Hallo zusammen,

wir möchten bei uns im Betrieb die Arbeitszeit etwas flexibler gestalten,
und haben jetzt vor den Arbeitsbeginn auf 5.30 Uhr vorzuverlegen.
Das würde bei uns dann so aussehen:
Arbeitszeit 5.30 -14.00 Uhr
Frühstückspause wäre dann um 8.30 - 8.45 Uhr
Mittagspause von 12.00- 12.30 Uhr

Jetzt meine Frage verstoßen wir bei diesen Pausenregelungen gegen das ArbZG ?