In Zusammenhang mit meinem letzten Thread (Compliance-Regeln), habe ich nun eine Frage zu Überstunden.

Mal grob zusammengefaßt:
Wir haben eine Gleitzeitregelung (Kleinbetrieb unter 20 MA).
Es gibt eine Kernzeit von 9 - 16.30 und man kann 20 Plus und 20 Minusstunden mit in den Folgemonat nehmen, die jedoch innerhalb von 4 Monaten ausgeglichen werden müssen.

Mind. die Hälfte der Belegschaft sind Teilzeitkräfte...

Aufgrund der (zu) wenigen Mitarbeiter-/innen ist es so, dass oft und viele Überstunden gemacht werden. Das heißt in dem Fall einfach, dass die Kolleg-/innen oft viele Stunden vor sich her schieben und auch oft abends länger arbeiten, um ihre Aufgaben überhaupt bewältigen zu können.

Mein Problem ist es nun, zu ergründen, ab wann eigentlich mitbestimmungspflichtige Überstunden entstehen... wo ja lt. Dienstvereinbarung 20 Plus und Minusstunden gemacht werden dürfen.

Wäre die erste genehmigungspflichtige Überstunde erst die 21. oder im Grunde schon (auf die Woche gerechnet) jede Stunde, die eine Vollzeitkraft schon mehr als die im Arbeitsvertrag erfaßten 40 Stunden arbeitet?

Ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine und wo mein Problem liegt.

Ziel ist halt, dem AG aufzuzeigen, dass die Arbeit mit dem vorhandenen Personal nur zu schaffen ist, wenn ständig Überstunden gemacht werden. Aber das muss ich ihm natürlich irgendwie auch nachweisen.

Danke und Gruss,
jaypar