durchschnittliches Mehrarbeitsstundenfrei auch als freigestelltes BRM
Ich habe eine Frage zur Freistellung vom BRM: Das Arbeitsentgelt freigestellter Betriebsratsmitglieder darf nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit der entsprechenden betriebsüblichen Entwicklung. Das gilt auch für Zulagen.- so weit, so gut. Das hab ich im Durchschnitt der letzten 12 Monate geregelt.
Nun hab ich vor meiner Freistellung Rufdienste gearbeitet und meine Einsatzzeiten in Freizeit abgegolten. Kommt dann die Aussage "Sie sind so zu stellen, als ob sie ihre berufliche Tätigkeit verrichtet hätten" so zur Anwendung, das der Durchschnitt meiner Einsatzzeiten der letzten 12 Monate genommen wird und ich somit auch einen entsprechenden Anteil an monatlichen "Frei nach Einsatz im Rufdienst" geltend machen kann?
Community-Antworten (8)
28.04.2016 um 16:29 Uhr
Du willst Zeitausgleich für Arbeitseinsätze die gar nicht stattfinden?
28.04.2016 um 17:00 Uhr
Klar- wenn es geht....
28.04.2016 um 17:05 Uhr
Ich sehe da erhebliche Schwierigkeiten.
28.04.2016 um 17:10 Uhr
Die Frage ist schon Ernst gemeint. Man lernt im Laufe der Jahre ja Kolleginnen und Kollegen auf verschiedenen BRVeranstaltungen kennen und kommt natürlich auch über die Vergangenheit ins Gespräch. So habe ich einen freigestellten BR kennengelernt, der in Bereitschaftsdiensten gearbeitet hat. Pro Woche ein BD mit anschließenden freien Tag. "Sie sind so zu stellen, als ob sie ihre berufliche Tätigkeit verrichtet hätten"- eben- deshalb hat er einen Tag pro Woche weniger AZ. (Verteilt auf 5 Tage) Ich habe mir die RD- Einsätze nie bezahlen lassen sondern Frei genommen.
28.04.2016 um 17:16 Uhr
Wenn man von der These ausgeht, dass BR-Tätigkeit so zu bezahlen ist, dass unter dem Strich es so aussieht, als hätte es die BR-Arbeit gar nicht gegeben, muss man wohl alle Aspekte berücksichtigen.
Ich würde an Deiner Stelle Deine porsönliche Durchschnittsberechnung erstellen und sie dem Arbeitgeber vorlegen. Man weiss dann, wie er es sieht. Dann ist immer noch Zeit für eine Rechtsberatung.
28.04.2016 um 18:52 Uhr
„Ich sehe da erhebliche Schwierigkeiten.“
Ich nicht!
Da hier kein Anspruch besteht, kann auch keiner geltend gemacht werden. Viel eindeutiger als hier formuliert geht es doch kaum noch.
"Frei nach Einsatz im Rufdienst" bedeutet doch zwangsläufig, dass einem Freizeitausgleich ein Einsatz vorangegangen sein muss. Liegt keiner vor, was bei einer Freistellung als BR dann wohl durchgehend so sein dürfte, gibt es auch keinen Anspruch auf „nichts“.
29.04.2016 um 10:48 Uhr
Ich habe nicht jede Nacht gearbeitet um den anschließenden Arbeitstag frei machen zu müssen. Es geht hier darum, das der RD von Freitag bis Montag ging, manchmal kurze Einsätze Freitagnacht oder Sa/ So waren. Diese Einsatzzeiten wurden auf das AzKonto geschrieben und dann im neuen Dienstplan als komplette frei tage verplant.
30.04.2016 um 14:38 Uhr
Und wo ist jetzt das Problem?
Freizeitausgleich für Mehrarbeit bei RB. Keine RB, dann auch kein Freizeitausgleich!
Und das es einen Anspruch auf RB gibt, wäre mir jetzt neu.
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