Ich habe eine Frage zur Freistellung vom BRM:
Das Arbeitsentgelt freigestellter Betriebsratsmitglieder darf nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit der entsprechenden betriebsüblichen Entwicklung. Das gilt auch für Zulagen.- so weit, so gut. Das hab ich im Durchschnitt der letzten 12 Monate geregelt.

Nun hab ich vor meiner Freistellung Rufdienste gearbeitet und meine Einsatzzeiten in Freizeit abgegolten. Kommt dann die Aussage "Sie sind so zu stellen, als ob sie ihre berufliche Tätigkeit verrichtet hätten" so zur Anwendung, das der Durchschnitt meiner Einsatzzeiten der letzten 12 Monate genommen wird und ich somit auch einen entsprechenden Anteil an monatlichen "Frei nach Einsatz im Rufdienst" geltend machen kann?