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Überstundenkonto - ab welcher Anzahl von Überstunden muss das angeordnet werden?

P
ps
Jan 2018 bearbeitet

Kann der AG ein 350-Überstundenkonto für alle 300 Mitarbeiter verordnen, so daß man erst die Stunden darüberhinaus ausbezahlt bekommt oder abfeiern kann? Das dauert ja bei manchen Jahre. Einzusehen ist es bei Monteuren, die in kurzer Zeit viele Stunden ansammeln, die sie dann gleich abfeiern, aber doch nicht bei Schichtarbeitern, die wöchentlich evtl. 10 Überstunden machen. Das sieht doch sehr nach zinslosem Darlehen für den Betrieb aus.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

21.02.2006 um 18:14 Uhr

Was willst Du denn dazu hören? Natürlich ist es, wenn kein TV, BV o.ä. besteht möglich, eine solche Zahl von Mehrarbeitsstunden anzuhäufen - ich wage auch zu bezweifeln, dass dort Überstunden entstehen. Wie groß dieses Arbeitszeitkonto wird, ist einerseits eine Frage des Willens der MA's, des - wie im Satz davor beschriebenen - TV oder des BV und des AG. Bei einer solchen Anzahl würde ich auf jeden Fall einmal nachfragen, ob diese Stunden wenigstens (teilweise) insolvenzgeschütz sind. Auch ist der Abbau dieser Stunden zu regeln...mit zinslosem Darlehen liegst Du aber grundsätzlich richtig!

P
ps

22.02.2006 um 12:51 Uhr

Hallo Kölner!

Erstmal Danke für Deine Antwort. Und den wertvollen Hinweis, daß diese Stunden insolvenzgeschützt sein sollten. Dieses Überstundenkonto für alle soll hier in Straubing/Niederbayern neu eingeführt werden, der Firmeninhaber stellt sich grundsätzlich vor, daß erst ab 350 ÜStd. ausbezahlt/abgefeiert wird, nur in Sonderfällen, nach Sonderanträgen... wird vorher ausbezahlt. Vertraglich ist noch nichts geregelt, kommt aber bald.

Viele Grüße Petra ps

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