Erstellt am 13.06.2016 um 14:32 Uhr von Pickel
Du machst einen Gedankenfehler: Der Weg zur Kantine ist auch Freizeit - darum haben alle Mitarbeiter 45 Minuten zur Verfügung.
Und dass in größeren Betrieben die einen näher am Werkstor, die anderen näher an der Kantine arbeiten ist schlichtweg nicht zu vermeiden. Daraus das Thema "Gleichberechtigung" abzuleiten ist schon fast Kindergartenniveau.
Erstellt am 13.06.2016 um 14:45 Uhr von Pjöööng
Warum habt Ihr diese Frage nicht im Rahmen der Beteiligung nach § 87 (1) 8. geklärt?
Erstellt am 13.06.2016 um 16:52 Uhr von Globus
"Du machst einen Gedankenfehler: Der Weg zur Kantine ist auch Freizeit - darum haben alle Mitarbeiter 45 Minuten zur Verfügung."
oder aber du... Die AN sind doch auf dem Weg zur Kantine eindeutig im Machtbereich des AG, warum sollte das aus diesem Grund Freizeit sein?
Und ja, mir fällt da auch noch der 87,1,6 ein, wo man ja mitbestimmen kann, wo der "Stempelautomat" steht...
Ach ja Pickel, komm mir jetzt nciht damit, dass der Weg keine Arbeitszeit ist, da man laut BG da ja nicht versichert ist, könne es keine Arbeitszeit sein ;-)
Erstellt am 13.06.2016 um 17:28 Uhr von celestro
"Die AN sind doch auf dem Weg zur Kantine eindeutig im Machtbereich des AG, warum sollte das aus diesem Grund Freizeit sein?"
Na und ? Geht der MA nicht in die Kantine, sondern benutzt einen Pausenraum direkt neben dem Labor ist das jawohl auch im "Machtbereich" und trotzdem Pause. Was soll der Unfug ?
Erstellt am 13.06.2016 um 17:37 Uhr von Globus
Eben nicht... Ansonsten würden die AG ja hier in Deutschland durchbekommen was in den USA üblich ist... Arbeitszeit beginnt wenn der PC hochgefahren ist und man sich eingelogt hat. Hier nicht möglich - klingt komisch, ist aber so...
Erstellt am 13.06.2016 um 18:12 Uhr von Pickel
"Hier nicht möglich - klingt komisch, ist aber so..."
hier irrst du schon wieder.
im Übrigen wäre der Weg in die Kantine genau dann Arbeitszeit, wenn der AG die Pause genau dort vorschriebe. Da davon nicht auszugehen ist, hättest du dir die 3 Minuten Lebenszeit, in denen du nur Unsinn zusammengeschrieben hast, besser einmal gespart
Erstellt am 13.06.2016 um 18:20 Uhr von DummerHund
Ich würde mich mal so ausdrücken. Kantinen sind subjektiv betracht Komforträume. Also icst der Weg dorthin in der 5 min Regelung schon private Angelegenheit.........
aber auch nur wenn die Kantine nicht die einzigste Möglichkeit ist seine Pause frei von Arbeitszwängen- oder einflüssen verbringen kann.
Kantine ist neu...
Frage, wurde der BR über das Neue Gebäude und den einzelnen Bereichen und deren Tätigkeiten dort drin Informiert. Wichtig, der Satz beinhaltet 3 Sachen. So Pauschal kann man hier nicht sagen ob nur Inforechte sind oder ob Mitbestimmung nicht nicht beachtet wurde. Jedene einzelnen Bereich durch gehen und schauen.
Weiter würde ich den AG zu Verhandlungen auffordern das eine Stempeluhr direkt neben der Kantine hin kommt. Ansonsten androhen(und gegebenfalls auch Umsetzen) BV darüber kündigen.
Erstellt am 13.06.2016 um 18:47 Uhr von Globus
ne ne ne leute, ich habe da diverse Beispiele... also auf dem weg zur Kantine, kann noch immer ein vorgesetzter kommen und was fragen... also ist man im Einflussbereich des AG - also bitte nciht verwechseln mit den Definitionen der BG... - das sind himmelweite Unterschiede...
Erstellt am 13.06.2016 um 20:54 Uhr von Pickel
Globus jetzt bin ich gespannt wo du diese These belegst! So ein Quatsch!
Erstellt am 13.06.2016 um 21:01 Uhr von Globus
und ich bin gespannt, wie du mir das außer der BG Definition wiederlegst...
Erstellt am 13.06.2016 um 21:17 Uhr von Pickel
globus du bist es, der hier völlig unhaltbaren Blödsinn postet und dafür jeden Nachweis schuldig bleibt. Es ist gewiss nicht meine Aufgabe, für deinen Unsinn den Gegenbeweis zu suchen.
