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Ab wann zählt eine Überstunde ?

R
rieckmann
Jan 2018 bearbeitet

Ab wann zählen Überstunden, wenn im Vertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std. mit Samstagen steht ?

Ist dann die 41te Std dann schon eine Überstunde ? Oder wird der Monatsduchschnitt von 174 Std herangezogen, also dann bei der 175ten Std. ?

Gruß Fred

7.376011

Community-Antworten (11)

P
packer

09.11.2005 um 17:24 Uhr

hi riekmann,

guuute frage :) da müßte man schauen, ob und wie eure arbeitszeit geregelt ist. hast du z.b. eine feste tägliche arbeitszeit, ist alles an dem tag, was mehrarbeit ist gleichzeitig eine überstunde. hast du eine gleitzeit mit einer wochenarbeitszeit, ist alle über die woche überstunde usw. bei einer vierzig std. woche ist die 41ste ein überstunde... da aber überstundenanordnungen sowieso mitbestimmungspflichtig sind, müßtet ihr mal eine schöne bv zum thema arbeitszeit und abgeltung ankurbeln! es ist für einen br sowieso interessant, wieviele ü-stunden eigentlich so gemacht werden... gäbe es eventuell bedarf für einen zusätzlichen arbeitsplatz etc. etc.

gruß, Packer

R
rieckmann

09.11.2005 um 19:29 Uhr

Hallo, ich habe keine Gleitzeit, und auch keine regelmäßige Arbeitszeit. Wir werden so eingesetzt, wie es gerade passt ! Es besteht keine Regelung für Überstunden. Und die Überstunden werden auch nirgens erwähnt. Nur auf der Abrechnung erscheint die Soll-Arbeitszeit, und die tatsächliche Arbeitszeit. Bezahlt werden nur die Soll-Arbeitszeiten.

Gruß Fred

F
ferdi

09.11.2005 um 22:14 Uhr

@ Fred, tatsächliche Arbeitszeit minus soll Arbeitszeit = Überstunden. Auszahlung im Folgemonat. Oder Freizeitausgleich plus Überstundenzulage im Folgemonat.

ferdi

K
Kölner

10.11.2005 um 00:06 Uhr

Selbst als AKTIVER Gewerkschafter in der Altenpflege müsstest Du wissen, "Ferdi", dass Deine Aussage so nicht für alle und alles gültig ist!

V
viktor

10.11.2005 um 10:28 Uhr

Dann sagen wir doch: Die Frage kann man nicht eindeutig beantworten. Gilt ein Tarifvertrag? Dann wäre dort eine Regelung zu finden.

Wenn nein - was steht denn überhaupt im Arbeitsvertrag zum Thema Arbeitszeit?

Wenn da auch nichts steht (was fast unwahrscheinlich ist) würde ich dann doch ferdi's Regelung befürworten.

R
rieckmann

10.11.2005 um 12:20 Uhr

Hallo nochmal, wie ich oben schon beschrieben habe, sagt der Arbeitsvertrag nur 40 Std in der Woche, mit Samstag. Kein Tarifvertrag, keine Betriebs,- Dienstvereinbarung.

Gruß Fred

B
Bayernexpress

11.11.2005 um 09:11 Uhr

Das ist doch ganz einfach. Sobald die 40 Std überschritten, fangen die Überstunden an. Beispiel: Mo-Do je 10 Std = 40 Std Fr u. Sa wird gearbeitet also Überstunden.

V
viktor

11.11.2005 um 09:31 Uhr

Wenn es um eine Bezahlung der Mehrarbeit geht, muss man sicherlich den Abrechnungszeitraum - also den Monat - betrachten, da ja eine Stunde Mehrarbeit in der ersten Woche durch eine Stunde weniger der folgenden Woche ausgeglichen werden könnte. (die meisten tariflichen Regelungen, die sich mit Mehrarbeitszuschlägen befassen, sehen ja auch den Monat vor)

R
rieckmann

11.11.2005 um 10:40 Uhr

Hallo allerseits,

vielen Dank für Eure Antworten. Also wenn ich das richtig deute, ist das ganze ohne Festlegung (Arbeitsvertrag usw.) sehr schwammig !

Eigentlich ist die 41 Std in der Woche schon eine Überstunde, aber wenn ich in der folgenden Woche nur 39 Std arbeite, gleicht sich das wieder aus.

In aller Härte gesehen kann ich dann aber in der 39 Std. Woche auch auf Annahmeverzug des AG pedieren. Somit bleibt mir die 1 Überstunde der 41 Std Woche. Oder muss man da doch den Abrechnungszeitraum zu Grunde legen ?

Gruß Fred

Sehe ich das so richtig ?

P
packer

11.11.2005 um 12:34 Uhr

ach riekmann :)

so schauts wohl aus... das ist das kreuz mit ungeregelten geschichten... wir haben hier eine betriebsvereinbarung, die alles genau regelt. es gibt ein ampelkonto, daß sagt, wann ein kollege herunter bzw. heraufgefahren werden muß etc. wir können ohne probleme plus und minus einfahren, ohne in gefahr der arbeitszeitverletzungen zu kommen. ferner kann jeder ordentlich geplant werde. was wir noch nicht geregelt haben, ist wie die freiwillíge bereitschaft zu mehr oder weniger arbeit belohnt wird. ist einer für acht stunden geplant, geht aber freiwillig nach sechs, weil keine arbeit da ist, muß das auch belohnt werden. genauso bei nicht geplanten überstunden... wenn da jemand ne gute erfahrung hat, bitte immer her damit :)

liebe grüße und ein schönes wochenende wünscht Packer

F
ferdi

12.11.2005 um 21:32 Uhr

@ Kölner, meine Antwort vom 9. 11. ist die häufigste Regelung in der Pflege. Soweit mir bekannt, ist das Betriebsintern zu regeln.

Die AWO hatte vor den Tarifverhandlungen die Idee: Überstunden werden erst am Ende des Jahres vergütet. Soll 2001 Stunden, ab 2002 Std. am Jahresende sind als Überstunden zu vergüten.

Wir haben ein Arbeitszeitkonto. Das heißt es gibt Plus-und Minusstunden, der Rest an Plusstunden wird in Freizeit vergolten.

ferdi

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