Ab wann Überstunden in einer Gleitzeitregelung?
In Zusammenhang mit meinem letzten Thread (Compliance-Regeln), habe ich nun eine Frage zu Überstunden.
Mal grob zusammengefaßt: Wir haben eine Gleitzeitregelung (Kleinbetrieb unter 20 MA). Es gibt eine Kernzeit von 9 - 16.30 und man kann 20 Plus und 20 Minusstunden mit in den Folgemonat nehmen, die jedoch innerhalb von 4 Monaten ausgeglichen werden müssen.
Mind. die Hälfte der Belegschaft sind Teilzeitkräfte...
Aufgrund der (zu) wenigen Mitarbeiter-/innen ist es so, dass oft und viele Überstunden gemacht werden. Das heißt in dem Fall einfach, dass die Kolleg-/innen oft viele Stunden vor sich her schieben und auch oft abends länger arbeiten, um ihre Aufgaben überhaupt bewältigen zu können.
Mein Problem ist es nun, zu ergründen, ab wann eigentlich mitbestimmungspflichtige Überstunden entstehen... wo ja lt. Dienstvereinbarung 20 Plus und Minusstunden gemacht werden dürfen.
Wäre die erste genehmigungspflichtige Überstunde erst die 21. oder im Grunde schon (auf die Woche gerechnet) jede Stunde, die eine Vollzeitkraft schon mehr als die im Arbeitsvertrag erfaßten 40 Stunden arbeitet?
Ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine und wo mein Problem liegt.
Ziel ist halt, dem AG aufzuzeigen, dass die Arbeit mit dem vorhandenen Personal nur zu schaffen ist, wenn ständig Überstunden gemacht werden. Aber das muss ich ihm natürlich irgendwie auch nachweisen.
Danke und Gruss, jaypar
Community-Antworten (19)
19.05.2016 um 12:40 Uhr
Also ich würde sagen von -20 bis +20 ist das Spielfeld für AN und AG ab der 20. Plusstunde beginnen die genehmigungspflichtigen Überstunden. Wenn Ihr Euch in diesem sehr engen Rahmen immer bewegt wird es für Euch auch sehr schwer, zu argumentieren, dass Ihr unterbesetzt seid.
19.05.2016 um 12:45 Uhr
Du redest hier von einer "Dienstvereinbarung". Wurde diese einseitig beschlossen oder handelt es sich hier um eine Betriebsvereinbarung? Wenn nicht, würde ich hier ansetzen und den AG zu Verhandlungen auffordern.
19.05.2016 um 12:47 Uhr
Ich würde die Unterscheidung zwischen Plusstunden ansammeln und Mehrarbeit daran festmachen, ob der AN selbst entscheidet, ob er mal etwas länger arbeitet oder weniger (gleitet) oder ob die Arbeit \"angeordnet\" bzw. erwartet wird.
Das macht es bei Gleitzeit etwas schwierig. Auf jeden Fall braucht Ihr konkretere Aussagen in Eurer BV zu den Teilzeitkräften und zu der \"Definition\", was im Zuge Eurer Gleitzeit Mehrarbeit ist und wann der BR Mehrarbeit zuzustimmen hat.
Ihr solltet Eure BV auf den Prüfstand stellen.
19.05.2016 um 12:49 Uhr
Unsere Kernzeit ist ja... ganz korrekt betrachtet so:
7 - 9 Uhr Möglichkeit des Beginns 16.30 - 18 Uhr Möglichkeit der Beendigung
Für mich würde das bedeuten, dass Überstunden all die Stunden wären, die außerhalb dieser Zeit (also 7 - 18 Uhr) gearbeitet wird. Denn wenn ein Mitarbeiter ja nur innerhalb dieser Gleitzeit gearbeitet hat und nicht weniger als seine 20 Minusstunden auf dem Konto hat, hat er ja seine arbeitsvertragliche Pflicht erfüllt.
Oder denke ich da falsch?
LG jaypar
19.05.2016 um 14:30 Uhr
Also Du meinst der AN kann jetzt von 09.00 Uhr bis 16.30 arbeiten und macht dann zwei Überstunden wenn er zwar im Minus ist aber noch von 19.00 bis 21.00 Uhr arbeitet? Ich geb Giro Recht ihr solltet mal Eure BV überprüfen.
19.05.2016 um 15:13 Uhr
Das mit der BV ist zu kompliziert zu erklären. Es gibt eine, die jedoch zeitlich begrenzt war. Danach gab es dann eine Dienstvereinbarung, die einige Dinge änderte... u.a. auch die Anhebung der Möglichkeit von 8 Plus/Minus-Std. auf 20.
