Erstellt am 21.02.2006 um 17:14 Uhr von Kölner
Was willst Du denn dazu hören?
Natürlich ist es, wenn kein TV, BV o.ä. besteht möglich, eine solche Zahl von Mehrarbeitsstunden anzuhäufen - ich wage auch zu bezweifeln, dass dort Überstunden entstehen.
Wie groß dieses Arbeitszeitkonto wird, ist einerseits eine Frage des Willens der MA's, des - wie im Satz davor beschriebenen - TV oder des BV und des AG. Bei einer solchen Anzahl würde ich auf jeden Fall einmal nachfragen, ob diese Stunden wenigstens (teilweise) insolvenzgeschütz sind. Auch ist der Abbau dieser Stunden zu regeln...mit zinslosem Darlehen liegst Du aber grundsätzlich richtig!
Erstellt am 22.02.2006 um 11:51 Uhr von ps
Hallo Kölner!
Erstmal Danke für Deine Antwort. Und den wertvollen Hinweis, daß diese Stunden insolvenzgeschützt sein sollten.
Dieses Überstundenkonto für alle soll hier in Straubing/Niederbayern neu eingeführt werden, der Firmeninhaber stellt sich grundsätzlich vor, daß erst ab 350 ÜStd. ausbezahlt/abgefeiert wird, nur in Sonderfällen, nach Sonderanträgen... wird vorher ausbezahlt.
Vertraglich ist noch nichts geregelt, kommt aber bald.
Viele Grüße
Petra
ps