Erstellt am 27.07.2014 um 16:26 Uhr von gironimo
Das ist eine Frage der Ordnung im Betrieb und daher mitbestimmungspflichtig (§ 87 BetrVG).
Zu beachten wären ggf. Sicherheitsbestimmungen.
Erstellt am 27.07.2014 um 16:48 Uhr von Hoppel
@ Lautlosi
Weisungsrecht des Arbeitgebers im Hinblick auf das Verlassen des Betriebsgeländes
In manchen Fällen stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, seinen Mitarbeitern solche Pausenregelungen zu verordnen, die das Verbot umfassen, während der Pausenzeiten das Betriebsgelände zu verlassen.
Von der Rechtsprechung ist das Verbot entwickelt worden, Mitarbeiter eines Betriebs für deren Pause auf bestimmte vom Arbeitgeber ausgewählte Räume zu verweisen. Eine solche Regelung würde zu weit in das grundgesetzlich verankerte Recht des Arbeitnehmers eingreifen, seine Persönlichkeit frei entfalten zu können.
Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 1990 (Az.: 1 AZR 567/89) für Verbote das Betriebsgelände zu verlassen, lediglich das Erfordernis formuliert, dass solche Regelungen mit dem Betriebsrat abzustimmen seien. Solange dem Arbeitnehmer ein Mindestmaß an “autonomer Lebensgestaltung” verbleibe, könne von der prinzipiellen Rechtmäßigkeit eines solchen Verbotes ausgegangen werden. Ein nachvollziehbar Grund wird aber in jedem Fall vorliegen müssen.
Quelle: www.flegl-rechtsanwaelte.de
Erstellt am 27.07.2014 um 18:18 Uhr von AgendP
@Lautlosi,
Ein Pausenort darf dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Grundsatz nicht vorgeschrieben werden.
Das Recht, den Betrieb während der Ruhepause zu verlassen, kann jedoch eingeschränkt werden (Urteil des BAG vom 21.08.1990, Az.: 1 AZR 567/89). In dem dort entschiedenen Fall regelten Arbeitgeber und Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung, dass die Arbeitnehmer während der - seinerzeit durch die Arbeitszeitordnung gesetzlich geregelten - Mittagspause den Betrieb nicht verlassen durften. Ein solches Verbot verstoße jedenfalls dann nicht gegen § 75 Abs 2 BetrVG, wenn die Arbeitnehmer, wie im dortigen Fall, gleichzeitig berechtigt sind, den Betrieb außerhalb dieser Mittagspause während einer weiteren Stunde zu verlassen und wenn Gründe der Zeiterfassung eine unterschiedliche Gestaltung der beiden Arbeitsunterbrechungen sinnvoll erscheinen lassen.
Gemäß § 87 Abs. 1 Ziff. 2 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen mitzubestimmen.
Dieses Mitbestimmungsrecht betrifft sowohl zeitliche Lage als auch Dauer der Pausen
Erstellt am 27.07.2014 um 21:03 Uhr von Lautlosi
Hallo,
es geht nicht um das verlassen des Betriebsgelände,der AG will das wir von anbeginn der Pause bis zum Ende der Pause den Pausenraum nicht verlassen.
Gruß
Lautlosi
Erstellt am 27.07.2014 um 21:19 Uhr von AlterMann
Hallo Lautlosi,
also entweder gibt es bei Euch z.B. strenge hygienische Vorgaben, die einen solchen Wunsch erklären könnten (kann ich mir aber kaum vorstellen), oder der AG hat schlicht nicht das Recht, eine solche Anordnung zu treffen. Fragt ihn doch mal nach der Rechtsgrundlage seiner Anweisung und weist ihn darauf hin, dass dies ein Punkt der Mitbestimmung ist.
Ich kann mir außerdem nicht mal vorstellen, dass eine BV einem Arbeitnehmer verbieten kann, sein Pausenbrot in der Sonne zu essen oder die Pause für Sport im Freien zu nutzen.
Erstellt am 27.07.2014 um 23:59 Uhr von Pickel
Alter Mann, da gibt es schon Gründe.
Etwa, wenn die Pausenzeiten unterschiedlich sind und auf dem Werksgelände gearbeitet wird. Dann besteht evtl je nach örtlicher Begebenheit schon ein logisches Interesse, dass sich arbeitende und pausierende AN nicht vermischen. Gleiches gilt natürlich erst recht für Produktionsarbeitsplätze.
Ein Verbot, das Gelände zu verlassen wäre hingegen wirklich kurios und nur mit Ausnahmesituationen zu rechtfertigen.
Erstellt am 28.07.2014 um 00:26 Uhr von metallica
Dieses Problem lässt sich doch mit Sicherheit in einem normalen Gespräch ohne Eskalation lösen. Ohne Zweifel gehört das Thema zur Ordnung im Betrieb und ihr könnt dazu mitbestimmen. Erfragt einfach mal, was der AG damit erreichen will. Geht es um das Essen am Arbeitsplatz oder ist z.B. Müll ein Problem?
Je nachdem welches Problem er schildert, bietet einen Kompromiss an, z.B. einen Pausenplatz draussen um bei schönem Wetter in der Sonne zu sitzen o.ä.
Aber erstmal solltet ihr das Problem erfragen.
Erstellt am 30.07.2014 um 12:58 Uhr von BloodyBeginner
Da eine Pause nicht zur Arbeitszeit gehört, kann der Mitarbeiter über diese Zeit frei verfügen, d.h. auch seinen Ort (in gewisssen Grenzen) frei bestimmen.
Erstellt am 30.07.2014 um 13:46 Uhr von Nubbel
welche gewissen grenzen sollen das sein? entweder der arbeitgeber zahlt, oder er kann über diese zeit nicht verfügen! wenn er möchte, dass ich mich in meiner freizeit an einem bestimmten ort aufhalte, dann hat das kind einen namen und muss vergütet werden