Ja, so ähnlich hatte ich es gemeint. Wenn außerhalb der Kernzeit gearbeitet wird... also z.B. von 18 - 19 Uhr, dann wäre das für mich eine Überstunde, bei der ich als BR mitbestimmungspflichtig bzw. zustimmungsberechtigt bin.
Oder wie sehr Ihr das?
LG jaypar
19.05.2016 um 15:27 Uhr
Bei unserer BV wäre das so aber wir können ja nicht wissen was Wort für Wort bei Euch drin steht, aber eigentlich sollte so ein Fall geregelt sein. Wenn nicht halt BV kündigen oder mit Absprache der GL ergänzen.
19.05.2016 um 15:32 Uhr
Ich finde, Du mußt Dich erst einmal entscheiden:
"Es gibt eine Kernzeit von 9 - 16.30"
Kernzeit ist, wo JEDER da sein muß. Wenn es neben der Kernzeit einen Korridor gibt, ist nicht der komplette Korridor Kernzeit. Außerhalb des Korridors wäre es eine Überstunde und ab 20 plus (meine Meinung).
19.05.2016 um 15:58 Uhr
@ celestro:
Ja... wir können morgens ab 7 Uhr beginnen und müssen bis spätestens 9 Uhr da sein. Dann (ab 9) beginnt die Kernzeit.
Abends können wir ab 16.30 Uhr gehen... quasi bis 18 Uhr.
Hast also absolut Recht. Die eigentliche Kernzeit ist dann 9 - 16.30 Uhr, wie ich ja eingangs auch geschrieben hatte.
Arbeitet also jetzt jemand von 9 - 16.30 Uhr, dann hat er ja erst 7,5 Std. gearbeitet (Vollzeitkraft). Davon wird noch ne halbe Std. für Mittagspause abgezogen... also hat er lediglich 7 Std. gearbeitet. Wenn jetzt tatsächlich schon alles nach 16.30 Uhr als Überstunden berechnet würde, könnte der MA ja gar nicht auf seine 8 Std. am Tag kommen (bzw. 40 Std. in der Woche).
Das war der Grund, warum ich den Korridor (7 - 9 Uhr + 16.30 - 18 Uhr) mit einbezogen hatte.
Bleibt jemand z.B. von 7.30 Uhr - 17.30 Uhr, dann hat er an diesem Tag 9,5 Std. gearbeitet (30 Min. Mittag schon abgezogen). Dadurch erhöht er sein Plus-Konto um 1,5 Stunden. Das wäre z.B. ein Teil Überstunden, die zu den 20 Plus und Minusstunden gehören. Erst wenn jemand noch länger als 18 Uhr arbeitet (natürlich auch nicht mehr als 10 Std. am Tag), dann wäre alles ab 18 Uhr eine zustimmungspflichtige Überstunde.
Wäre das richtig gedacht? ;-)
LG jaypar
19.05.2016 um 16:05 Uhr
Wo ist das Problem?
Gemäß § 87 (1) 2. und 3. hat der BR mitzubestimmen bei: " Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit".
Einen Teil der Mitbestimmung habt Ihr bereits ausgeübt (Gleitzeitvereinbarung). wenn jetzt ein AN mehr als die vertraglich geschuldete Arbeitsleitung erbringt, dann wäre also zu überprüfen, ob das durch Eure Gleitzeitvereinbarung abgedeckt ist (also die Mitbestimmung bereits verbraucht ist) oder nicht. Wenn nicht, dann habt Ihr noch mitzubestimmen.
Hier kennt niemand den genauen Inhalt Eurer Gleitzeitvereinbarung, deshalb kann auch schlecht beurteilt werden,was dort reinfällt und was nicht. Ich vermute aber, dass Arbeitszeiten vor 7 Uhr und nach 18 Uhr durch die Gleitzeitvereinbarung nicht abgedeckt sind. Ebenso scheint keine Zustimmung zu Mehrarbeit die die 20 Stunden Plus reißt gegeben worden zu sein.
19.05.2016 um 17:08 Uhr
Hallo.
ich muss zu diesem Thema noch etwas einwerfen, was ich bis jetzt nicht gelesen habe. Gilt für euch ein Tarifvertrag? Wenn ja, steht da zufälligerweise eine Definition? Bei uns in der Kommentierung des Manteltarifvertrags der chemischen Industrie steht (leider) ganz eindeutig, dass die "Gleitzeitstunden" keine Überstunden sind.
