Erstellt am 28.04.2016 um 14:29 Uhr von Pjöööng
Du willst Zeitausgleich für Arbeitseinsätze die gar nicht stattfinden?
Erstellt am 28.04.2016 um 15:00 Uhr von nelchen
Erstellt am 28.04.2016 um 15:05 Uhr von Pjöööng
Ich sehe da erhebliche Schwierigkeiten.
Erstellt am 28.04.2016 um 15:10 Uhr von nelchen
Die Frage ist schon Ernst gemeint. Man lernt im Laufe der Jahre ja Kolleginnen und Kollegen auf verschiedenen BRVeranstaltungen kennen und kommt natürlich auch über die Vergangenheit ins Gespräch. So habe ich einen freigestellten BR kennengelernt, der in Bereitschaftsdiensten gearbeitet hat. Pro Woche ein BD mit anschließenden freien Tag. "Sie sind so zu stellen, als ob sie ihre berufliche Tätigkeit verrichtet hätten"- eben- deshalb hat er einen Tag pro Woche weniger AZ. (Verteilt auf 5 Tage) Ich habe mir die RD- Einsätze nie bezahlen lassen sondern Frei genommen.
Erstellt am 28.04.2016 um 15:16 Uhr von gironimo
Wenn man von der These ausgeht, dass BR-Tätigkeit so zu bezahlen ist, dass unter dem Strich es so aussieht, als hätte es die BR-Arbeit gar nicht gegeben, muss man wohl alle Aspekte berücksichtigen.
Ich würde an Deiner Stelle Deine porsönliche Durchschnittsberechnung erstellen und sie dem Arbeitgeber vorlegen. Man weiss dann, wie er es sieht. Dann ist immer noch Zeit für eine Rechtsberatung.
Erstellt am 28.04.2016 um 16:52 Uhr von Ernsthaft
„Ich sehe da erhebliche Schwierigkeiten.“
Ich nicht!
Da hier kein Anspruch besteht, kann auch keiner geltend gemacht werden.
Viel eindeutiger als hier formuliert geht es doch kaum noch.
"Frei nach Einsatz im Rufdienst"
bedeutet doch zwangsläufig, dass einem Freizeitausgleich ein Einsatz vorangegangen sein muss. Liegt keiner vor, was bei einer Freistellung als BR dann wohl durchgehend so sein dürfte, gibt es auch keinen Anspruch auf „nichts“.
Erstellt am 29.04.2016 um 08:48 Uhr von nelchen
Ich habe nicht jede Nacht gearbeitet um den anschließenden Arbeitstag frei machen zu müssen. Es geht hier darum, das der RD von Freitag bis Montag ging, manchmal kurze Einsätze Freitagnacht oder Sa/ So waren. Diese Einsatzzeiten wurden auf das AzKonto geschrieben und dann im neuen Dienstplan als komplette frei tage verplant.
Erstellt am 30.04.2016 um 12:38 Uhr von BrauseBär
Und wo ist jetzt das Problem?
Freizeitausgleich für Mehrarbeit bei RB.
Keine RB, dann auch kein Freizeitausgleich!
Und das es einen Anspruch auf RB gibt, wäre mir jetzt neu.