Erstellt am 16.11.2009 um 11:45 Uhr von DonJohnson
Das ist so einfach nciht zu sagen. Was sagt ein eventueller AV, BV oder vielleicht sogar TV aus? Wie wurde es bis jetzt innerbetrieblich gehandhabt? Gibt es einen BR?
Erstellt am 16.11.2009 um 16:43 Uhr von rainerw
Soweit nichts anders niedergeschrieben steht muß der AG; wenn er sein Direktionsrecht geltend machen will, die mindestens 5 Werktage vorher ankündigen. Machte er das nicht, ist er auf das wohlwollen der MA angewiesen.