elektronische Zeiterfassung Pausenzeiten
Hallo,
wir haben eine BV in der geregelt ist, dass nur beim Verlassen der Betriebsstätte der Zeiterfassungsterminal zu bedienen ist. Pausenzeiten bedürfen nicht der elektronischen Zeiterfassung.
Nun möchte unser AG gern einführen, dass generell alle Pausenzeiten (Frühstück, Mittag, Rauchen) ausgestempelt werden, da er davon ausgeht, dass dann das extrem hohe positive Gleitzeitsaldo abgebaut wird, dass bei uns vorherrscht.
Der BR geht da nicht ohne weiteres mit.
Mittlerweile hat der AG einen zusätzlichen Zeiterfassungsterminal vor unserem Pausenraum angebracht.
Eine Kollegin, die kürzlich eingestellt wurde, hat in ihrem Arbeitsvertrag stehen, dass all ihre Pausen der ekelt. Zeiterfassung bedürfen.
Kann der AG dies einfach alles (Inbetriebnahme zusätzlicher Zeiterfassungsterminal, Anweisung, ab sofort alle Pausenzeiten elektronisch zu erfassen, Arbeitsvertragsregelung der neuen Kollegin) ohne Beteiligung/Mitbestimmung des BR durchführen?
LG
Community-Antworten (17)
16.09.2015 um 23:42 Uhr
Das darf er natürlich nicht. Wann wo und warum gestempelt wird, ist und bleibt mitbestimmungspflichtig.
Ihr müsst Eurem Chef sagen, dass er es unterlassen möge in dieser Sache einseitig zu handeln und er Eure Mitbestimmung achten möge. Notfalls müsst Ihr da Rechtsschritte ins Auge fassen.
Der AG kann auch nicht Mitbestimmungsrechte des BR umgehen, indem er einzelvertragliche Regelungen trifft (siehe hierzu auch § 77 BetrVG.
16.09.2015 um 23:49 Uhr
Danke für diese extrem schnelle Antwort.
Wir haben bereits vor einigen Monaten darauf hingewiesen, dass er das zu unterlassen hat. Durch Zufall haben wir dann vor ein paar Tagen von der arbeitsvertraglichen Regelung bei der neuen Kollegin erfahren. Wir sind echt sauer.
Bist du sicher, dass man das nicht über Arbeitsverträge anders regeln kann?
16.09.2015 um 23:58 Uhr
Zitat aus § 77 BetrVG: " Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen. "
Also - Ihr braucht eine BV zu diesem Thema - und ohne Zustimmung über die Maßnahme darf der AG eben nicht handeln.
Also verhandeln - oder den Rechtsweg gehen - oder (wenn der AG nicht verhandelt) die Verhandlungen für gescheitert erklären und die E-Stelle anrufen.
Der Ball liegt beim BR.
17.09.2015 um 00:00 Uhr
Gironimos Antwort ist Blödsinn. Selbstverständlich darf er das so in den Arbeitsvertrag schreiben, denn das ist eine individualrechtliche Vereinbarung zwischen an und AG.
Ob sie umgesetzt werden kann, hängt am Ende dann von der Mitbestimmung ab. Sollte es aber eines Tages vor die einigungsstelle gehen, hat er sehr gute Karten, wenn dieser Umstand Do auch in den AV geregelt ist. Ferner kann er damit das übergreifen einer betrieblichen Übung auf neue Mitarbeiter verhindern.
17.09.2015 um 00:12 Uhr
Das würde ja bedeuten, dass man individualrechtlich die bestehenden BVs aushebeln kann.
Gilt hier nicht das Günstigkeitsprinzip? Ist die bestehende BV nicht günstiger indem sie das Ausstechen bei pausen eben nicht vorsieht?
Wie seht ihr das mit dem neuen Terminal vor unserem Pausenraum? Können wir die Nutzung dessen untersagen? Schließlich haben wir darüber nicht mitbestimmt?!
17.09.2015 um 00:28 Uhr
Nein, wo bitte steht das? Ich habe geschrieben dass es rechtmäßig das im Einzelfall so im AV festzuschreiben. Nicht dass er es dann auch durchsetzen kann. Aber solch ein Passes verbessert seine Position.
17.09.2015 um 00:57 Uhr
@ vorwärts
nehme erst einmal die Rechtspyramiede:
das Europarecht (EU-Recht),
das Grundgesetz,
Gesetze,
Rechtsverordnungen,
Unfallverhütungsvorschriften,
Tarifverträge,
Betriebsvereinbarungen und
Arbeitsverträge.
Hier siehst Du das die von @Pickel genannten AV ganz unten angesiedelt sind. Dort kannst Du auch gerne seine Antwort ansiedeln Das was Dort zu dem Thema zeiterfassung im AV steht ist der Tinte nicht wert mit der es geschrieben wurde.. Hier würde ich den AG noch mal zwingend mit festen Termin auffordern diese Handlung zu unterlassen. Sollte euch bis Tag xy keine in eurem Sinne positive Antwort erfolgen fasst ihr einen Beschluss einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Dies mit dem Hintergrund einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung: Eine Zweite Unterlassung (aber auch erst darüber Beschluss fassen und Ag auffordern nach § 40 BetrVG die Kosten zu übernehmen) beantragt ihr , er möge das installirte Zeiterfassungsgerät nicht nutzen (kaufen und anbringen darf er es ohne mitbestimmung. Nur nicht nutzen) Schau in der § 87 BetrVG. Alles andere ist kalter Kaffee
17.09.2015 um 01:02 Uhr
Hör bitte nicht auf den dummen Hund, er ist hier heillos überfordert.
