Erstellt am 10.02.2010 um 14:21 Uhr von Kölner
@Copper
individualrechtlich wird das - ohne BV und ggf. einem TV - sehr schwierig.
BR?
Erstellt am 10.02.2010 um 15:12 Uhr von erwin
Überstundenabbau ohne Regelung nur in dem Rahmen vom AG forderbar wie er aufgebaut wurde. Wurde er also in einer Zusatzschicht (ganze Schicht/ Tag) aufgebaut, kann der AN auch verlangen ihn so abzubauen.
Auftags-/ Arbeitsmangel ist das Problemd des AG, Annahmeverzug BGB § 615. Bedeutet, bei Auftags-/ Arbeitsmangel erklärt der AN dass er gerne arbeiten möchte, bietet also seine Arbeitskraft arbV an und der AG muss sie annehmen oder ihn mit Bezahlung freistellen. Er darf nicht verlangen, dass Urlaub oder Überstunden/ Gleitzeitplus genommen werden müssen.
Überstunden/ Gleitzeitplus muss nur genommen werden, wenn es entsprechende Regelungen BV/TV gibt welche dieses hier vorsehen.
Erstellt am 10.02.2010 um 18:29 Uhr von nicoline
erwin,
bei allem Frivolwollen!!!!
Getreu Deinem Motto:
*Überstundenabbau ohne Regelung nur in dem Rahmen vom AG forderbar wie er aufgebaut wurde. Wurde er also in einer Zusatzschicht (ganze Schicht/ Tag) aufgebaut, kann der AN auch verlangen ihn so abzubauen.*
Zeig mal, wo das steht??????????????????????????????
Erstellt am 11.02.2010 um 09:01 Uhr von Copper
Wir haben den TVöD-K, und eine BV, aber in keinem davon wir definitiv der Abbau von Überstunden detailiert geregelt.