Erstellt am 27.04.2016 um 10:55 Uhr von BRVChris
Hallo,
zur Beantwortung der Frage sind noch ein paar Informationen notwendig:
Soll dieser Tätigkeitsbericht für alle MA gelten ? -> Gleichbehandlungsgrundsatz beachten
Welche Daten sind darin enthalten und sollen ausgewertet werden (evtl. auch ein Ansatzpunkt für einen Einspruch)
Grundsätzlich sind auch PDF Dateien auswertbar, da die darin enthaltenen Daten trotzdem kopiert und ausgewertet werden können (ist heutzutage kein EDV Hexenwerk mehr)
-> also: Mitbestimmung klar umgangen !
Erstellt am 27.04.2016 um 11:08 Uhr von gironimo
Abgesehen davon, dass ja schon die Nutzung der Software an sich in der Regel die Mitbestimmung auslöst (man meldet sich mit Passwort an, es wird erfasst, wann die Datei erstellt wurde usw.), würde ja dann aus der elektronischen Erfassung zumindest ein Personalfragebogen (§ 94 BetrVG) werden, wenn die Inhalte Rückschlüsse auf einzelne AN-Leistungen ermöglichen.
Außerdem kann man ja eine Pdf Datei auch mit anderer Software öffnen......(z.B. Exel)
Erstellt am 27.04.2016 um 11:09 Uhr von celestro
"sie aber dann in ein PDF umzuwandeln ( kann ja elektronisch nicht ausgewertet werden)"
Bei der Mitbestimmung kommt es nicht darauf an, ob die Auswertung elektronisch möglich ist. Es reicht, DAS sie möglich ist. Da jedermann die Daten einfach "händisch" auswerten kann, ist "in ein PDF umwandeln" kein gangbarer Weg, um das Ganze an der Mitbestimmung des BR vorbei zu bekommen.
"würde ja dann aus der elektronischen Erfassung zumindest ein Personalfragebogen (§ 94 BetrVG) werden, wenn die Inhalte Rückschlüsse auf einzelne AN-Leistungen ermöglichen."
Wie bitte ?
"Außerdem kann man ja eine Pdf Datei auch mit anderer Software öffnen......(z.B. Exel)"
Eine PDF mit Excel öffnen ? Habs gerade mal probiert ... da kommt nur Müll raus.
Erstellt am 27.04.2016 um 11:47 Uhr von gironimo
>Eine PDF mit Excel öffnen ? Habs gerade mal probiert ... da kommt nur Müll raus.<
Das bekommt ein IT-Experte hin - mit Sicherheit
Apropos Experte: Wie wäre es mit einen Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
Erstellt am 27.04.2016 um 13:10 Uhr von celestro
Excel kann mit dem Format des PDF nicht umgehen, da ändert auch ein IT-Experte nichts dran. Aber wie schon erwähnt, ist die Notwendigkeit der "elektronischen Auswertbarkeit" ja völliger Nonsens. Von daher ist PDF schon jetzt nicht "mitbestimmungsfrei".
Und bezüglich Sachverständigen ... ich würde dazu raten, Dir mal von einem Sachverständigen erklären zu lassen, was ein Personalfragebogen ist.
Erstellt am 27.04.2016 um 20:25 Uhr von Hoppel
@ gironimo
"Apropos Experte: Wie wäre es mit einen Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG)"
Was soll denn der richten?
BTW ... eine Excel Datei einfach nur als *.pdf abzuspeichern, bringt überhaupt nichts, wenn dieses Dokument nicht auch noch mit einem Kennwort etc. geschützt wird.
Ansonsten ist´s überhaupt KEIN Problem, das *.pdf Dokument in z.B. Excel, Word etc. zu konvertieren. Ein solches Programm ist sogar kostenfrei im Netz zu finden, so die eigene Software diese Möglichkeit nicht hergibt. Dafür braucht man ganz sicher keinen IT Experten.
Erstellt am 27.04.2016 um 23:25 Uhr von Ernsthaft
Vielleicht sollte man sich auch einmal mit dem § 28 des BDSG befassen.
Auch unterliegen nicht alle von einem AG geforderten Berichte der Mitbestimmung eines BR.
So kann z. B. ein sich aus den arbeitsvertraglichen Pflichten des MA abzuleitendes Kontrollinteresse des AG eine Überwachung durch Berichtspflicht innerhalb oder außerhalb des Betriebes rechtfertigen, wenn sie der Einhaltung der Arbeitszeit oder sonstiger Arbeitspflichten dient.
So z. B., wenn sie der kontrollierbaren zeitgenauen Meldung des Beginns und des Endes der Arbeitszeit am jeweiligen Arbeitsort und der dort durchgeführten Tätigkeiten dient.
Nachtrag:
@Widerstand
Nimm bitte die 7er Beschränkung raus. Ansonsten kann hier jetzt keiner mehr Meckern.