19.05.2016 um 17:15 Uhr
"Bei uns in der Kommentierung des Manteltarifvertrags der chemischen Industrie steht (leider) ganz eindeutig, dass die "Gleitzeitstunden" keine Überstunden sind."
Warum leider ? Das ist doch gerade sinn solcher Regelungen ... nömlich das der AN flexibel sein kann und eben gerade NICHT wegen jedem Kram eine mitbestimmte Überstunde gemacht werden muß.
19.05.2016 um 17:26 Uhr
Für uns gilt kein Tarifvertrag. Wir sind eine kleine Stiftung unter 20 MA
19.05.2016 um 17:57 Uhr
Tarif der chem. Industrie?
Ja eben; darum muss man ja unterscheiden ob Gleitzeit stattfindet oder eben doch Arbeit angeordnet wird - also mehr KAPOVAZ (schleichend zumindest scheint das ja bei Euch zu laufen).
Natürlich kann so (verschleiert durch die unscharfe BV) auch Mehrarbeit innerhalb der Zeitrahmen entstehen. Das ist das Problem.
Aber da ja die BV ohnehin zum alten Eisen gehört, solltest Du nun an eine neue Version einer BV arbeiten. Du kennst ja nun die Schwachstellen und kannst entsprechend Forderungen formulieren und zur Verhandlung bringen. Vielleicht ziehst Du einen Sachverständigen hinzu (§ 80 Abs. 3 BetrVG).
19.05.2016 um 18:27 Uhr
das mit der chemischen Industrie kam vom Erbsenzähler, nicht vom Fragesteller.
19.05.2016 um 18:28 Uhr
Wenn jmd. 07:00 h anfängt und arbeitet seine tarifl. festgelegt Arbeitszeit, kommt er bei Deinem "Feierabendkorridor" ja immer auf Plusstunden.
20.05.2016 um 10:36 Uhr
@ mavstattnva:
Wenn er um 7 Uhr anfängt, muss er bis 15.30 Uhr arbeiten, um seine 8 Std. zu erreichen (Vollzeitkraft). Dabei ist die halbe Std. Mittagspause dann schon einberechnet. Bleibt er dann bis Ende der Kernzeit (16.30 Uhr), dann hat er 1 Std. Plus... Aber... Die Entscheidung dazu hat er natürlich selbst getroffen im Rahmen seiner Gleitzeitmöglichkeit. Er hätte ja auch erst um 8 Uhr anfangen können zu arbeiten. Dann hätte er kein Plus gemacht.
LG jaypar
20.05.2016 um 11:25 Uhr
wenn aber der Chef Druck macht, weil zu wenig Personal da ist und die Arbeit erledigt werden muss .....? Wo ist da die freie Entscheidung?
Und wann darf die Teilzeitkraft, die 4 Stunden arbeiten muss laut BV gehen, wenn sie um 7.00 anfängt? Sie verletzt ja auf jeden Fall die "Kernzeit".
20.05.2016 um 12:04 Uhr
...auf die TZ-Kräfte bin ich jetzt extra nicht eingegangen, da es dafür eine spezielle Regelung gibt. Hier gehts ja lediglich um die Grundfrage der Überstunden i.d. Gleitzeitregelung.
Aber ich denke, wir haben ja ein Ergebnis, mit dem ich zunächst mal argumentieren kann...
LG jaypar
P.S. 01.06.2016:
Ich möchte nochmal Bezug nehmen auf die Arbeitszeitregelung zu diesem Thema. In unserer Geschäftsordnung steht folgendes:
"Maximal 20 Überstunden können in den Folgemonat übertragen werden. Darüber hinausgehende Überstunden sind unter Angabe des verursachenden Projektes von der zuständigen Abteilungsleitung zu genehmigen. Diese Überstunden sind innerhalb der folgenden vier Monate durch den Mitarbeiter auszugleichen. Ausnahmen genehmigt die zuständige Abteilungsleitung."
Wie Ihr seht, wurde hier der Betriebsrat vollkommen übergangen. Kein Hinweis darauf, dass auch die Genehmigung des Betriebsrates erforderlich ist. Und noch etwas: Zwar heißt es bei uns, dass alle Überstunden, die über 20 hinausgehen, gekappt werden... aber das kann ich dem obigen Text nicht entnehmen und würde es auch nicht so interpretieren.
Darüber hinaus habe ich mir eben die Überstundenaufstellungen für mehrere Monate geben lassen. Dabei finde ich bei mehreren Mitarbeitern (auch über mehrere Monate hinweg) immer wieder Überstundenangaben von weit mehr als 20 Stunden.
Was würdet Ihr mir raten und wie beurteilt Ihr das?
Danke und Gruss, jaypar
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