenn jetzt jemand um 11:50 aufhört war er 6h 20min da und hat 15 Minuten Pause gemacht. Das ist nicht zulässig."-> dieser Fall tritt wann ein? M.E.n. wenn ein ArbN während der Schicht erkrankt, wenn er ein pflege/ beaufsichtigungspflichtiges Kind oder ein anderes Familienmitglied betreuen muss, wenn er Überstunden abbaut, wenn er einen Arzttermin hat. Das sind in meinen Auen aber Fälle, die nicht unbedingt von vorneherein geklärt werden können. Wir leben jeden Tag mit Überraschungen. Solche Fälle erfordern dann entsprechende Reaktionen und können nur individual behandelt werden.
Erstellt am 16.05.2023 um 08:29 Uhr von Kehler
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Ich lese das so das eine Ruhepause, mehr als 6 Stunden = 30 Minuten beträgt. Also muss nach 6 Stunden 30 Minuten Pause sein. Das heißt die nächste Pause muss um 11:45 Uhr erfolgen. Meiner Meinung nach.
Erstellt am 16.05.2023 um 08:49 Uhr von fantil
@Kehler, da steht doch
"von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden"
und weiter...
"Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden."
Da steht nicht, da "muss nach 6 Stunden 30 Minuten Pause sein."
Erstellt am 16.05.2023 um 08:55 Uhr von Kehler
erster Satz im Gesetz:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden insgesamt zu unterbrechen.
und letzter Satz:
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Erstellt am 16.05.2023 um 08:59 Uhr von fantil
@ Kehler, da steht von mehr als sechs BIS ZU NEUN STUNDEN!
Erstellt am 16.05.2023 um 09:07 Uhr von Kehler
das steht auch, es darf nicht länger als 6 Stunden ohne Pause gearbeitet werden. Eine Pause beträgt 30 Minuten.
Schreien kannste wo anders.
Bin hier raus. Viel Spaß noch.
Erstellt am 16.05.2023 um 09:15 Uhr von fantil
Ich schreie nicht, ich habe nur kenntlich gemacht was du offensichtlich überlesen hast.
Fett makieren kann man hier ja leider nichts.
Erstellt am 16.05.2023 um 09:39 Uhr von celestro
"Eine Pause beträgt 30 Minuten."
Naja ... in dem § steht ja, das es eine Pause ist, wenn es mehr als 15 Minuten dauert.