Arm dran sind nur die AN die im Vertrauen auf einen guten BR auf deinen Rat vertrauen.
Erstellt am 13.06.2016 um 23:20 Uhr von Pjöööng
Herrlisch wenn sich die Titanen des Arbeitsrechts die Argumente nur so um die Ohren hauen.
Erstellt am 14.06.2016 um 03:29 Uhr von Helpmeplease
Doch nicht so unsinnig das Thema, sonst gäbe es nicht so viel zu schreiben...
Unser alter BR hab bei uns eine BV verabschiedet wo jeder AN in der Zeit von 8:15-8:45 Uhr, 15 min Frühstückspause machen soll... schaft er es nicht, gibt es dafür keine Ausnahmeregelung und der AN muss die Zeit trotzdem rausarbeiten. Es wird erwartet (nicht BV), dass die nächsten Arbeitsschritte etc. in dieser Zeit abgesprochen werden und Kundenfragen telefonisch beantwortet werden!
Beschwert hat sich darüber bisher aber niemand...
Erstellt am 14.06.2016 um 08:24 Uhr von Erbsenzähler
@Fonsi
Hier ist hoffentlich mal etwas hilfreiches:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/pdf/ASR-A4-2.pdf?__blob=publicationFile
In der Arbeitsstättenverordnung sind Pausenräume und Pausenbereiche geregelt. Gucke mal unter 4.1. (5). Da steht, dass ein Pausenraum innerhalb von 5 Minuten zu erreichen sein muss und nicht mehr als 100 m entfernt sein darf.
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=5293
Unter diesem Link findest du die Aussage, dass der Weg zum Pausenraum keine Arbeitszeit ist.
Weiterhin steht da auch drin, dass man eine BV abschließen kann die die Wege als Arbeitszeit anzusehen sind.
Erstellt am 14.06.2016 um 17:22 Uhr von Globus
@Erbsenzähler, danke dass zumindest du mir da zustimmst...
@p... Na, ich finde dich in der Tat interessant... gibst den Saubermann hier im Forum, verteufelst leute, die sich hier gegenüber anderen, neuen oder nciht geschulten BRM beschweren und schreibst auch noch, dass dir das Niveau gegenüber solchen nicht gefällt... und was machst du selber?
Für dich bin ich unbedarft, also hast du mich nach deiner Meinung nicht so anzugehen... schön für dich, dass du immer und immer wieder mit zweierlei maß messen darfst, und das Arbeitsrecht für dich gepachtet hast.
Weiterhin möchte ich dich dafür beglückrünschen, dass du zum Richter des BAG gerufen wurdest, und alle deiner Kollegen deinen einzigartigen Arbeitsrechtlichen Erkenntnissen im Grundsatz zustimmen (in Einzelentscheidungen selbstverständlich auch).
Ich verbeuge mich vor dir, oh Herr der Gesetze und der Rechtsfindung!!!
Erstellt am 15.06.2016 um 11:16 Uhr von celestro
@ Globus
Hast du Dir das Post von Erbsenzähler mal genau angeschaut ?
Punkt 1) Im Link steht "Der Weg zum Pausenraum zählt mit zur Ruhepause.", ist also bereits das Gegenteil von dem, was Du gesagt hast.
Punkt 2) "Da steht, dass ein Pausenraum innerhalb von 5 Minuten zu erreichen sein muss und nicht mehr als 100 m entfernt sein darf." Die AN haben ein Anrecht auf einen Raum zur Pause "in der Nähe". Die Kantine muß aber nicht von jedem Punkt aus in 5 Minuten zu erreichen sein. Große Chemiewerke sind manchmal so groß, das man seine Pause grundsätzlich nur auf dem Werksgelände machen kann. Machen diese Leute also NIEMALS Pause, weil sie immer im "Machtbereich" des AG sind ? NEIN !
Ich kann hier demnach keine Zustimmung erkennen, die Erbsenzähler Dir zuteil werden läßt.
Man kann sich gerne überlegen, WIE man es vernünftig ausdrückt. Aber vom Grundsatz her muß ich Pickel recht geben. Was Du hier im Topic geschrieben hast, ist Unfug.
Erstellt am 15.06.2016 um 19:48 Uhr von Globus
"...Da steht, dass ein Pausenraum innerhalb von 5 Minuten zu erreichen sein muss und nicht mehr als 100 m entfernt sein darf. ..."
"...Weiterhin steht da auch drin, dass man eine BV abschließen kann die die Wege als Arbeitszeit anzusehen sind. ..."
Hmmm... Und du denkst wirklich, dass sich das nciht von dem mir dar gebotenen deckt? Schade, dann hast du mich wohl falsch gelesen... Außerdem, ja, ich kenne grße Chemie Konzerne und glaube mir, regelmäßig ist dieses Thema da Thema, aus diesem Grund wird (BR sei Dank) keine Kantinen geschlossen...