Erstellt am 17.08.2010 um 16:20 Uhr von alphataurus
wieso kennt euer BRV seine Aufgaben nicht? Habt ihr erst neu gewählt? Hab ihr keine Schreibkraft? Schau doch einfach unter Betriebsratsvorsitzender nach.
Erstellt am 18.08.2010 um 10:09 Uhr von mainpower
@alphataurus,
Habt ihr keine Schreibkraft?
Wenn der stellv. BR-Vorsitzende , so lässt es sich nach der Fragestellung vermuten, nicht weis wes er den ganzen Tag machen soll bedarf es keiner Schreibkraft! Nur weil das freigestellte BR-Mitglied nicht mit dem Compuier umgehen kann ist das auch kein Grund für eine Schreibkraft.
Erstellt am 18.08.2010 um 11:53 Uhr von alphataurus
@mainpower, da der BRV einen Heidenkram um die Ohren hat, und der Stellvertreter nichts am PC kann, was bleibt da noch übrig? Überhaupt kennst Du die Betriebsgröße? Zudem hat die GL eine Schreibkraft zur Verfügung zu stellen. Woher willst Du wissen, dass er den ganzen Tag nichts zu machen hat, soll oder macht?
Erstellt am 18.08.2010 um 12:28 Uhr von pirat
@Rapper,
naja, zum Thema Geschäftsordnung sage ich lieber mal nix,
er führt die täglichen Geschäfte des BR, die Aufgaben die ihm vom Gremium übertragen wurden. Alles was dazu gehört findest Du unter Aufgaben des BR im www.
Mailverkehr zwischen der GL/BR, ist möglichst auf dem PC zu führen.
des weiteren gehört dazu: dem BRV zuzuarbeiten...
Sitzung vorbereiten,
TOP erstellen, möglichst auf dem PC,
Einladungen zu den Sitzungen schreiben, möglichst auf dem PC,
Ansprechpartner für GL/MA,
Sprechstunden für MA, diesmal ohne PC, aber zur Nachbreitung....wieder der verflixte PC.
Inovative stellv. freigestellte BRV´s ....oh, da würde mir noch so einíges einfallen zu, würde aber den Rahmen sprengen oder den Server.. .-)
Seminar für BR PC Arbeit wäre ein Anfang.
Erstellt am 18.08.2010 um 14:35 Uhr von mainpower
@alphataurus,
das habe ich aus den Beiträgen aus der ersten Anfrage herausgelesen.
Rückschlüsse über die Betriebsgröße kann man daraus ziehen dass es einen freigestellten BR gibt.
Erstellt am 18.08.2010 um 15:03 Uhr von Immie
@alphataurus
...Zudem hat die GL eine Schreibkraft zur Verfügung zu stellen....
Ja? Hat sie das? Mist...warum haben wir dann keine?
Erstellt am 20.08.2010 um 22:40 Uhr von Repper
Unser Betrieb hat 523 MA, es könnten also 2 freigestellt werden. Die zweite Freistellung wird aber nicht in anspruch genommen, in Absprache mit unserer GL. Es wurde aber offen gealssen, bei Bedarf diese zweite zu reaktivieren.
Erstellt am 21.08.2010 um 07:43 Uhr von alphataurus
@Immie, wo ist eigentlich Dein Problem? Dann lies mal das BertrVG genauer durch.. nicht so schnell.
Erstellt am 21.08.2010 um 08:52 Uhr von Immie
@alphataurus
Du machst sehr allgemeine Aussagen. Aber mein Problem ist das weniger.
Schönen Tag noch
Erstellt am 21.08.2010 um 10:56 Uhr von rainerw
@alphataurus
Dann soll sich der BRV erst mal nach seinen Aufgaben besinnen, und wenn er diese erfüllt kann man über alles weitere reden. Bekommte er den ersten Teil nicht hin, wie er ja auch schon in § 26 BetrVG beschrieben ist, braucht man über der Zweiten Teil garnicht erst reden.
Dann hilft erstmal nur ein Semi. Klappts dann immer noch nicht hilft nur Abwahl.
Erstellt am 21.08.2010 um 13:56 Uhr von alphataurus
@rainerw
Unser BRV will sich nicht freistellen lassen, weil er der einzige Ingeneur im Betrieb ist, der für Umweltschutz und Arbeitssicherheit zuständig ist. Wer sowas macht, hat einen heiden Kram um die Ohren.
Das ist die Frage, er kennt wahrscheinlich seine Aufgaben und das hat nichts mir Abwahl zu tun. Der Stellvertreter taugt nichts am PC. Warum soll man hier keine Schreibkraft zur Verfügung gestellt bekommen?
Erstellt am 21.08.2010 um 18:14 Uhr von Immie
Warum schickt man ihn dann nicht zu einer Schulung?
Erstellt am 21.08.2010 um 18:47 Uhr von rainerw
Und warum hat er sich überhaupt zur Wahldes BRV stellen lassen?
Erstellt am 21.08.2010 um 19:33 Uhr von Immie
@rainerw
Erst pfeilenbogen und Herr Hackenberger....
Jetzt du auch? Du machst mir Angst...
Erstellt am 21.08.2010 um 20:12 Uhr von rainerw
@Immie
Warum?
Wenn ich mich für so ein Amt zur verfügung stelle muß ich wissen auf was ich mich einlasse.
Und wenn ich mmir ansehe was er ist oder war im Betrieb dann scheint er doch nicht auf den Kopf gefallen zu sein.
Erstellt am 21.08.2010 um 20:50 Uhr von Immie
@rainerw
Ich fürchte hier wird Freistellung und Vorsitz verquickt.
MM nach sollte in dieser Konstellation der BRV die Arbeitsaufträge an den freigestellten stellv. Vorsitzenden geben. Und damit dieser alles erledigen kann, bekommt er schnellstens eine PC Schulung.
Sei mir nicht böse, aber im Moment wirdhier gerne mit 23er Rausschmiss und das hätte man alles vorher wissen müssen, um sich geworfen.
Anstatt zu unterstützen und nach Lösungen zu suchen.
Vielleicht habe ich dich da aber auch völlig falsch verstanden.
LG :-))
Erstellt am 21.08.2010 um 21:33 Uhr von rainerw
@Immie
Nee, den 23er meinte ich nicht. Aber schau mal was der BRV schon an Ämtern hatte .Er hat sich trotzdem noch zum BRV wählen lassen Wenn er das Amt des BRV hat bedeutet das auch mehr an arbeit das hätte ihm klar sein sollen. Man kann doch mit em BRV reden und sagen, komm lass uns den Stelli zum BRV wählen und mach Du den Stelli.
Wäre das keine Lösung wenn die andern die Du und ich schon nannten nicht klappen?
Auch so lieben Gruß
Wie hier im Moment mit de 23 er rumgeschmissen wird weiß ich leider nicht, da ich nur sporadisch hier rein schaue.
Erstellt am 21.08.2010 um 23:51 Uhr von Immie
@rainerw
Dann habe ich dich falsch verstanden...
und deinen Vorschlag finde ich prima:-))
Lass dich mal öfter blicken...du fehlst!
Erstellt am 22.08.2010 um 12:04 Uhr von rainerw
@Immie
............niemals geht man so ganz.