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Aufgaben freigestelltes BRM

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Rapper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe da eine Frage: Welche Aufgaben hat ein freigestelltes BR-Mitglied? Hat jemand Erfahrungen damit bzw. ist das bei jemandem in der Geschäftsordnung mit enthalten. Das der Freigestellte mit der Belegschaft spricht, Probleme und Anregungen aufnimmt, das ist klar. Bei uns im BR gibt es da zwiespältge Meinungen dazu. Der Hintergrund ist, dass unser BRV nicht freigestellt ist, sondern derstellv.BRV. Der steht mit PC und Schriftverkehr auf dem Kriegsfuss und wird es auch nicht lernen. Keiner traut ihm dass zu, weil sie wissen, dass er es nicht kann, aber eine Mehrheit im BR hat ihn zum Freigestellten gewählt. Der BRV brauch jemanden, der Ihm zuarbeitet, dass heist, Schriftstücke auf Grund von Beschlüssen des BR vorarbeiten bzw. ausarbeitet (z.B. BV´s)etc.. Mehrere BR-Mitglieder sind der Meinung, dass zu den Aufgaben auch die Abhaltung der Sprechstunden gehören und der Schriftverkehr mit dem AG usw.. Er ist natürlich gegen eine Festlegung seiner Aufgaben. Leider habe ich bisher auch im Internet nichts gefunden, welche Aufgaben im Einzelnen ein freigestelltes BRM zu erldigen hat. Kann da jemand weiterhelfen?

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Community-Antworten (7)

A
alphataurus

17.08.2010 um 08:42 Uhr

@Rapper, wie wird denn das mit den Stellvetreter gehandthabt? Und warum ist euer BRV nicht freigestellt? Wie nimmt er denn seine Aufgaben wahr. Wenn der Stellvertreter mit dem PC auf Kriegsfuß steht, habt ihr doch sicher eine Schreibkraft, die das erledigt.

R
ridgeback

17.08.2010 um 08:47 Uhr

A
alphataurus

17.08.2010 um 08:53 Uhr

@ridgeback, ich habe da meine Zweifel, dass hier ein Seminar hilft. Irgendwo glaube ich, wurde schon mal eine ähnliche Frage gestellt.

R
ridgeback

17.08.2010 um 08:59 Uhr

alphataurus, da ich den Kollegen nicht kenne, kann ich weder seine Auffassungsgabe noch Lernfähigkeit beurteilen.

A
alphataurus

17.08.2010 um 09:03 Uhr

@ridgeback, ich kenn ihn auch nicht, glaube nur ähnliches schon gelesen zu haben, aber, wie gesagt, neuer .... neues Glück!

P
pehoe

17.08.2010 um 11:43 Uhr

Rapper, dem Freigestellten sollten die laufenden Geschäfte übertragen werden. Das beinhaltet mit Sicherheit viel Schreibarbeit, was ohne Computerarbeit kaum möglich sein sollte. Was macht denn Euer Freigestellte, wenn er das alles nicht kann ? Nutzt er die Freistellung, um sich zu erholen? Ihr könnt ihn, genauso wie Ihr ihn gewählt habt, auch wieder abwählen. Dann wählt Ihr einen anderen Freigestellten.

M
magdalena

17.08.2010 um 11:53 Uhr

@Rapper, warum habt ihr ihn denn gewählt, ihr habt das doch bestimmt vorher gewußt?

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