W.A.F. LogoSeminare

Wie baue ich Überstunden ab

C
Copper
Jan 2018 bearbeitet

Ein Vorgesetzter will, dass ein Mitarbeiter Überstunden abbaut. Kann er das zu den Zeiten bestimmen, die er vorgibt? Oder geht das nur mit der Zustimmung des Mitarbeiters? Auf der einen Seite muss der Vorgesetzte ja die Möglichkeit haben innerhalb von 2 Wochen auszugleichen. Auf der anderen Seite kann es nicht sein, wenn ich ein zusätzliches Wochenende gearbeitet habe, dass ich dann, wenn es gerade geht, mal eine Stunde abfeiere, mal 2 Stunden. Steht irgendwo, dass der MA damit einverstanden sein muss?

4.18004

Community-Antworten (4)

K
Kölner

10.02.2010 um 15:21 Uhr

@Copper individualrechtlich wird das - ohne BV und ggf. einem TV - sehr schwierig. BR?

E
Erwin

10.02.2010 um 16:12 Uhr

Überstundenabbau ohne Regelung nur in dem Rahmen vom AG forderbar wie er aufgebaut wurde. Wurde er also in einer Zusatzschicht (ganze Schicht/ Tag) aufgebaut, kann der AN auch verlangen ihn so abzubauen.

Auftags-/ Arbeitsmangel ist das Problemd des AG, Annahmeverzug BGB § 615. Bedeutet, bei Auftags-/ Arbeitsmangel erklärt der AN dass er gerne arbeiten möchte, bietet also seine Arbeitskraft arbV an und der AG muss sie annehmen oder ihn mit Bezahlung freistellen. Er darf nicht verlangen, dass Urlaub oder Überstunden/ Gleitzeitplus genommen werden müssen.

Überstunden/ Gleitzeitplus muss nur genommen werden, wenn es entsprechende Regelungen BV/TV gibt welche dieses hier vorsehen.

N
nicoline

10.02.2010 um 19:29 Uhr

erwin, bei allem Frivolwollen!!!! Getreu Deinem Motto:

Überstundenabbau ohne Regelung nur in dem Rahmen vom AG forderbar wie er aufgebaut wurde. Wurde er also in einer Zusatzschicht (ganze Schicht/ Tag) aufgebaut, kann der AN auch verlangen ihn so abzubauen.

Zeig mal, wo das steht??????????????????????????????

C
Copper

11.02.2010 um 10:01 Uhr

Wir haben den TVöD-K, und eine BV, aber in keinem davon wir definitiv der Abbau von Überstunden detailiert geregelt.

Ihre Antwort