Hallo,
bei uns im Betrieb wurde eine BV zur Kurzarbeit geschlossen. In ihr werden folgende Punkte geregelt:
- der Zeitraum, also über wie viele Monate die Kurzarbeit gehen soll
- die Bereiche, die davon betroffen sein werden
- der Umfang (die wöchentliche Arbeitszeit kann bis auf 0 Std gehen)
- der Plan für die einzelnen MA wird jeden Dienstag für die Folgewoche bekannt gegeben

Was hier nicht geregelt ist, ist die konkrete zeitliche Verteilung, also wann wer wie Kurzarbeit leisten muss. Das will der AG ganz allein ohne BR machen und verweist dabei auf die BV. Diese gibt doch aber nur den Rahmen vor, der, um die Flexibilität, von Woche zu Woche neu entscheiden zu können, die bei uns tatsächlich absolut notwendig ist, zu bewahren.
Ich verstehe es ja so, dass der BR bei der konkreten Planung entweder direkt beteiligt werden muss, oder dem Plan, damit dieser wirksam wird zustimmen muss.

Woanders geht es sicherlich zu sagen alle MA machen X% Kurzarbeit. Das klappt bei uns definitiv nicht.