Erstellt am 28.10.2010 um 20:04 Uhr von Bigbär
Hallo regro,
aus meiner Erfahrung kann ich nur zwingend zu einer BV raten. Es sollten hier alle Rückschlüsse auf personenbezogene Daten (wer hat die Maschine bedient) unterbunden werden. Auch zum Heranziehen für Beurteilungsgesprächen, wie bspw. seit geraumer Zeit in der Metallverarbeitung üblich, jährlich stattfindenden Mitarbeitbeitergesprächen (MAG), sehe ich das als kritisch an! Hier solltest Du sehr genau aufpassen.
Erstellt am 28.10.2010 um 21:17 Uhr von rainerw
@rego
Hier seit ihr in der Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 Nr. 6 und unter Umständen auch nach Nr.1
Der AG darf die technische Einrichtung zwar ohne eure Zustimmung einbauen, aber nicht in Betrieb nehmen. Im Interesse der MA solltet ihr da eine BV abschliessen und den AG auch aufforden die technische Einrichtung vor deren Abschluss nicht in Betrieb zu nehmen.
Habt ihr selber nicht den Sachverstand für die gesammte Einrichtung und was damit zu machen ist holt euch , nach ordendlichem Beschluss, externe Hilfe dazu.
In einer BV gehören dann zum Beispiel rein, welche Hard und Software wird verwendet, welche Schnittstellen werden verwendet oder sind möglich. Wer alles Schreib- und wer lese Rechte besitzt. Der BR sollte sich Leserechte festschreiben lassen. Wozu wird das ganze genutzt. Wann sind Wartungsintervalle und wer führt diese durch.