Hallo,

wir haben eine BV in der geregelt ist, dass nur beim Verlassen der Betriebsstätte der Zeiterfassungsterminal zu bedienen ist. Pausenzeiten bedürfen nicht der elektronischen Zeiterfassung.

Nun möchte unser AG gern einführen, dass generell alle Pausenzeiten (Frühstück, Mittag, Rauchen) ausgestempelt werden, da er davon ausgeht, dass dann das extrem hohe positive Gleitzeitsaldo abgebaut wird, dass bei uns vorherrscht.

Der BR geht da nicht ohne weiteres mit.

Mittlerweile hat der AG einen zusätzlichen Zeiterfassungsterminal vor unserem Pausenraum angebracht.

Eine Kollegin, die kürzlich eingestellt wurde, hat in ihrem Arbeitsvertrag stehen, dass all ihre Pausen der ekelt. Zeiterfassung bedürfen.

Kann der AG dies einfach alles (Inbetriebnahme zusätzlicher Zeiterfassungsterminal, Anweisung, ab sofort alle Pausenzeiten elektronisch zu erfassen, Arbeitsvertragsregelung der neuen Kollegin) ohne Beteiligung/Mitbestimmung des BR durchführen?

LG