Erstellt am 29.07.2008 um 15:10 Uhr von Gdata
Hallo Icke,
Wenn du ausser Haus bist, solltest Du dich abmelden. Zur Pause ist das auf keinen Fall notwendig.
Wenn Du so vorgehst, kann der AG nicht moppern.
Erstellt am 29.07.2008 um 15:12 Uhr von pit47
Hallo icke,
siehe den Kommentar von Däubler zum § 38 BetrVG ab Rn 62.
Als freigestellter BRV bist Du von Deiner Arbeitspflicht befreit und unterliegst nicht dem Direktionsrecht des AG. Es entfallen auch jegliche An- und Abmeldepflichten.
Erstellt am 29.07.2008 um 15:25 Uhr von icke
Hallo pit47,
wie gesagt, es ging mir nur um die Pausenzeiten. Eine Ab - und Anmeldung,wann ich zur Arbeit komme oder wann ich nach Hause gehe, erfolgt nicht. Ich kann auch nicht sagen, dass mir mein Arbeitgeber es verbieten möchte, dass ich die Baustellen besuche. dies verläuft reibungslos. Auch mit den enstandenen Kosten gibt es keine Probleme. Das würde ich auch nicht zulassen. Bloß halt immer dieses Abmelden zur pause. Da ich aber schon etwas älter bin, vergesse ich es immer so oft :-)
Aber ich werde immer wieder daran erinnert. UND DAS NERVT!!!
Trotzdem besten Dank!
Erstellt am 29.07.2008 um 15:26 Uhr von mainpower
Hallo,
Abmelden wenn man das Haus verlässt würde ich noch als vertrauensvolle Zusammenarbeit durchgehen lassen. Es kann ja auch mal was passieren wo man Wissen müsste wer noch im Haus ist, z.B. bei einem Brand. Jede andere Abmeldung ist Quatsch!!! Wie schon pit47 schreibt, Du bist von deiner Arbeitspflicht befreit.