Der AG darf in einzelne AV alles gesetzlich zulässige reinschreiben. Da habt ihr kein Mitbrstimmungsrecht und mir ist schleierhaft mit welchem Beschluss der dumme Hund dagegen vorzugehen gedenkt.
17.09.2015 um 01:12 Uhr
@Pickel Was verbreitest du hier eigentlich für einen Dummfug?
@gironimo hat auch keinen Blödsinn verbreitet, sondern lediglich eine falsche Zuordnung getroffen. Denn nicht der BR ist hier am Zug, sondern der Arbeitgeber. Schließlich will er ja etwas und nicht der BR. Letzterer kann, wie @gironimo korrekt angab, alles einseitig Angeordnete und/oder durchgeführte, vom BR eingestampft werden.
Und das arbeitsvertragliche Vereinbarungen - wobei ich bei diesen hier genannten so meine Zweifel habe, ob sie überhaupt Bestand haben – hier zu einer besseren Position des AG vor einer E-Stelle führen, ist nun wirklich Quatsch. Und das zur betrieblichen Übung gesagte, gehört in die gleiche Kategorie.
17.09.2015 um 01:21 Uhr
@Pickel
Wenn Du des lesen mächtig bist und vom BtrVG die Ahnung hast Die Du hier vor gibst, sollte es Dir ein 1x1 sein was für ein Beschluss nach §40 BetrVG gemeint ist. Oder wonach fordert man nach Beschlussfassung im Betriebsrat von den AG auf die Notwendigen kosten zu übernehmen. Und noch ein mal, der späten Zeit geschuldet, was heisst Klage auf Unterlassung ? @ Pickel Recht haste wenn du sagst , reinschreiben darf er alles........
nur sollte er sich überlegen das wenn er dies wieder besseren Wissens tut oder nicht unverzüglich nach Wissen, ab ändert ers sich noch doppelt Strafbar macht. Ich nenne mal nur arglistige Täuschung. @Pickel Ich möchte mir Aufgrund meiner über 40jährigen Erfahrung nicht auf die eigene Schulter klopfen, aber höre auch mal auf Erfahrene. Prozzese wie diese kann ich leider nicht mehr zählen die ich erfolgreich mit begleitet habe. Ich hab damit dazu alles gesagt, und ENDE.
17.09.2015 um 09:20 Uhr
Auch ich gebe DummerHund und den anderen recht, dass die BV über den Arbeitsvertrag steht!
Neben bei zum eigentlichen Thema, warum seit ihr gegen das Stempeln der Pause? Wird bei euch Minutengenau abgerechnet? Oder wie ist euer "Takt"?
Bei uns gibt es eine Minutengenaue Abrechnung der Stempelzeiten und es hat genau das Gegenteil von dem "Wunsch" eurer GL geführt. Die Kollegen machen kürzere Pausen und erarbeiten sich dadurch mehr Zeiten in den Saldo. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen! Oder sie genießen die längere Pause!
17.09.2015 um 10:41 Uhr
Man man man, hier ist es mit der Lesekompetenz echt nicht weit her. Wie will man mit solch schlechtem analytischem Vorgehen ernstzunehmende BR-Arbeit machen ohne sich als Volldepp zu outen???
Erbsenzähler, wo habe ich geschrieben, dass der AV über der BV stehen solle. Dass dies nicht der Fall ist, ist doch gar nicht strittig!
17.09.2015 um 10:58 Uhr
Gut, ich fasse also mal kurz zusammen:
Sowohl über den individuellen Arbeitsvertrag, als auch über eine Anweisung an die Kollegen, kann der AG nicht einfach ohne vorherige Einigung mit dem BR handeln, richtig?
17.09.2015 um 11:14 Uhr
@Vorwärts der AG kann wie Pickel schreibt in den AV reinschreiben was er will. Aber die BV steht über dem Arbeitsvertrag und da könnt Ihr ihn auffordern das er sich daran zu halten hat. Wenn ihm dies nicht passt kann er ja die BV kündigen und eine neue mit Euch aushandeln notfalls über die Einigungsstelle gehen. Ob er da bessere Karten hat wenn er dies schon in die neuen Arbeitsverträge reingeschrieben hat...ich persönlich glaub es nicht aber man weiß ja nie gibt auch schon komische Einigungsstellensprüche ;-) aber wie gesagt im Moment gilt Eure BV und dies müsst Ihr dem AG sehr deutlich machen.
17.09.2015 um 11:14 Uhr
Richtig. So ist es.
Wenn ich gestern schrieb, dass der BR am Zuge ist dann deshalb, dass man ja nicht erst so lange abwarten sollte, bis der AG versucht hat Nägel mit Köpfen zu machen und der BR dann auf dem schleichenden Rechtsweg das ganze wieder einfängt.
Hier erscheint es mir ja offensichtlich, dass der BR erkennt, dass der AG an ihm vorbeiagieren will. Und dann sollte der BR schon die initiative ergreifen und entsprechende Regelungen in seinem Sinne fordern.
17.09.2015 um 11:30 Uhr
Ok, ich danke euch für die guten Tipps. Dann werden wir mal loslegen...
17.09.2015 um 20:26 Uhr
oh Pickel.... wie ich schon vor einiger Zeit schrieb, du bist sooooo mega peinlich.....
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