Liebe Kolleg:innen!
Ich bin nicht freigestellte Betriebsratsvorsitzende und seit Anfang Januar arbeitsunfähig krank. Just 2 Wochen nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus informierte mich der stellvertretende BR-Vorsitzende darüber, dass eine Abteilung/Standort bis zum Jahresende geschlossen werden soll, und auch im Rest der Firma Personal abgebaut werden soll. Der Aufschlag zu den Verhandlungen zwecks Interessenausgleich und Sozialplan wurde kürzlich gemacht. Die GF informierte zwischenzeitlich alle MA; an der Informationsveranstaltung nahm ich online teil - als stille Zuhörerin, nach Absprache mit dem stellvertr. Vorsitzenden. Den Link zu der Veranstaltung habe ich von GF auf meinen Firmen-Email-Account zugeschickt bekommen.
Zwischenzeitlich war ich bei unserem Betriebsarzt auf eigene Initiative zur Beratung - den Termin vereinbarte das Personalbüro für mich. Und nun forderte die GF vom Betriebsarzt eine Stellungnahme zu meiner Arbeitsunfähigkeit. Der Betriebsarzt informierte mich telefonisch darüber, was er alles in die Stellungnahme schreiben wollte - wie lange noch AU, dass ein Rehaantrag läuft, etc... Ich stoppte ihn und wies ihn auf seine ärztliche Schweigepflicht hin und darauf, dass die GF keine Rechtsgrundlage für solch eine Forderung nach einer Stellungnahme habe.
Nun frage ich mich: was darf ich als nicht freigestelltes BR-Mitglied während meiner AU machen? Darf ich an MA-Info-Veranstaltungen teilnehmen? An den Verhandlungen zum Interessenausgleich / Sozialplan will ich gar nicht teilnehmen aus gesundheitlichen Gründen. Aber ich würde meinen BR-Kollegen von Zeit zu Zeit gern mit meinem Rat zur Seite stehen, wenn sie mich anrufen. Ist das erlaubt? Dürfen mich die BR-Kollegen überhaupt auf dem Laufenden halten? Rechtsprechung habe ich nur in Bezug auf freigestellte BR-Mitglieder gefunden.